HS Volkswirtschaft
HS Volkswirtschaft 3. Auflage
HS Volkswirtschaft 3. Auflage
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Flashcards
Benennen Sie zwei Ziel im Sozialen Ausgleich.
- soziale Sicherheit
- soziale Gerechtigkeit
Benennen Sie sieben Instrumente im sozialen Ausgleich.
- Altersvorsorge
- Invalidenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenkassenobligatorium
- Steuerprogression
- Erbschaftssteuer
- Unfallversicherung
Wie funktioniert die AHV ?
Ein Instrument des sozialen Ausgleichs ist die Zahlung von Renten an nicht mehr erwerbstätige Mitmenschen oder an deren Hinterbliebene. So zahlen Arbeitsnehmende in die gesetzliche Rentenversicherunge (1.Säule) Beiträge ein. Im Bedarfsfall erhalten dann sie selbst oder ihre Hinterbliebenen Leistungen aus der AHV. Eine Rente werd als Einkommen ohne Arbeitsleitung bezeichnet.
Alt zu werden, ist ein Risiko, das jeder Mensch von jung an in seine Lebensplanung einbeziehen muss. Der Staat zwingt deshalb seine Einwohner zu einer systematischen Vorsorge nach dem sogenannten 3- Säulen-System.
Wie lautet die Bezeichnung für die 1.Säule?
Staatliche Vorsorge
Alt zu werden, ist ein Risiko, das jeder Mensch von jung an in seine Lebensplanung einbeziehen muss. Der Staat zwingt deshalb seine Einwohner zu einer systematischen Vorsorge nach dem sogenannten 3- Säulen-System.
Wie lautet die Bezeichnung für die 2.Säule?
Berufliche Vorsorge (BVG)
Alt zu werden, ist ein Risiko, das jeder Mensch von jung an in seine Lebensplanung einbeziehen muss. Der Staat zwingt deshalb seine Einwohner zu einer systematischen Vorsorge nach dem sogenannten 3- Säulen-System.
Wie lautet die Bezeichnung für die 3.Säule?
Private Vorsorge
Welche sind die Bestandteile der 1.Säule?
- AHV, IV
- Ergänzungsleistung
Welche sind die Bestandteile der 2.Säule?
- Obligatorische Berufsvorsorge (BV)
- Überobligatorische BV
Welche sind die Bestandteile der 3.Säule?
- 3a
- 3b
Welche der säulen 3a und 3b ist frei und welche gebunden?
- 3a (gebunden)
- 3b (frei)
Welche sind die Ziele der 1.Säule?
- Existenzsicherung
Welche sind die Ziele der 2.Säule?
- Fortführen des bisherigen Lebensstandards
- Zusätzliche Bedürfnisse
Welche sind die Ziele der 3.Säule?
Zusätzliche Bedürfnisse
Von wo kommen die Beiträge der 1.Säule?
- Fester Prozentsatz vom Bruttolohn
-Beiträge von Nichterwerbstätigen
Von wo kommen die Beiträge der 2.Säule?
-Alters- und kassenabhängiger prozentsatz vom versicherten Lohn
Wer sind die Träger der 1.Säule?
- staatliche Ausgleichskasse
Wer sind die Träger der 2.Säule?
- Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen)
Wer sind die Träger der 3.Säule?
3a und 3b: Banken, Versicherungsgesellschaften
Wann erfolgen die Leistungen der 1.Säule?
-Altersrenten, Wittwen- und Witwerrente, Waisenrenten
- Invalidenrenten
- Ergänzngsleistungen zur AHV und IV
Wann erfolgen die Leistungen der 2.Säule?
- Altersrente oder Kapitalbezug
- Witwen-/ Witwer- und Waisenrente
- Invalidenrente
Wann erfolgen die Leistungen der 3.Säule?
- Verzinste ersprarnisse, Kapitalleistung oder Rente
Was sind die Finanzierungsverfahren der 1.Säule?
Umlageverfahren
Was sind die Finanzierungsverfahren der 2.Säule?
Kapitaldeckungsverfahren
Was sind die Finanzierungsverfahren der 3.Säule?
Kapitaldeckungsverfahren
Ist die 1.Säule freiwillig oder obligatorisch?
- obligatorisch
Ist die 2.Säule freiwillig oder obligatorisch?
- obligatorisch
Ist die 3.Säule freiwillig oder obligatorisch und welche besonderheit hat die Säule 3a noch?
- freiwillig
-Steuerbegünstigung bei 3a und Erlebensfallversicherung
Mit dem obligatorischen teil der Vorsorge 1. und 2.Säule sollten wie viel % des letzten erwerbseinkommen gesichert sein?
60%
Die Alters- und Hinterslassenenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren.
- Wer bezahlt, von wo in die Ausgleichskasse?
