Was versteht man unter einer Obligation?
- Rechtsbeziehung zwischen zwei Parteien
- Gläugiger hat das Recht, vom Schuldner eine Leistung, ein Unterlassen oder ein Dulden zu fordern
- der Schuldner ist verpflichtet, die Forderung des Gläubigers zu erfüllen
Entstehungsgründe / Tatbestände, wie ein Vertrag bzw. eine Obligation entsteht?
- Vertrag (OR 1-40)
- unerlaubte Handlung (OR 41-61)
- ungerechtfertigte Bereicherung (OR 62-67)
Voraussetzungen für einen rechtsgültigen Vertrag?
1. gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung (OR 1)
2. Vertragsinhalt ist zulässig (OR 19ff)
3. Vertragspartner sind handlungsfähig (ZGB 12ff)
4. gesetzliche Formvorschriften sind eingehalten (OR 11)
Gelten die Regeln für die übereinstimmende und gegenseitige Willensäusserung auhch bei den AGB's?
ja.
Der Kunde muss diesen zustimmen, damit sie zum Vertragsbestandteil werden. Er muss einfach die Möglichkeit habe, diese vor Vertragsabschluss zu lesen - eine blinde Zustimmung ist also auch möglich.
Was wird im OR unter dem allgemeinen Teil (AT) geregelt?
Was im besonderen Teil?
allgemeiner Teil:
- Entstehung
- Inhalt
- Erfüllung
- Erlöschen
besonderer Teil: (Nominatsverträge)
- Dienstleistungsverträge (Arbeit, Werk, Auftrag etc.)
- Gebrauchsüberlassungsverträge (Miete, Pacht, Darlehen etc.)
- Übereignungsverträge (Kauf, Tausch, Schenkung)
- weitere Rechtsverhältisse (Prokura, iV, Bürschaft)
- einfache Gesellschaft
Was versteht man unter der AGB und was wird darin geregelt?
Allgemeinde Geschäftsbedingungen
Die AGB sind ein typisches Erscheinungsbild des Formularvertrages (auch Standard- oder Massenvertrag genannt). Es handelt sich um im Voraus vom Unternehmen einseitig aufgestelte typisierte Klausel, die im Verhältnis mit jedem Kunden gelten soll.
Die AGB regelt unter anderem organisatorische oder abwicklungstechnische Fragen, oft verbunden mit Bestimmungen über die Risikoverteilung, über das andwendbare Recht und den Gerichsstand.
Wann ist eine private Person handlungsfähig?
Eine natürliche Person ist handlungsfähig, wen sie urteilsfähig (Fähigkeit zu vernunftgemässem Handeln) und volljährig (18. Lebensjahr) ist.
vertragsfähig = handlungsfähig = urteilsfähig + volljährig
Minderjährige sind beschränkt handlungsfähig, sie dürfen höchstpersönliche Rechte ausüben und sind befugt, unentgeltliche Vorteile zu erlangen.
Wann ist eine juristische Person rechts- und handlungsfähig?
Durch Eintrag im Handelsregister