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Professional Judgement 2022 mündlich

PS mit Details

PS mit Details


Kartei Details

Karten 53
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 20.08.2022 / 18.08.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20220820_professional_judgement_2022_muendlich
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PS 200

PS 200 – Übergreifende Zielsetzungen und Grundsätze

Ziel ist Abgabe eines Urteils, ob Abschluss wesentliche Fehlaussagen enthält und anzuwendenden Rechnungslegungs-Norm entspricht. => Zweck: Mass an Vertrauen in den Abschluss erhöhen.

Verantwortung des Abschlussprüfers liegt in der Abgabe eines Prüfurteils über den Abschluss. Dafür muss er hinreichende Sicherheit erlangen, dass der Abschluss als Ganzes frei von einer wesentlichen falschen Darstellung ist. Dies erfolgt mittels Erlangung ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise.

Umfang der Prüfung ergibt sich aus der verbindlichen Anwendung der PS (angemessen Sicherheit) / Prüfungsrisiko auf ein vertretbares Mass reduzieren) und aus den gesetzlichen und allenfalls statutarischen oder vertraglichen Vorgaben.  -> Pflichtgemässes Ermessen (Risiko/Wesentlichkeit)

Allgemeine Grundsätze Berufliche Verhaltensanforderungen (Standes- und Berufsregeln, RZA & Richtlinien zur Weiterbildung, PS, Gesetz, und statutarische oder vertragliche Bestimmungen. Einnahme einer kritischen Grundhaltung während der ganzen Prüfung.
Verständnis Einheit und Umfeld Risiken identifizieren -> Planung & Umsetzung, Reaktionen & Prüfungsnachweise erlangen -> Schlussfolgerungen als Grundlage für Prüfungsurteil (Vermerk)

PS 210

PS 210 – Auftragsbedingungen des Abschlussprüfers

Vorbedingungen: Regelwerk: Rechnungslegung akzeptabel / Einvernehmen: Management anerkennt Verantwortung über Aufstellung Abschluss, IKS / Mgt stellt AP Zugang zu Info und Personen innerhalb Einheit
Verweis auf PS 220 (Beurteilung, ob Wählbarkeit (Betr. Grundsätze) / Befähigung / Unabhängigkeit, Voraussetzungen beim Kunden (Risiko, Integrität, Vertrauen) erfüllt
Annahmeerklärung für HR-Eintrag
Auftragsbestätigung: Prüfer und Unternehmen müssen sich über die Bedingungen des Auftrags einig sein.
Inhalt: Ziel und Umfang der Prüfung, Bezugnahme massgebende Gesetze / Rechtsvorschriften, Feststellung der Verantwortlichkeiten, Hinweis für allfällige unentdeckte Fehlaussagen (Restrisiko), Einwilligung zu Info-Zugang, Hinweis keine systematische Suche nach Delikten und Gesetzesverstösse, Notwendigkeit einer Vollständigkeitserklärung, Erwähnung relevante RL-Vorschriften, Bestätigung Einverständnis durch Gegenzeichnung, Honorar, Kommunikation, Haftungsbeschränkungen, Form Berichterstattung, Dauer und Gültigkeit
Folgeprüfung: Bei wesentlichen Änderungen neue AB ansonsten i.d.R. alle 3 Jahre neue AB
Änderungen: Zustimmung zur prüferischen Durchsicht oder verwandten DL nur bei vertretbarer Begründung

PS 220

PS 220 – Qualitätssicherung bei einer Abschlussprüfung

QS-System und Führungsverantwortung: QS-System: Prüfunternehmen muss Massnahmen und Grundsätze festlegen, welche sicherstellen, dass die Prüfungsaufträge nach den PS durchgeführt werden (QS 1) / Auftragsverantwortlicher übernimmt Verantwortung für Gesamtqualität des Prüfungsauftrags
Berufliche Verhaltensanforderungen: (IESBA-Kodex: Integrität, Objektivität, berufliche Kompetenz und Sorgfalt, Verschwiegenheit, berufswürdiges Verhalten)
Annahme und Fortführung: Voraussetzungen an das Prüfungsunternehmen: Wählbarkeit, Zulassung und Unabhängigkeit. Voraussetzungen in Bezug auf das Unternehmen: Erwartungen, Integrität, Risiken. Voraussetzungen Prüfteam: Kompetenz, Fähigkeit und Ressourcen.
Auftragsdurchführung: Anleitung (Pflichten, Ziele, Art Geschäfts, Risiko, Probleme usw. / Überwachung der Arbeiten / Durchsicht der Prüfungsdokumentation (Review). Bei kapitalmarktnotierten auftragsbegleitende Qualitätssicherung (Quality Review).
Nachschau: Nach QS1 muss Nachschauprozesss eingerichtet werden.
Dokumentation: Einhaltung der oben aufgeführten Punkte muss dokumentiert werden.

PS 230

PS 230 – Prüfungsdokumentation

(Nachvollziehbarkeit / Beweismittel / Archivierung)

Zweck: Nachweis zur Stützung des Prüfurteils und Prüfung in Übereinstimmung mit PS geplant und durchgeführt. Weitere Zwecke wie Rechenschaftsablegung, Überwachung und Aufbewahrung

Grundsatz wonach diejenigen Arbeitspapiere erforderlich sind, damit daraus ein anderer Prüfer die Prüfung als Ganzes verstehen kann (Planung, Durchführung, Ergebnisse, Schlussfolgerung, Wesentliche Entscheid, welche Prof. Judgement erfordern).

