Partenaire Premium

Steuerrecht MWST

ZHAW BWL

ZHAW BWL


Fichier Détails

Cartes-fiches 22
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 15.11.2021 / 26.12.2021
Attribution de licence Non précisé
Lien de web
https://card2brain.ch/box/20211115_steuerrecht_mwst
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20211115_steuerrecht_mwst/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Was für eine Steuer ist die MWST?

Eine indirekte Objektsteuer. (Es wird der Umsatz berücksichtigt, keine Abzüge)

Was bezweckt die MWST?

Die Besteuerung des Konsumenten. Daher auch Konsum- oder Verbrauchssteuer genannt. 

Welche Unterteilung (Steuersubjekte)gibt es im MWSTG?

  • Inlandsteuer  Art. 10 - 44
    • Sonderfall Optionsrechte Art. 22
  • Bezugssteuer Art. 45 - 49
  • Einfuhrsteuer Art. 50 - 64

Was ist die Inlandsteuer? 

Steuer auf erbrachte Lieferungen und Diestleistungen im inland.

Was ist die Bezugssteuer?

Bezug von Leistungen von unternehmen im Ausland. (z.B. Beratung aus dem Ausland)

Besoderheit der mehrwertsteuerlichen Gesetzstruktur?

  • Die subjektive Steuerpflicht richtet  sich nicht nur nach persönlichen Merkmalen des Steuersubjektes, sondern auch nach der Höhe der steuerbaren Umsätze. (Befreiung)
  • Um die subjektive Steuerpflicht zu prüfen, muss parallel der Umfang der objektiven Steuerpflicht bestimmt werden. (Welche steuerbaren Umsätze gab es?) 

= die Prüfungsreiehnfolge ist nicht streng nacheinander

Wer ist MWST pflichtig? (Steuersubjekt)

Alle Unternehmungen die nicht Steuerbefreit sind Art. 10 MWSTG

(wer also einmal ein Haus verkauft ist noch nicht Steuerpflichtig, obwohl die Einnahmen mehr als 100 000 sind)

Wer ist MWST befreit?

  • Unternehmen die weniger als 100 000 Umsatz machen Art. 10 Abs 2 lit. a MWSTG
  • Nicht  gewinnstrebige, ehrenamtliche Sport oder Kulturveriene und gemeinnützige Institutionen, wenn 150 000 nicht übersteigen Art. 10 Abs 2 lit c MWSTG
  • Gemeinwesen, die steuerbare Leistungen (gewerblich) erbringen, wenn 100 000 Umsatz nicht übersteigen Art. 12 Abs 3 MWSTG
  • ausländische Unternehmen  die Im inland ausschliesslich folgende erbringen Art. 10 Abs 2 lit b MWST
    • steuerbefreite Leistungen
    • DL mit Ortsbestimmung (Ausnahme Telekom oder elektronische DL an nicht steuerpflichtige Empfänger)
    • Lieferung von Elektrizität in Leitungen, Gas über das Erdgasverteilernetz und Fernwärme an steuerpflichtige Personen im Inland