- Alle Arbeitnehmenden sowie deren Arbeitgeber müssen Lohnprozente in die sogenannte Ausgleichskasse abführen.
- Wer nicht erwerbstätig ist, zahl einen Mindestbetrag in die Ausgleihskasse, bei hohem Vermögen oder anderem Renteneinkommen auchmehr.
- Zudem fliessen Steuereinnahmen des Bundes in die Ausgleichskasse.
Die Alters- und Hinterslassenenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren.
- Wer erhält wann, die Ausgleichskasse?
Aus dieser Ausgleichskasse werden dann umgehend die Zahlungen an die aktuellen Rentnerinnen und Rentner getätigt. Ein Teil des Einkommens der Arbeitnehmenden wird also an die Rentner verteilt. Die Erwerbstätigen beteiligen sich damit an der Finanzierung des Lebensunterhalts der nicht mehr Erwerbstätigen. Dies entspricht dem Prinzip des sozialen Ausgleiches.
Seit wann ist die Zahlung von Lohnprozenten in die AHV obligatorisch?
Seit dem 1.1.1948
Wann kann es sein das man keine oder weniger bezüge aus der Ausgleichskasse erhält?
Rentner können nur Bezüge aus der Ausgleichskasse erhalten, wenn sie selbst während ihres Arbeitslebens Zahlungen in die Ausgleichskasse geleistet haben. Wenn zwischen dem 20 Altersjahr und dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters nicht in jedem Jahr ein Beitrag in die AHV eingezahlt wird, führt dies zu einer Kürzung der Altersrente.
Beispiel:
Aufgrund seiner langen Beschäftigungsdauer und seiner regelmässigen Zahlungen in die Ausgleichskasse erhält er aus der 1.Säule monatlich eine Rente im Betrag von CHF 2350. Da er als Buchhalter sehr gut verdient hat, entspricht die Höhe seiner AHV- Rente nicht der Höhe seiner Beiträge. Er beteiligt sich damit an der Rentenzahlungen von Altersgenossen, die früher weniger verdient haben als er.
Wer muss in die 2.Säule einbezahlen und was ist dabei abgesichert?
Um nicht nur die Existenz sondern auch den gewohnten Lebensstandard zu sichern, sind alle Arbeitnehmer über 25 Jahre, welche mehr als einen Mindestjahreslohn von CHF 21330(Stand 2019) verdienen, verpflichtet, über die 1.Säule hinaus weitere Lohnanteile für die Altersvorsorge abzuführen. Diese Regelung wurde am 1.1.1985 mit dem Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) eingeführt und stellt seither die 2.Säule der Vorsorge dar.
Die 2.Säule funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Was verstehen wir darunter? Erläutern Sie.
Hierbei spart jede arbeitende Person Alterskapital in einer Pensionskasse an, das nur ihr gehört und auf das sie beim Eintritt in den Ruhestand zugreifen kann. Auch die Zahlungen in die 2.Säule sind obligatorisch
Möchte die versicherte Person der 2.Säule beim Erreichen des Rentenalters eine Rente beziehen, wird das angesparte Kapital mit dem Umwandlungssatz in eine Rente umgerechnet.
Benennen Sie dazu ein Beispiel.
Josef Hagebach hat bei Erreichung des Rentnalters ein Sparguthaben von CHF600000 bei seiner Pensionskasse. Der Umwandlungssatz beträgt 6,4%. Somit erhält Josef Hagebach eine jährliche Rente in der Höhe von 38400(6,4*600000/100) von seiner Pensionskasse. Zusätzlich zur AHV-Rente in der Höhe von ungefähr CHF 2350 erhält Josef Hagebach eine monatliche Pension von CHF 3200.
Er hat damit ein gesichertes monatliches Einkommen im Alter von ungefähr CHF 5500 pro Monat.
Nicht zu verwechseln ist der Umwandlungssatz mit dem Deckungsgrad.
Der Deckungsgrad lässt sich für jede Pensionskasse berechnen und zeigt, ob das Vermögen der Pensionskasse ausreicht, um die Verpflichtungen zu decken. Fällt der Deckungsgrad unter 100% kann die Pensionskasse nicht all ihre Versicherungsverpflichtungen nachkommen.
Was ist das Ziel der 3.Säule?
Die mit der 1. und 2. Säule erzeugten 60% des letzten Erwerbseinkommens reichen aber heute oft nicht mehr aus, um die über die Grundbedürfnisse hinausgehenden Kosten zu decken. Das Ziel der 3. Säule liegt darin, diese Kostenlücke zu schliessen und im Pensionsalter Kapital für zusätzliche Wünsche zur Verfügung zu haben.
Die Vorsorge im Rahmen der 3.Säule gehört nicht in den Bereich des sozialen Ausgleichs und ist daher nicht Thema des aktuellen Kapitels.