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Cartes-fiches 284
Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Autres
Crée / Actualisé 15.09.2022 / 04.03.2024
Attribution de licence Pas de droit d'auteur (CC0)    (Sandro Gargaro)
Lien de web
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Welche Rechtsquellen kennen Sie?

- Geschriebenes Recht: Verfassung, Gesetz, Verordnung - Gewohnheitsrecht - Gerichtspraxis - Gerichtliche Rechtsfindung

Nennen Sie den Aufbau der schweizerischen Rechtsordnung

- Privat- oder Zivilrecht (OR, ZGB) - Öffentliches Recht (StGB, SchKG)

Was bedeutet zwingendes, relativ zwingendes, bzw. dispositives Recht?

Zwingendes Recht: Kein Handlungsspielraum - Rechte, die gegenüber jedermann wirken - Kann vertraglich nicht abgeändert oder aufgehoben werden (z.B. OR 129) - Zwingendes Recht ist ein "muss" Recht (z.B. OR 216) Relativ Zwingendes Recht: Handlungsspielraum zugunsten einer Partei - Rechte, die nur zwischen den Parteien des Rechtsverhältnisses wirken - Kann vertraglich abgewichen werden, zum Schutze einer Partei z.B. Arbeitnehmer (z.B. OR 266a) Dispositiv: Beinhaltet Handlungsspielraum - Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben (z.B. OR 189) - Wird durch den Willen der Parteien bestimmt (z.B. OR 74)

Ist das Privat- oder Zivilrecht zwingendes Recht?

Teils zwingend, teils dispositiv. Ansonsten Zivilprozess

Ist das öffentliche Recht zwingendes Recht?

Ja, immer zwingend. Ansonsten Strafprozess, Verwaltungsverfahren

Wo wird beim Fall lösen im OR zuerst nachgeschlagen?

1. Zuerst in den besonderen Vertragsverhältnissen nachschlagen 2. Erst wenn in den besonderen Vertragsverhältnissen zu betreffendem Thema nichts zu finden ist, im allgemeinen Teil nachschlagen

Welche Verhaltensregeln kennen Sie?

Äussere Regeln: - Brauch - Sitten - Recht Innere Regeln: - Moral

Welche wichtige Einteilungen der Rechtsordnung gibt es?

Herkunft einer Norm: - Gesetzesrecht, Gewohnheitsrecht, Richterrecht Rang einer Norm: - Verfassung, Gesetz, Verordnung Geltungsbereich einer Norm: - Kommunales Recht, kantonales Recht, eidgenössisches Recht Beteiligte Personen: - Öffentliches Recht, Privatrecht