Arbeitsrecht (2)
Teil C / Die Pflichten des Arbeitnehmers (Kapitel 4, 5 & 6.1 + 6.2)
Teil C / Die Pflichten des Arbeitnehmers (Kapitel 4, 5 & 6.1 + 6.2)
Kartei Details
Karten | 18 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 04.11.2022 / 30.03.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Was hat die "nachwirkende Geheimhaltungspflicht" für Auswirkungen auf den AN?
Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beending des Arbeitsverhältnis, wenn berechtigte Ineressen des Arbeitgebers betroffen sind (Gilt auch wenn kein Konkurrenzverbot besteht)
Was beinhaltet die Rechenschaftspflicht?
Abrechnungspflicht: Abrechnungen und Belege aushändigen (z.B Stundenrapporte)
Meldepflicht: alles melden, was er erhalten hat (Waren, Geld, Reklamationen, etc.)
Was beeinhaltet die Herausgabepflicht?
Herausgabe: alles was man im Rahmen der Arbeit von Dritten erhält (Waren und Gelder oder Informationen)
Ausnahme: Trinkgelder und kleinere Gelegenheitsgeschenke (z. B Jahreswechsel)
Ablieferung: AN muss alle seine Arbeitsergebnisse abliefern, materiell wie immatteriell (Erfindungen, Ideen); Arbeitsergebnis steht dem AG zu
Der Arbeitsort wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Was ist bei der Versetzung eines AN innerhalb des gleichen Betriebs zu beachten bez. Einwilligung des AN?
Innerhalb des gleichen Betriebs muss AN Einwilligung für Versetzung nicht geben, wenn:
- kein spezifischer Arbeitsort vereinbart ist
- Inhalt und Arbeit gleich bleiben
- gesetzliche und vertragliche Rechte gewahrt bleiben
Der Arbeitsort wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Was ist bei der Versetzung eines AN in einen anderen Betrieb zu beachten bez. Einwilligung des AN?
ohne Einwilligung nicht zulässig, ausser:
- Vertraglich vereinbart
- für den Arbeitnehmer zumutbar
Wann sind Nebenbeschäftigungen nicht erlaubt?
Grundsätlich erlaubt.
Ausser:
- Im Vertrag ausgeschlossen
- Die Höchstarbeitszeit verletzt wird (ArG: 45 bzw. 50 Stunden)
- Der AG konkurrenziert wird und so die Leistungsfähigkeit herabgesetzt wird
Definiere den Begriff "Schwarzarbeit"
Konkurrenzierende Nebenbeschäftigung gegen Entgelt
Wie ist die Abgrenzung zu machen zwischen Überstunden und Überzeit?
Überstunden: vereinbarte Arbeitszeit bis zu Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Std.
Überzeit: Alle Stunden ab Höchstarbeitszeit
Höchstlimite für Überzeit pro Jahr nach ArG -> Bei 45 Std. = 170 Std. / bei 50 Std. = 140 Std.