Sozialversicherungen
Lehrgang Immobilientreuhand
Lehrgang Immobilientreuhand
Kartei Details
Karten | 24 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 12.01.2022 / 12.02.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20220112_sozialversicherungen_Kq9Z
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Ab wann bezahlen erwerbstätige Personen Beiträge in die 1. Säule?
ab dem 1. Januar im 18. Lebensjahr
Ab wann bezahlen nichterwerbstätige Personen Beiträge in die 1. Säule?
ab dem 1. Januar des 21. Altersjahr
Wann endet die Beitragspflicht (1. Säule)?
Mit Erreichen des AHV-Alters (64/65), bzw. wenn die Person weiterhin erwerbstätig bleibt, mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit.
Nach was richtet sich die Rentenleistung?
nach der Anzahl Jahre der Beitragszahlung und dem durchschnittlichen Verdienst während der Zeit der Erwerbstätigkeit bis zum Erreichen der AHV-Altersgrenze
Wer ist obligatorisch versichert (AHV/IV/EO)?
- Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
- Personen mit Erwerbstätigkeit in der Schweiz (Erwerbsortsprinzip)
-CH/EU/EFTA Bürger mit Tätigkeit im Ausland im Dienste der Eidgenossenschaft
- Entsandte in einen EU/EFTA-Staat oder in einem Vertragsstaat
1. Säule: Wer ist beitragspflichtig?
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- selbstständig erwerbstätige Personen
- nicht erwerbstätige Personen
- erwerbstätige Personen im ordentlichen Rentenalter
1. Wie hoch ist die beitragspflicht pro Arbeitnehmer/Arbeitgeber (1 Säule)?
In %
5.3%
Welche Lohnbestandteile sind nicht AHV-pflichtig?
- Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder Invalidität
- Familienzulagen
- Naturalgeschenke von weniger als CHF 500 pro Jahr
- Prämien bis zu CHF 500 für das Bestehen von beruflichen Prüfungen
- Zuwendungen für Aus- und Weiterbildung (sofern im engen Zusammenhangmit der beruflichen Tätigkeit)