Gesselschaft 1.LJ
Kapitel 1: Einstieg ins Berufsleben- Rechtsordnung / Rechtsgrundlagen
Kapitel 1: Einstieg ins Berufsleben- Rechtsordnung / Rechtsgrundlagen
Set of flashcards Details
Flashcards | 15 |
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Language | Deutsch |
Category | General Education |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 24.08.2021 / 06.06.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20210824_gesselschaft_1_lj_hBUX
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Ordinen Sie nach Moral, Sitte und Recht.
- Hunde zu essen ist in unseren Breitengraden nicht üblich.
Ordinen Sie nach Moral, Sitte und Recht.
- Ich folge einer eigenen Überzeugung, was in einer bestimmten Situation richtig ist und was nicht.
Wie kommt ein Vertrag zustande?
Mit Zustimmung beider Parteien.
Wer ist urteilsfähig?
Das Gesetz legt kein genaues Alter fest. Alle Personen, die ihre Handlungen richtig abschätzen können.
Ordnen Sie die Begriffe „Verordnung“, „Verfassung“, „Gesetz“ hierarchisch!
Verfassung, Gesetz, Verordnung
Wer ist gemäss Gesetz rechtsfähig?
Rechtsfähig sind alle Menschen.
Welches sind die Voraussetzungen der Handlungsfähigkeit?
Wer volljährig und urteilsfähig ist.
Ordinen Sie nach Moral, Sitte und Recht.
- Dieses Normensystem ist allgemeingültig und schriftlich fixiert.
Ordinen Sie nach Moral, Sitte und Recht.
- Diebstahl ist ein Vermögensdelikt.
Verträge sind grundsätzlich einzuhalten. Es gibt aber auch nichtige Verträge. Diese Verträge werden so behandelt, als ob sie nicht existieren würden.
Nennen Sie die drei Nichtigkeitsgründe.
Unmöglicher, Wiederrechtlicher und Unsittlicher Vertragsinhalt.
Ordinen Sie nach Moral, Sitte und Recht.
- „Jeder Schwangerschaftsabbruch ist Mord“.
Welche der folgenden Nennungen sind juristische Personen?
- Staatsanwalt
- Stiftung
- Gerichtsschreiber
- Verein
- Genossenschaft
- Gemeindepräsident
- Aktiengesellschaft
- Jurist
Stiftung, Verein, Genossenschaft und Aktiengesselschaft.
Wer darf einen Vertrag abschliessen?
Wer handlungsfähig ist.
Geschriebenes Recht ist für alle verbindlich:
Nennen Sie drei Rechtsgrundsätze der schweizerischen Rechtsordnung!
• Rechtsgleichheit (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich)
• Treu und Glauben (In Rechtsgeschäften soll man davon ausgehen können, dass man einander vertrauen (Treu) und glauben kann. Man verhält sich ehrlich, loyal, und korrekt)
• Beweislast (Wer vor Gericht etwas behauptet, muss dies beweisen können)
• Gerichtliches Ermessen (Wo das Gesetz ungenau formuliert oder lückenhaft ist, entscheidet das Gericht nach eigenem Ermessen. Die Entscheidung muss aber objektiv, angemessen und begründet sein)
• Keine Strafe ohne Gesetz (Bestraft werden kann man nur für eine Tat, die durch ein Gesetz auch verboten ist)
• Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter (Privatrechtliche Streitigkeiten gelangen nur dann vor ein Gericht, wenn sich eine Partei wehrt, d. h. wenn sie eine Klage einreicht)
• Im Zweifel für den Angeklagten
• Nichtwissen ist keine Entschuldigung
Ordinen Sie nach Moral, Sitte und Recht.
- Es gibt gesellschaftliche Umgangsformen, die nicht schriftlich geregelt sind, an die „man sich aber einfach hält“.
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