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Sozialversicherung (4)

IV / Kapitel 7, 8.1 - 8.4

IV / Kapitel 7, 8.1 - 8.4


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Cartes-fiches 38
Langue Deutsch
Catégorie Autres
Niveau Autres
Crée / Actualisé 23.11.2022 / 26.11.2022
Attribution de licence Non précisé
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https://card2brain.ch/box/20221123_sozialversicherung_4
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Welche drei Ziele verfolgt die IV?

  • Invalidität mit geeigneten, einfachen & zweckmässigen (z.b Stehpult) Eingliederungsmassnahmen verhindern, vermindern oder beheben 
     
  • Falls trotz Eingliederungsmassnahmen Einkommenseinbusse verbleibt, wird diese angemessen ausgeglichen (Rente)
     
  • Die betroffenen Personen sollen ein eigenverantwortliches & selbstbestimmtes Leben führen können

= Eingliederung vor Rente

Wie hoch ist der IV Beitrag und wer bezahlt diesen?

  • 1.4% (AG / AN je 0.7%)
  • Selbstständige: Sinkende Beitragsskala bei Löhne zwischen 9'600 - 57'400.-

Welche verschiedenen IV-Organisationen (Organe) gibt es?

IV-Stellen: 26 Kantonale & 1 Bundesstelle
-> Anmeldung & Beratung, Früherfassung, Prüfung Voraussetzungen, Abklärung & Eingliederung, Eingliederungsmassnahmen, Bemessung IV Grad

Ausgleichskassen der AHV: Berechnung & Auszahlung
-> Renten, Taggelder, Einarbeitungszuschüsse, Entschädigungen, Hilfeleistungen

Regionale Ärztliche Diente (RAD): Medizinische Abkärungen
-> Prüfung med. Voraussetzungen IV, Beurteilung Eingliederungsfähigkeit, Beratung IV-Stellen, Vers. technische Leistungsbeurteilung

Interinstitionelle Zusammenarbeit: Zusammenarbeit mit anderen Stellen (falls nötig)
->Sozialversicherungen. Arbeitslosenversicherung, kant. Sozialhilfeeinrichtungen, öffent. & private Institutionen die für Eingliederung wichtig sind
= Haben keine Schweigepflicht und dürfen Daten austauschen

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

Arbeitsunfähigkeit

  • Volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereit zumutbare Arbeit zu leisten
  • Bei langer Dauer wird auch die zumutbare Tätigkeit in einem anderen Beruf berücksichtigt (Umschulung)
  • Instrumente: Hilfsmittel, Heilbehandlung, Frühintervention, Eingliederungsmassnahme

Erwerbsunfähigkeit (z. B bei Reuma, Lämungen, Krebs, Epilepsie)

  • Bleibende Erwerbsunfähigkeit auf dem ganzen Arbeitmarkt (auch nach zumutbaren Behandlungen & Eingliederungsmassnahmen)
  • Arzt (objektive Sicht) muss Erwerbsunfähigkeit immer bestätigen
  • Erst wenn Erwerbsunfähigkeit vorliegt, kommt Rente oder Hilflosenentschädigung infrage

Wie ist der Schutz von persönlichen / medizinischen Daten beim Austausch zwischen involvierten Stellen geregelt?

Die involvierten Stellen sind gegenseitig von der Schweigepflicht entbunden

Wo ist die Schnittstelle zwischen der IV und AHV Ausgleichskasse?

IV ist für zuständig für Abklärung und Eingliederung

Ausgleichskasse für die Berechnung und Ausrichtung von Entschädigungen (Rente, Taggelder, Einarbeitungszuschüsse, Hilflosenentschädigung)

Beschreibe den Begriff "Invalidität"

= voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit

1. Gesundheitsschaden
2. Erwerbsunfähigkeit
3. Kausalzusammenhang zwischen 1. & 2. (Grund für Erwerbsunfähigkeit aufgrund Gesundheitsschaden)

-> Ursache ist nicht relevant (Geburtsgebrechen, Krankheit oder Unfall)

Nenne zwei Beispiele für Sachleistungen

  • Früherfassung
  • Frühintervention
  • Eingliederungsmassnahmen
  • Hilfsmittel
  • Assistenzbeitrag