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StB Arbeitsrecht

AR StB

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Kartei Details

Karten 24
Sprache Deutsch
Kategorie Deutsch
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 12.08.2022 / 25.08.2022
Lizenzierung Keine Angabe
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Warum AR wichtig für StB? Was dürfen wir beraten?

(2) Die zur selbständigen Ausübung des Wirtschaftstreuhandberufes Steuerberater Berechtigten sind weiters berechtigt, folgende Tätigkeiten auszuüben:

1.sämtliche Beratungsleistungen im Zusammenhang ihres Berechtigungsumfanges gemäß Abs. 1,

2.

sämtliche Beratungsleistungen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem betrieblichen Rechnungswesen und die Beratung betreffend Einrichtung und Organisation des internen Kontrollsystems,

3.

die Beratung und Vertretung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen, einschließlich der Vertretung vor den Verwaltungsgerichten,

 

8.die Bratung in arbeitstechnischen Fragen,

9.die Beratung und Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren sowie in Angelegenheiten der Z 3 vor dem Verwaltungsgerichtshof, wobei sie in diesem Verfahren Schriftsätze gemäß § 24 Abs. 2 und Anträge gemäß § 30 Abs. 2 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985, BGBl. Nr. 10/1985, auch mit ihrer Unterschrift versehen dürfen,

10.die Tätigkeit als Mediator, wenn sie in die Liste der Mediatoren nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG), BGBl. I Nr. 29/2003, eingetragen sind.

(3) Die zur selbständigen Ausübung des Wirtschaftstreuhandberufes Steuerberater Berechtigten sind weiters berechtigt, folgende Tätigkeiten, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden wirtschaftstreuhänderischen Arbeiten unmittelbar zusammenhängen, auszuüben:

ie Beratung in Rechtsangelegenheiten sowie die Errichtung einfacher und standardisierter, formularmäßig gestalteter Verträge betreffend Arbeitsverhältnisse jeglicher Art,

Stufenbau der Rechtsordnung in Bezug auf AR?

  1. Grundprinzipien der Bundesverfassung
  2. Unionsrecht (Primärrecht (AUEV, EUV, Sekundärrecht (Rl, VO)
  3. Verfassungsrecht
  4. Gesetze 
  5. Verordnungen (von Verwatlungsbehörden auf Basis Gesetzes)
  6. Kollektivverträge (zwischen Arbeitgeber- und nehmervertreter - zB Kammern vereinbart)
  7. Betriebsvereinbarungen 
  8. Dienstverträge

  1. Was versteht man unter dem Günstigkeitsprinzip iZm Kollektivverträgen?
  2. Was darf der KV regeln?
  3. Wer schließt KV ab? Wer bei StB KV?
  4. Woher weiß man welchem KV man angehört?
  5. Was versteht man unter der Außenseiterwirkung? 

  1. Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung können keine Regelungen treffen, die dem KV entgegen stehen, es sei denn sie sind "günstiger" für den AN. 
  2. KV darf nur Sachen regeln die auch in DV stehen überlicherweise (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Küngidung etc). 
  3. gesetzliche INteressensvertretungen der AN und AG. AG üblicherweise Kammern (zB Wirtschaftskammer, KSW); AN (Gewerkschaften - zB GPA bei StB; GÖD)
  4. KV-Unterworfenheit: Zugehörigkeit zu Fachverband der WK ausschlaggebend (zB Metaller, Lebensmittelhandel, Gastronomie, Hotellerie etc). Maßgeblich schlussendlich idR also Gewerbeberechtigung. 
  5. Außenseiterwirkung: KV auch AG einbezogen, die nicht Gewerkschaftsmitglied sind

Welche Problemstellung ergibt sich, wenn ein AG mehrere Gewerbeberechtigungen besitzt?

Mehrere KV kommen dem Grunde nach in Frage. Lösung: 

  • Pro Betrieb/Teilbetrieb immer ein KV, wenn fachliche und organisatorische Trennung. 
  • Wenn keine Trennung möglich - maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung
  • Wenn nicht möglich: größere Anzahl von AN ausschlaggebend  

Was ist eine Betriebsvereinbarung? 

Was ist der Unterscheid zwischen normativer und freier Betriebsvereinabrung? 

