HFP Vorbereitung

HFP Probelauf Fragen

HFP Probelauf Fragen


D. S.
Diese Lernkarten bieten eine umfassende Vorbereitung auf die Höhere Fachprüfung im Bereich Technik auf Universitätsniveau. Sie behandeln zentrale Themen wie Vertragsrecht, Haftung, Unternehmensführung und Kostenmanagement, wobei Begriffe wie "margin", "vertrag" und "kosten" im Mittelpunkt stehen. Besonders nützlich sind sie für Studierende und Berufstätige, die sich auf Prüfungen oder berufliche Herausforderungen im technischen und rechtlichen Bereich vorbereiten möchten.
Flashcards
135
Students
7
Language
German
Category
Technology
Level
University
Created / Updated
02.05.2022 / 10.03.2026

Flashcards

Nennen sie 3 Hilfskostenstellen

Gebäude, Fahrzeuge, Magazin, Stapler

Nach welchem Schlüssel werden die
Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen
verteilt?

m2, km, Umsatz, h

was passiert wenn sie einen Mitarbeiter
entlassen?

je nach Mitarbeiter:
GK bleibt gleich bei einem 0 produktivem MA,
GK steigt an bei höher produktiven MA als 0,
GK sinkt bei einem tieferen produktiven MA.

Wie können sie die GK senken?

Mehr Produktiven Stunden
(direkt verrechenbare Stunden),
die Gemeinkosten senken.

Solidarische Haftung:

Mehrere Personen haften für die gleiche Schuld, jeder auf das Ganze.

Unbeschränkte Haftung:

Der Schuldner haftet mit dem Betriebs- und mit dem Privatvermögen.

Kausalhaftung:

Jemand haftet nicht aus eigenem Verschulden, sondern weil er für jemanden
anders oder eine Sache einstehen muss (Bsp.: Geschäftsherrenhaftung, Werkeigentümerhaftung).

öffentliche Beurkundung:

Der öffentlich beurkundete Vertrag muss beim Notar, in gewissen
Kantonen beim Bezirksschreiber abgeschlossen werden, z.B. Grundstückkauf, Gründung eine
AG, Ehevertrag.

Stundung:

Aufschiebung der Fälligkeit der Zahlung einer Schuld.

Insolvenzerklärung= Privatkonkurs:

Der Schuldner, der völlig überschuldet ist, erklärt sich
für zahlungsunfähig. Über ihn wird der Konkurs eröffnet. Er muss die Konkurskosten vorschiessen,
erhält am Schluss aber einen Konkursverlustschein, d.h. er kann für die bisherigen Schulden
nur wieder betrieben werden, wenn er mehr als das doppelte Existenzminimum verdient.

Kollokationsplan:

Reihenfolge, in der die Schulden im Konkurs bezahlt werden. Es gibt 3 Konkursklassen

Kollektivgesellschaft/ Kommanditgesellschaft:

Beides sind Personengesellschaften. Bei der
Kollektivgesellschaft sind alles voll haftende Gesellschafter, also auch mit dem Privatvermögen.
Sie führen gemeinsam den Betrieb. Bei der Kommanditgesellschaft gibt es Komplementäre, die
voll haften und den Betrieb führen und Kommanditäre, die nur mit der Kommanditsumme haften
und grundsätzlich nicht den Betrieb führen.

GmbH / Aktiengesellschaft / Genossenschaft:

Alle sind juristische Personen. Die GmbH hat
ein Mindestkapital von 20'000.-, nach oben offen. Die Gesellschafter führen gemeinsam den
Betrieb, haften aber nicht mit dem persönlichen Vermögen. Die Aktiengesellschaft hat ein Mindestkapital
von 100'00.-, nach oben offen, handelbare Aktien, die Aktionäre sind grundsätzlich
nicht Betriebsführer, jede private Haftung ist ausgeschlossen.
Die Genossenschaft ist eine Selbsthilfeorganisation. Die Genossenschafsscheine sind nicht
handelbar, die Genossenschafter sind nicht Geschäftsführer.
Kommanditaktiengesellschaft: Mischform zwischen der Personen- und der Kapitalgesellschaft:
Es werden handelbare Aktien ausgegeben. Es gibt aber 2 Sorten Gesellschafter, wie bei der
Kommanditgesellschaft, wobei die einen unbeschränkt und persönlich haften.

