NIN 2.Begriffsbestimmungen
Harmonisierte Begriffsbestimmungen
Harmonisierte Begriffsbestimmungen
Kartei Details
Karten | 29 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 02.09.2021 / 21.06.2023 |
Lizenzierung | Namensnennung (CC BY) (NIN 2020) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20210902_nin_2_begriffsbestimmungen
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Elektrische Anlage
Gesamtheit der zugeordneten elektrischen Betriebsmittel mit abgestimmten Kenngrössen zur Erfüllung bestimmter Zwecke
Speisepunkt
Punkt, an dem elektrische Energie in die elektrische Anlage eingespeist wird
Umgebungstemperatur
Mittlere Temperatur der Luft oder eines anderen Mediums in der Umgebung von elektrischen Betriebsmittel
Anmerkung:
Während der Messung sollte das Messgerät / der Messfühler vor Luftzug und Strahulungswärme abgeschirmt werden
Elektrische Anlage für Sicherheitszwecke
Elektrische Anlage, die dazu bestimmt ist, die Funktion von elektrischen Betriebsmitteln aufrechtzuerhalten, die von wesentlicher Bedeutung sind:
-für die Sicherheit und gesundheit von personen und Nutztieren un/oder
-zur Vermeidung von Umweltschäden und Schäden an anderen Betriebsmitteln, wenn das Vermeiden von Umwetlschäden und das Vermeiden an anderen Betriebsmittel durch nationale Rechtsvorschriften verlangt werden.