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Wohnung

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Kartei Details

Karten 31
Sprache Deutsch
Kategorie Deutsch
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 06.09.2021 / 14.09.2021
Lizenzierung Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung (CC BY-NC-ND)    (lernen)
Weblink
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Welche Wohnformen gibt es?

• Mietwohnung oder Haus zur Miete

• Eigenheim oder Eigentumswohnung

• Wohn- oder Hausgemeinschaft

• Betreutes Wohnen im Alter

• Mehrgenerationenwohnen

Wie und wo können Sie eine Wohnung suchen?

• Suche im Internet (z.B. www.immoscout24.ch; www.homegate.ch)

• Mund-zu-Mund-Propaganda; verschiedensten Leuten mitteilen, dass man eine Wohnung sucht

• Anschlagbretter lesen (z.B. Grossverteiler, Warenhäuser, Arbeitsplatz, Schule)

• Zeitungsinserate beachten (Rubrik «Wohnungsmarkt»)

• Selbst inseriere

Was sollten Sie bei einer Wohnungsbewerbung beachten?

Wichtig ist es hervorzuheben, warum man der ideale Mieter für die Wohnung ist. Auch bei einer Wohnungsbesichtigung, bei der es mehrere Interessenten geben kann, sollte man die eigenen Vorzüge benennen können.

 Zählen Sie drei Arten von Nebenkosten auf

Beispiele: Heizung, Warmwasser, Garten- und Umgebungspflege, Strom (OR 257a)

Welche drei Gründe berechtigen den Vermieter, die Wohnung zu besichtigen, wenn er sich vorher anmeldet?

Der Vermieter darf für den Unterhalt, die Wiedervermietung oder den Verkauf die vermieteten Räume besichtigen (OR 257h).

Nennen Sie zwei Mängel, die der Mieter selbst bezahlen muss.

Dies betrifft kleine Mängel. Als kleine Mängel gelten z.B. schadhafte WC-Brillen, Duschschläuche und Dichtungen von Wasserhähnen, defekte Schlösser, Sicherungen, Glühlampen, Steckdosen und Schalter oder Gurten und Kurbeln von Rollladen und Storen (OR 259).

Welche Rechte haben Sie, falls der Vermieter einen Mangel nicht beseitigt?

Solange der Schaden nicht behoben ist, haben Sie Anspruch auf eine Mietzinsreduktion, Schadensersatzforderungen bis hin zur fristlosen Kündigung (OR 259a–i). Eine schriftliche Meldung an den Vermieter ist zu empfehlen.

Woran müssen Sie denken, wenn Sie in der Wohnung einen Umbau vornehmen wollen?

Nach schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter kann der Mieter Veränderungen in der Wohnung vornehmen. Diese muss er beim Auszug nur dann beseitigen, wenn dies schriftlich so festgelegt wurde (OR 260a)