Sozialversicherungen
Sachbearbeiter/in Personalwesen edupool.ch
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Kartei Details
Karten | 61 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 26.10.2021 / 29.03.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20211026_sozialversicherungen
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Erkläre das Drei-Säulen-Prinzip
- Säule - Existenzsicherung
- Staatliche Vorsorge
- AHV/IV
- EL
- Staatliche Vorsorge
- Säule - Fortsetzung gewohnte Lebenshaltung
- Berufliche Vorsorge
- Obligatorisch UVG / BVG
- Überobligatorisch UV-Z / PK
- Berufliche Vorsorge
- Säule - Individuelle Ergänzung
- Selbstvorsorge
- 3a (gebunden)
- 3b (freie Vorsorge)
- Selbstvorsorge
Was sind die Finanzierungsquellen der Sozialversicherungen?
- Lohnbeiträge (AG & AN)
- Prämien
- Kompfprämien
Welche Finanzierungsverfahren kennen wir in den Sozialversicherungen?
- Umlageverfahren - alle für einzelne
- Kapitaldeckungsverfahren - jeder für sich
Welche Sozialversicherungen sind für den Arbeitgeber obligatorisch?
- AHV / IV
- EO
- ALV - bis CHF 148'200 / Jahr
- UV - bis CHF 148'200 / Jahr
- BV - CHF 21'300 - CHF 85'320
Wer ist AHV versichert?
Obligatorisch
- ab 18. Altersjahr bis Erreichen Rentenalters (danach Einkommen über Freibetrag)
- ab 18. Altersjahr bis Ende 20. Altersjahr nur für Erwerbseinkommen
- in der Schweiz wohnhafte Personen
- in der Schweiz arbeiteitende Personen mit Wohnsitz im Ausland
Was sind die Beitragsgrundlagen der AHV?
- ab 18. Altersjahr bis Ende 20. Altersjahr (ganzes KJ) - Erwerbseinkommen
- ab 21. Altersjahr bis Erreichen Rentenalter - immer pflichtig, Einkommen oder Vermögen
- Rentenalter bis Tod - Erwerbseinkommen über Freibetrag (CHF 16'800 / Jahr bzw. CHF 1'400 / Monat)
- geringfügiger Erwerb bis CHF 2'300 / Jahr nur auf Verlangen
- Hausdienstangestellte und Kulturschaffende ohne Freigrenze AHV-pflichtig
- keine AHV-Pflicht für Sackgeldjobs unter CHF 750 / Jahr und AG und unter 25J.
Wer finanziert die AHV-Beiträge?
- Erwerbstätige: AG & AN zu je 4.35% (Total 8.7%)
- Nicht Erwerbstätige: gem. Vermögen
- mind. CHF 503/Jahr bzw. max. CHF 25'150/Jahr
- Studierende: 21j. bis 25j. Mindestbeitrag anschliessend gem. Vermögen
Was gehört nicht zum massgebenden Lohn?
- Versicherungsleistungen für:
- Unfall
- Krankheit
- IV-Renten
- Leistungen von Fürsorgeeinrichtungen
- FamZ. & KiZu
- Stipendien