Gesellschaft
Wohnung
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Flashcards
Ein Mietvertrag muss schriftlich sein. richtig oder Falsch, Begründung
falsch
Begründung: Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden.
Der Vermieter kann jederzeit ohne Vorankündigung «seine» Mietwohnungen besichtigen.
richtig oder falsch, Begründung
Begründung: Der Vermieter muss Besichtigungen rechtzeitig ankündigen
Der Mieter kann ohne Zustimmung des Vermieters jederzeit Veränderungen vornehmen, sofern sie wertvermehrend sind. richtig oder falsch, Begründung
falsch
Begründung: Der Mieter kann Veränderungen nur vornehmen, wenn der Vermieter schriftlich zugestimmt hat (OR 260a
Entscheiden Sie für die einzelnen Situationen, wer für den Mangel aufkommen muss. Vermieter oder Mieter
Die Toilettenschüssel hat einen Riss.
Vermieter
Entscheiden Sie für die einzelnen Situationen, wer für den Mangel aufkommen muss. Vermieter oder Mieter
Die Glühbirne im Eingangsbereich ist defekt.
Mieter
Entscheiden Sie für die einzelnen Situationen, wer für den Mangel aufkommen muss. Vermieter oder Mieter
Der Backofen heizt nicht mehr auf.
Vermieter
Entscheiden Sie für die einzelnen Situationen, wer für den Mangel aufkommen muss. Vermieter oder Mieter
Die Fensterscheibe im Wohnzimmer weist einen Sprung auf.
Vermieter
In Fabienne Fellers Wohnung funktioniert die Heizung nicht. Sofort meldet sie den Mangel ihrem Vermieter. Es geschieht jedoch nichts. Wie sieht die Rechtslage aus?
Fabienne Feller kann auf Kosten des Vermieters den Schaden beseitigen lassen und während der Zeit, in der nicht geheizt wird, eine Herabsetzung des Mietzinses verlangen (OR 259b).
Familie Grünig hat auf eigene Rechnung und ohne Wissen des Vermieters in ihrer Mietwohnung Wandschränke eingebaut. Bei ihrem Auszug verlangt der Vermieter von den Grünigs, dass sie die Wandschränke wieder entfernt. Muss Familie Grünig diese Kosten übernehmen? Begründen Sie Ihre Entscheidung
Ja. Der Vermieter hätte seine schriftliche Zustimmung für den Einbau der Wandschränke geben müssen (OR 260a)
Entscheiden Sie, ob die Aussagen zum Mietrecht richtig oder falsch sind.
Mieter müssen Wohnungen schriftlich kündigen. Begründung:
richtig
Der Mieter sollte schriftlich und per Einschreiben kündigen.
Entscheiden Sie, ob die Aussagen zum Mietrecht richtig oder falsch sind.
Für Wohnungen gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Begründung:
falsch
Begründung: Für unmöblierte Wohnungen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin (z.B. Kanton Bern: 30. April, 31. Oktober).
Entscheiden Sie, ob die Aussagen zum Mietrecht richtig oder falsch sind.
Die Kündigungsfristen dürfen nicht geändert werden. Begründung:
falsch
Begründung: Stellt der Mieter einen zumutbaren Nachmieter, der ähnliche persönliche und finanzielle Voraussetzungen mitbringt, kann er auch ausser terminlich kündigen.
Entscheiden Sie, ob die Aussagen zum Mietrecht richtig oder falsch sind.
Bei der Wohnungskündigung gilt der Poststempel. Begründung:
falsch
Begründung: Es gilt der Zeitpunkt, an dem der Vermieter die Kündigung erhält. Um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtzeitig ankommt, sollte der Mieter zudem per Einschreiben kündigen.
Da Franz Müller eine neue Arbeitsstelle angeboten wird, muss er seine Dreizimmerwohnung kündigen. Seit Mai bewohnt er diese Wohnung. Es gibt keine ortsüblichen Kündigungstermine. Mit dem neuen Arbeitgeber vereinbart Franz, dass er die Stelle am 1. September antreten wird. Er kündigt deshalb seine Wohnung auf den 31. August. Wann muss er den Kündigungsbrief abschicken?
Gibt es keine ortsüblichen Termine, können Wohnungen auf Ende jedes Quartals, gerechnet ab Mietbeginn, gekündigt werden. Der Kündigungsbrief von Herrn Müller muss bis zum 31. Juli beim Vermieter eintreffen. Will Herr Müller die Wohnung effektiv Ende August abgeben, sollte er einen zumutbaren Ersatzmieter finden, sonst muss er den Mietzins bis zum 31. Oktober bezahlen (OR 266c/264)
Herr Regatz wird von seinem Vermieter am 20. Januar durch einen Brief davon in Kenntnis gesetzt, dass ihm die Wohnung mit Dreimonatsfrist zum 30. April gekündigt wird. Wie sieht die Rechtslage bei einer Vermieterkündigung aus?
Die Kündigung durch den Vermieter muss auf einem amtlichen Formular erfolgen. Auf Wunsch des Mieters muss sie begründet werden. Ist die Kündigung nicht ausreichend begründet, kann Herr Regatz innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde Einspruch erheben. Diese kann grundsätzlich eine Mietverlängerung erwirken, wenn Herr Regatz mit der Kündigung vor grosse Probleme gestellt wird und keinen Ersatz findet.