Partenaire Premium

PK-Management

PK-Management

PK-Management


Fichier Détails

Cartes-fiches 35
Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Université
Crée / Actualisé 10.06.2022 / 21.06.2022
Attribution de licence Non précisé
Lien de web
https://card2brain.ch/box/20220610_pkmanagement
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20220610_pkmanagement/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Bundesverfassung Art. 113

beschreibt das Dreisäulenprinzip:
1. Säule: AHV/IV
2. Säule: PK
3. Säule: private Vorsorge

BVG

Jeder Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer eine Vorsorgelösung zur Verfügung stellen. 

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge wurde 1985 eingeführt. Sie ist die berufliche Vorsorge und wird von Pensionskassen verwaltet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dabei paritätisch für die finanzielle Vorsorge des Arbeitnehmers ein. 

FZG?

Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge wurde 1995 eingeführt.

Bestimmt, dass die einbezhalten Leistungen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers bei einem Arbeitswechsel mitnehmen kann. 

BVV 2?

Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, seit 1985

WEFV?

Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge, seit 1995

Damit kann die PK die einbezahlten Gelder für den Kauf eines Wohneigentums freigeben. 

Welche Leistungen erbringt eine Pensionskassen?

-Altersrente
-Wittwenrente
-Kinder- oder Waisen rente -> Hinterlassenenrente
-Wohneigentumsförderung
-Invaliditätsrente 

Wieso hat man den Pensionskassen erlaubt, Mitteln für die Wohneigentumsförderung zur Verfügung zu stellen?

Das Geld ist sicherer angelegt, da nicht in Aktien oder Obligationen investiert. Der Hauptgrund ist, dass die Miete wegfällt. 

Zudem könnten sich viele Versicherten ohne die einbezahlten Gelder in die Pensionskasse gar kein Wohneigentum leisten. 

was sind Risikoleistungen?

Invaliditätsleistungen und Hinterlassenenrente