Kaufvertrag
Milena Heiniger
Milena Heiniger
Fichier Détails
Cartes-fiches | 19 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 30.04.2021 / 17.05.2021 |
Attribution de licence | Non précisé |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20210430_kaufvertrag
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Intégrer |
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Unterschied Speziesware & Gattungsware (Fahrniskauf)
Speziesware:
- Einzelstück
- Nicht austauschbar
- z.B. Original-Gemälde
Gattungsware:
- In grosser Menge vorhanden
- Austausch- / Ersetzbar
- z.B. Nahrungsmittel, Zeitschriften
Nutzen und Gefahr
Art. 185 OR
- Gefahr: Risiko, wenn der Sache durch Zufall einen Schaden widerfährt, z.B Diebstahl
- Nutzen: Recht auf Erträge, die die Sache abwirft
Übergang:
Speziesware: Vertragsabschluss
Gattungsware:
Platzkauf (Ware wird abgeholt): Klare Übertragung an den Käufer
Distanzkauf: Beim Versand
Erfüllungsort
- Art. 74 OR
- Wer einen anderen Erfüllungsort haben will, muss nach Art. 189 OR die Transportkosten bezahlen.
Grundstückkauf
- Öffentliche Beurkundung nach Art. 216 Abs. 1 OR
- Eigentumsübertragung nach Vertragsbeurkundung mit Eintrag ins Grundbuch (Art. 656 Abs 1. ZGB)
Verzug
Verzug:
- Art. 214 OR
- 30 Tage Zahlungsfrist
- Zug um Zug (Beide Vertragsparteien verpflichten sich die Leistung gleichzeitig zu erfüllen) -> wenn der Käufer die Ware bei Erhalt nicht bezahlt
- Zug um Zug & Vorauszahlungsgeschäften kann der Verkäufer sofort vom Vertrag zurücktreten (Art. 214 Abs. 1 und 2 OR) -> z.B. Einkauf in der Migros ohne Portmonnaie.
Annahmeverzug (Wenn der Verkäufer die Ware liefert, der Käufer diese aber nicht annimmt):
- Art 91 und 92 OR
Leistungsverzug des Verkäufers:
- Art 190 und 102 ff. OR beim gewöhnlichen kaufmännischen Verkehr
- Verzicht auf Leistung + Schadenersatz / Klage auf Leistung
Sachmangel
1. Ankunft der Ware
2. Prüfung der Ware & Reklamation & Aufbewahrung (Art. 201 Abs. 1 OR)
3. Mängel sofort rügen (Art. 201 Abs 2. OR)
4. Ware zurückgeben (Wandelung) / Rabatt geben lassen (Minderung) (Art. 205 Abs. 1 OR) / Bei Gattungswaren kann eine Ersatzleistung beansprucht werden gem. Art. 206 Abs. OR)
Konsumkreditgesetz (KKG)
- CHF 500 - 80'000.-
- Betrag ü. 3'000 muss der IKO gemeldet werden, damit sicher der Schuldner nicht bei mehreren Kreditgeber verschulden kann (Art. 23 ff. KKG)
- Qualifizierte Schriftlichkeit
- Leasingverträge bei vorzeitiger Auflösung
- Jahreszins 10-15% da der Kredit ohne Sicherheit gewährleistet wird, (Art. 14 KKG)
- Kreditfähigkeitsprüfung
- Laufeit 3 Jahre
- Rücktrittsrecht innert. 14 Tagen nach Vertragserhalt (Art. 16. Abs 1. KKG)
Schuldenverzug
Mahngeschäft
- Kein Erfüllungszeitpunkt
- Der Schuldner muss leisten, sobald es der Käufer verlangt
Spezialgeschäft
- Einzelhandelbetrieb der nur 1 Sortiment anbietet
Verfalltagsgeschäft
- klarer Erfüllungstermin -> z.B. Mietzinsen
- kann BIS zu diesem Termin geleistet werden.
Kaufmännischer Verkehr
- die Ware wird weiterverkauft
Fixgeschäft
- vereinbarter Termin -> nach diesem Termin, wird die Ware nicht mehr benötigt. z.B. Hochzeitstorte
- muss genau an diesem Tag geliefert werden