Prüfung Waffentragen ab 02.10.2019
Ausgabe ab 02.10.2019Quelle: https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffentragen.html
Ausgabe ab 02.10.2019Quelle: https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffentragen.html
Kartei Details
Karten | 106 |
---|---|
Lernende | 97 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 06.02.2022 / 25.05.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe (https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffentragen.html) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20220206_pruefung_waffentragen_ab_02_10_2019
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20220206_pruefung_waffentragen_ab_02_10_2019/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Artikel 26 der Waffenverordnung verbietet gewisse Arten von Munition.
Dürfen Sie noch vorrätige Munition, welche unter diese Verordnung fällt, weiterhin verschiessen?
a) Ja, die Verordnung regelt nicht die Verwendung.
Sie möchten eine/mehrere Gasschusswaffe/n (Ausschuss vorne, Lauf nicht verschlossen) in die Schweiz importieren. Unter welchen Voraussetzungen ist dies gestattet?
a) Ich benötige eine Einfuhrgenehmigung im Sinne des Waffengesetzes (WG), da diese Gasschusswaffen als Waffen im Sinne des WG gelten.
b) Ich muss diese Gasschusswaffen bei der Einfuhr beim Zoll anmelden.
Was gehört zum gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt des schriftlichen Vertrages für die Übertragung einer Waffe?
a) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnadresse und Unterschrift der Person, welche die Waffe erwirbt.
b) Waffenart, Hersteller oder Herstellerin, Bezeichnung, Waffennummer sowie Ort und Datum der Übertragung.
c) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnadresse und Unterschrift der Person, welche die Waffe überträgt.