Fristen und Aufbewahrung: Vertraulichkeit und sichere Verwahrung sicherstellen (Aufbewahrungspflicht 10 Jahre). Die Prüfungsdokumentation sollte nach PS spätestens 60 Tag nach dem Datum Vermerk abgeschlossen sein.
Arbeitspapiere sind Eigentum des Prüfers, Herausgabepflicht nur unter richterlicher Anweisung im Rahmen der Zeugnispflicht, Arbeitspapiere dürfen nach Ermessen des Prüfers dem Kunden zur Verfügung gestellt werden sind jedoch kein Ersatz für buchhalterische Aufzeichnung

PS 240

PS 240 – Verantwortung des APs bei dolosen Handlungen

Merkmale dolose Handlung: Strafrechtlich relevante Handlung in Täuschungsabsicht für ungerechtfertigten / rechtswidrigen Vorteil (setzt Motivation und Wahrnehmung einer Gelegenheit voraus sowie Absicht; Irrtümer erfolgen unabsichtlich);
- Fehler aus Manipulation Rechnungslegung (1), Fehler aus Vermögensschädigungen (2);
- Fraud Dreieck: Anreiz / Druck, Gelegenheit, Haltung / innere Rechtfertigung
Verantwortung Prüfer: Systematische Suche nicht Aufgabe des Prüfers, jedoch während der Prüfung Risiko von wesentlichen Fehlaussagen infolge doloser Handlungen und Fehler laufend beurteilen. 
Bedeutsames Risiko doloser Handlung bei Erlöserfassung => Verständnis vorhandener Kontrollen
Prüfungshandlungen:
- Besprechung über Risiko von solchen Fehlaussagen während der Planung (Kick Off Meeting)
- Befragung Management / IR (Verständnis, Kenntnis, Umgang, Risikoeinschätzung, IKS) während Planung Vermutung, dass bei Erlöserfassung Risiken doloser Handlungen bestehen
- 1 Zuordnung Risiken zu MA und PH / 2 Beurteilung RL-Methoden / 3 Einbau Überraschungsmoment 4 JE-Testing / 5 Mgmt Bias (geschätzte Werte beurteilen / Retrosp. Analyse) / 6 bedeutsame Vorfälle / 7 Mgmt override of controls =>Bei Umständen aus Fehlaussagen, PH vornehmen & Revidierung Risiko
- Risiko Berichterstattung an VR oder GV (Wesentliche, keine Massnahmen durch VR), Rechtsberater

PS 250

PS 250 - Berücksichtigung von gesetzlichen & anderen Rechtsvorschriften

Allgemeines Verständnis des rechtlichen Umfelds der Unternehmung und Branche

Prüfungshandlungen
Kategorie Unmittelbare Auswirkung auf Abschluss: Ausreichend geeignete PN erlangen
Kategorie keine unmittelbare Auswirkung: Befragung Management / Einsichtnahme Schriftverkehr

Vorgehen bei Rechtsverstössen: Verständnis Art und Umfang / finanzielle Konsequenzen / Offenlegung / Zweifel an zuverlässigen Abschluss / Dokumentation / Besprechung Management / Auswirkungen auf andere Aspekte der Prüfung

Berichterstattung: Audit Committee, VR oder GL (nächst höher Hierarchiestufe), Bei wesentlichen Verstössen oder Untätigkeit des VR Berichterstattung an Adressaten des Berichts (i.d.R. GV) vorsehen (Einschränkung, Verneinung oder Verunmöglichung)

Keine Gegenmassnahmen ergriffen, Rücktritt in Betracht ziehen, Rechtsberater (Rücktritt zu Unzeit!)

PS 260

PS 260 - Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen

Relevante Parteien ermittelt Prüfer (struktur- und branchenabhängig, Auftragsbestätigung, Gesetz)

Grundsatz: Sachverhalte aus der Abschlussprüfung, welche im Interesse der Unternehmensleitung sind, müssen mit diesen kommuniziert werden.

Sachverhalte: Pflichten des Abschlussprüfers / Prüfansatz / Umfang der Prüfung / Ergebnisse der Prüfung / Meinungsverschiedenheiten / Korrekturvorschläge des Abschlussprüfers / Wesentliche Risiken und betroffene offene Positionen / Wesentliche Unsicherheiten / Abweichungen vom Standardwortlaut / IKS – Schwächen / Feststellungen zu Rechnungslegung (Änderungen, Praxis), Punkte aus Auftragsbestätigung

Umfassender Bericht an VR (Rechnungslegung, IKS, Durchführung & Ergebnis der Prüfung)
Kommunikation schriftlich oder mündlich (interne Doku, Schlussbesprechungsprotokoll), vorgängig mit GL, allenfalls Konflikt mit Verschwiegenheit gemäss Gesetz (Juristischer Rat)

PS 265

PS 265 – Mitteilung über Mängel im internen Kontrollsystem an die für die Überwachung Verantwortlichen und das Management

Ziel: Bedeutsame Mängel im IKS den für die Überwachung Verantwortlichen und Mgmt mitteilen

Vorgehen:
1. Entscheidung, ob Mängel vorliegen (Kontrolle falsch ausgestaltet / fehlend)
2. Entscheidung ob Mängel einzeln oder kombiniert bedeutsamen Mangel darstellen (bedeutsam genug, um Aufmerksamkeit VR zu erhalten)
3. Schriftliche Mitteilung der bedeutsamen Mängel / sonstige bedeutsame festgestellte Mängel an für die Überwachung verantwortlichen (sonstige: nicht zwingen schriftlich)