Was ist der Unterscheid zwischen Notwendig und fakultativer BV (jeweils disponibel oder erzwingbar)? Im ArbVG geregelt, welche Art von BV vorliegt

Vereinbarung zwischen Betriebsinhaber (AG) und Betriebsrat. 

Normative BV: Dinge die in  ArbVG bzw Gesetz oder KV als Regelungsbereich vorgesehen 

Freie BV: BV ohne rechtliche Grundlage in ArbVG oder KV. Sind wie Eränzung des einzelnen Arbeitsvertrages. Daher muss AN dann zustimmen, dass geändert wird, weil quasi sein Rechtsverhältnis mit AG betroffen. 

Notwendig: Nur durch BV regelbar, nciht durch AV 
Fakulattiv: Durch BV oder AV regelbar
Disponibel: Eineigung muss nicht erzielt werden 
Erzwingbar: Ohne Einigung regelt Schlichtunssstelle, sodass BV jedenfalls zustande kommt 

In elchen Betrieben (finanziell, wirtschaftlich, organisatorisch abgrenzbarer Bereich) kann Betriebsrat errichtet werden?

Wo wird Betriebsrat gewähtl und wer wählt ihn?

Was ist ein Zentralbetriebsrat?

Wie viele Mitgleider hat Betriebsrat?

Bekommt ein Betriebsrat Kohle?

Mind 5 AN. Dann Sache der AN, ihn zu errichten. AG darf nicht verhindern

Betriebsversammlung. Alle AN (nicht zB leitende Angestellte, freie DN, Organmitglieder - zB GF, nahe Angehörige des AG )

Zentralbetriebsrat: Mehrere Betriebe die wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden - dann Zentralbetriebsrat, der von Betriebsräten der einzelnen Betriebe aus deren Mitte gewählt wird

Mitglieder Betriebsrat: je nach AN. zb

  • 5-9 --> 1 
  • 700-800 - 11

Vergütung: grds ehrenamtlich. Für bestimmte Dinge, die nur während Arbeitszeit erledigt werden können Anspruch auf Entgelt (Ausfallsprinzip). Bei 150 AN gänzliche Freistellung

Abgrenzung DV/WV/freier DV

Dienstvertrag: 

  • Dauerschuldverhältnis (vgl AbGB)
  • persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit gegen Entgelt (4 Abs 2 ASVG)
    • Weisungsbindung, Kontrollunterworfenheit, keine BEstimmung über AZ und Arbeitsort
    • Arbeit mit Betriebsmittel des DN
  • Arbeitskraft schuldet - Entgeltanspruch unabhängig von ERfolg
  • Eingliederung in Betrieblichen Organismus

WErkvertrag: 

  • Zielschuldverhätlnis
  • UNternehmerwagnis (ERfolg von eigenem Fleiß u Talent abhängig)
  • Persänliche Abhängigkeit (keine Weisungen, Kontrollen) 
  • wesentliche eigene Betriebsmittel

Freier DV 

  • Dauerschuldverhältnis
  • keine Weisungsbindung oder Bindung an AZ und Arbeitsort
  • keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel 
  • keine Eingliederung in BEtr Organismus
  • Vertretungsrecht
    --> SV-Vollversichert,
    --> Unterliegt nicht AR Bestimmungen
    --> Keine LSt-Pflicht

Unterscheid Arbeiter Angestellter?

Was versteht man unter Angestelltem ex contracutu?

Nahezu keine rechtlichen Unterschiede. ZB Wurde 2017 auch Entgeltfortzahlung für Angestellte eingeführt (im 1 DJ zB 6 Wochen, dann mehr). 

Rechtliche Grundlagen: AngG vs keine spezifisches Gesetz (vieles aber in AVRAG)

Angestellter:

  • kaufmännische Dienste 
  • Kanzleiarbeiten (administrative Arbeiten, aber grds gewisse Fertigkeiten erforderlich nicht daher zB nur ABlage))
  • höhere nicht kaufnmänniche (zB Chrirug)

Arbeiter kann vertragliche als Angestellter eingestuft werden, dann kommen Abestimmungen aus AngG zur Anwendung (zB auch nur einzelne BEstimmungen wählbar)