Zonenplan/ Nutzungsplan:

In ihm wird die zulässige Bodennutzung verbindlich festgelegt.
Dieser Plan enthält die zulässige Nutzung jeder Parzelle

formelle Enteignung:

Zwangsmässiger Erwerb von Grundstücken durch den Staat zur Erfüllung
von Aufgaben im Gemeinwohl.

materielle Enteignung:

Eine Eigentumsbeschränkung, bei der dem Privaten gewisse Benutzungsrechte
entzogen werden (z.B. Bauverbot auf baureifem Land).

Eigentumsgarantie:

Der Staat garantiert sowohl Bestand als auch Erhalt des wesentlichen
Inhalts des Eigentums. Daher darf das Eigentum nur gegen volle Entschädigung entzogen werden.

Projektierungszone:

Wenn der Staat die Errichtung eines grösseren Bauwerkes plant, erlässt
er regelmässig eine solche Zone. Damit verbunden ist ein Bauverbot für eine bestimmte Zeit.
Auf max. 5 Jahre ist eine solche Zone entschädigungslos hinzunehmen.

Erschliessung:

Eine Parzelle muss erschlossen sein, damit sie baureif ist. Dazu gehört eine
genügende Strassenzufahrt, Wasserzuleitung + - ableitung, Energiezuleitung.

Einsprache/ Rekurs:

Die Einsprache ist die Aufforderung, dass die gleiche Behörde die Verfügung
nochmals überprüfen soll. Mit dem Rekurs verlangt man, dass die hierarchisch übergeordnete
Behörde die Verfügung überprüft.

Allgemeinverbindlicherklärung:

Der GAV kann vom Bundesrat oder Regierungsrat für allgemeinverbindlich
erklärt werden. Dann gilt er flächendeckend für die ganze Branche.

Schwarzarbeit:

Ein Arbeitnehmer arbeitet in seiner Freizeit bei einem anderen Arbeitgeber der
gleichen Branche und konkurrenziert so den eigenen Arbeitgeber.

Treuepflicht:

Der Arbeitnehmer wahrt die Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers.

Konkurrenzverbot:

Vertraglich vereinbart: Der AN darf nach Austritt aus dem Betrieb nicht für
die Konkurrenz arbeiten darf. Es muss nach Dauer, Arbeitstätigkeit und geographischem Umfang
so eingeschränkt sein, dass dem AN die weitere berufliche Tätigkeit nicht verunmöglicht
wird. Nur schriftlich gültig.

Kollektivunterschrift:

Diese Person kann Dokumente rechtsverbindlich nur gemeinsam mit
einer anderen Person unterschreiben.

Generalunternehmer: 

Unternehmer, der einen ganzen Bau und nicht nur einzelne Arbeiten
ausführt.

Erfolgshaftung:

Der Unternehmer haftet dafür, dass das Werk gemäss Werkvertrag erstellt
wird, unabhängig von seinem Verschulden.

Dreisäulenprinzip:

Mit ihm soll garantiert werden, dass im Alter, bei Invalidität oder Tod das
gleiche Einkommen wie vor dem schädigenden Ereignis zur Verfügung steht. 1. Säule: AHV /
IV, 2. Säule: PK, 3. Säule: Selbstvorsorge.

Insolvenzentschädigung / Kurzarbeitsentschädigung / Schlechtwetterentschädigung:

Das sind die Nebenleistungen der Arbeitslosenversicherung. Insolvenzentschädigung erhält der
Arbeitnehmer, der im Konkurs des Arbeitgebers nicht mehr alle Löhne ausbezahlt erhält. Kurzarbeitsentschädigung:
Wenn jemandem die Arbeitszeit und damit auch der Lohn um mindestens
10% gekürzt wird.
Schlechtwetterentschädigung: Der Arbeitgeber kann diese verlangen, wenn er seine Arbeiter
wegen Wetterverhältnissen einiger Zeit (mindestens ½ Tag) nicht einsetzen kann, ihnen aber
trotzdem den Lohn bezahlen muss.

Kapitaldeckungsverfahren:

Das Finanzierungsverfahren der Pensionskassen: Jeder Lohnabzug
wird der betreffenden Person auf einem Konto gutgeschrieben und ihr im Alter als Rente
ausbezahlt. Das Kapital muss über Jahrzehnte angelegt werden.

Kapitalumlageverfahren:

Finanzierungsverfahren der AHV / IV: Das mit den Lohnabzügen bei
den AN eingenommene Geld wird direkt wieder als Renten an die Pensionierten ausbezahlt.
Das Kapital muss also nicht angelegt werden

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