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Recht Zulassungsprüfung Treuhand

Frage/Antwort

Frage/Antwort


Set of flashcards Details

Flashcards 26
Language Deutsch
Category Finance
Level Other
Created / Updated 04.08.2021 / 29.08.2023
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Soldiarbürgschaft mit Maximalbetrag 2500: Formvorschrift

Öffentlich Beurkundung

Claude stellt sich nun die Frage, wie die Gläubiger, welche eine Betreibung gegen ihn ein-geleitet haben, darüber Kenntnis erhalten, ob er Rechtsvorschlag erhoben hat oder nicht. Beantworten Sie die Frage von Claude indem Sie die massgeblichen Gesetzesbestimmun-gen angeben.

Der Gläubiger erhält eine Kopie des Zahlungsbefehls (nach Ablauf der Frist für den Rechtsvorschlag)

Das SchKG kennt pfändbare und unpfändbare Vermögenswerte. Wie bezeichnet man die unpfändbaren Vermögenswerte mit dem Fachbegriff?

Kompetenzstücke

TV, einziges TV Gerät Neuwert 8800: Pfändbar?

Unpfändbar

Desingercouch: Pfändbar?

Unpfändbar

Bevor es zur Pfändung kommt, will Claude die wertvollen Bilder dem Zugriff durch das Be-treibungsamt entziehen und "verschwinden" lassen. Er plant, die Bilder in einem Schliess-fach bei einer Bank zu hinterlegen und dem Betreibungsamt diese Vermögenswerte zu verschweigen. Er will von Ihnen wissen, ob er sich strafbar machen würde. Beantworten Sie seine Frage und nennen Sie den in Frage kommenden Straftatbestand.

Pfändungsbetrug

Claude überlegt sich, da er nächsten Monat 63 Jahre alt wird, sich frühzeitig pensionieren zu lassen. Er würde dann eine AHV-Rente vorbeziehen und eine Rente aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) erhalten. Von Ihnen will er nun wissen, ob diese beiden Renten pfänd-bar sind oder nicht. Begründen Sie für beide Renten Ihre Antwort - soweit möglich - mit den massgeblichen Gesetzesbestimmungen.

Die AHV-Rente ist nicht pfändbar (Art. 92 Abs. 1 Ziff. 9a SchKG), die BVG-Rente hingegen schon (im Unterschied zu den Vorsorge- und Freizügigkeitsguthaben vor Eintritt der Fällig-keit; e contrario aus Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 SchKG).

Der Vermieter beharrt darauf, dass Ulf für den Schaden am Parkett aufzukommen hat. Es liege eine Beschädigung vor und keine gewöhnliche Abnutzung. Ulf will von Ihnen wissen, ob nun er beweisen muss, dass er den Parkettboden nicht beschädigt hat oder der Vermieter beweisen muss, dass Ulf den Schaden verursacht hat. Begründen Sie Ihre Antwort und nen-nen Sie die allenfalls massgeblichen Gesetzesbestimmungen

Es gilt der Grundsatz von Art. 8 ZGB. Der Vermieter hat den Nachweis zu erbringen, dass Ulf den Schaden am Parkett verursacht hat und trägt das Risiko der Beweislosigkeit. Mit anderen Worten, wenn der Vermieter den Nachweis nicht erbringen kann, trägt er die Folgen der Beweislosigkeit und kann nichts von Ulf fordern. Auch als korrekte Bestimmung zu werten ist die Angabe von Art. 41 oder Art. 42 OR.