Diversity
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Kartei Details
Karten | 43 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Pädagogik |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 27.10.2022 / 03.04.2023 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Aus welchen Perspektiven kann Diversität betrachtet werden?
Diversität kann aus einer analytisch-empirischen Perspektive betrachtet werden:
Statistische Werte, wie z.B. die geschlechtsspezifische Lohnlücke (gender pay gap) zwischen Männern und Frauen
Diversität kann aber auch aus einer normativ-präskriptiven Perspektive heraus gesehen werden:
Das Gleichheitsgebot, das in Art. 3 GG verankert ist:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes [...] benachteiligt oder bevorzugt werden [...]
Nennen Sie einige Fakten zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- wurde am 14. August 2006 erlassen,
- löste das Beschäftigtenschutzgesetz ab und
- ist ein Schutzgesetz, das in den privaten Rechtsverkehr eingreift und den Gleichbehandlungsauftrag des Grundgesetzes im Handeln der Bürger umsetzen soll
Dabei ist zu beachten: Das AGG und das GG sind in ihren Diskriminierungsverboten nicht völlig deckungsgleich.
Welche Kategorien/Merkmale einer Person/eines Individuums werden durch das AGG geschützt?
Das AGG schützt Bürger:innen vor Benachteiligung aufgrund
- ethnischer Herkunft
- Alter
- Geschlecht
- sexueller Identität
- Behinderung
- Religion
- Weltanschauung
Unterscheiden Sie unmittelbare und mittelbare Benachteiligung!
Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines der geschützten Merkmale des AGG eine schlechtere Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt oder erfahren würde.
Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Maßnahme oder eine Regelung, die scheinbar neutral ist, Angehörige einer Gruppe in besonderer Weise benachteiligen kann, ohne dass es hierfür einen sachlichen Grund gäbe.
Umreißen Sie die Gleichbehandlungsrichtlinien der EU!
Diese ergänzen § 13 des EG-Vertrages von 1999 (Schutz vor Diskriminierung) und betreffen sowohl das Arbeits- als auch das Zivilrecht.
Sie umfassen
- Antirassismusrichtlinie
- Rahmenrichtlinie Beschäftigung
- Gender-Richtlinie
- Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter außerhalb des Erwerbslebens
Umschreiben Sie die Änderungen des Personenstandsgesetz seit 2013!
- Besondere Problematiken von intersexuellen Menschen werden aufgegriffen
- Gibt vor, dass "sofern das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann, [...] der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen ist." (§ 22 III PStG)
- Weiterer Diskussionsbedarf in Bezug auf:
- Räumliche Trennung von Geschlechtern (Toiletten, Umkleidekabinen)
- behördliche und verwaltungsbezogene Erfassungen
- Thematisierung in Bildungseinrichtungen
Worauf beruht der Diversity-Ansatz?
"Der Diversity-Ansatz beruht auf der Grundlage, die Unterschiedlichkeit von Menschen positiv anzuerkennen, zu würdigen und als Ressource für die Zusammenarbeit in Organisationen oder Institutionen zu nutzen.
Zile sind die Verhinderung von Diskriminierung, die Förderung der Chancengleichheit und das Schaffen einer produktiven Gesamtatmosphäre" (Alicke 2012)
Nennen Sie drei normative Konzepte von Diversität!
Diversity Politics ist menschenrechtsbasiert und setzt sich mit der Heterogenität in Gesellschaften und politischen Problemlösungsstrategien auseinander. Der Ansatz ist personenbezogen und nimmt die Gesellschaft in den Blick.
Beispiele: Diversity studies, Menschenrechtsbewegungen, Soziokulturelle Diversität, Gender Mainstreaming
Diversity Education ist ein personenbezogener Bildungsansatz, der die Vielfalt im Kontext von Bildung und Erziehung thematisiert.
Beispiele: Pädagogik der Vielfalt, Inklusion, Lebenslanges Lernen, geschlechtersensible Erziehung, Anti-Bias-Approach, Gener- und diversitygerechte Didaktik
Diversity Management betrachtet Diversität unter unternehmerischer und organisationaler Sichtweise. Vielfalt in der Mitarbeiterschaft wird für unternehmerische Ziele unter Inbezugnahme von ressourcen- und potenzialorientierten Ansätzen genutzt.
Beispiele: Antidiskriminierungs- und Fairnessansatz, Marktzutritts- und Legitimitätsansatz, Lern- und Effektivitätsansatz, Strategischer Verantwortungsansatz