ABU
Persönlichkeit und Lehrbeginn
Persönlichkeit und Lehrbeginn
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Cartes-fiches
BBV
Berufsbildungsverordnung
KKG
Konsumkreditgesetz
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit Rechte und Pflichten zu haben (alle Menschen sind Rechtsfähig)
Urteilsfähigkeit
Fähigkeit die Folgen der eigenen Handlung abschätzen zu können.
Volljährigkeit
Mit vollendetem 18. Altersjahr wird man volljährig.
beschränkte Handlungsfähigkeit
Personen die urteilsfähig sind jedoch nicht volljährig sind
Handungsfähigkeit
Seine eigenen Handlungen, Rechte und Pflichte zu Begründen. Vorrausetzung= Urteilsfähigkeit, Volljährigkeit
Rechtliche Grundlagen für die Berufsbildung
-Bundesverdassung
-Berufsbildungsgesetz
-Berufsbildungsverordnung
-Obligationsrecht
-Arbeitsgesetz
Rechte der Lernenden und Berufsbildner
Lehrling:
-Alles tun, um das Lehrziel zu erreichen
-Anordnung des Brufsbildners befolgen
Unterricht der Berufsfachschule regelmässig besuchen
Berufsbildner:
-den vereinbarten Lohn zahlen
-Ende der Lehre = Zeugnis
-fachgemässe ausbildung
4 strafen des Jugendstrafrechts
-Verweis
-Persönliche Leistung
-Busse
-Freiheitsentzug