Premium Partner

Baurecht - Rechtsmittel

Verfahren und Rechtsmittel im öffentlichen Baurecht - Bewilligungsverfahren - Verbandsbeschwerderecht

Verfahren und Rechtsmittel im öffentlichen Baurecht - Bewilligungsverfahren - Verbandsbeschwerderecht


Kartei Details

Karten 21
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 21.03.2021 / 18.04.2021
Lizenzierung Namensnennung - keine Bearbeitung (CC BY-ND)    (Lic iur. Roland Kübler)
Weblink
https://card2brain.ch/box/20210321_baurecht_rechtsmittel
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20210321_baurecht_rechtsmittel/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Wer genehmigt kommunale Richtpläne?

Welche Mittel sind Rechtsmittel im juristischen Sinn? Kreuze die Situationen an indem Rechtsmittel zur Anwendung kommen können. (1)

(mehrere Antworten möglich)

Welche Kernelemente machen (in der Sprache der Juristen) ein Rechtsmittel aus?

Kurzformel  nach öffentliches Prozessrecht (Quelle: Öffentliches Prozessrecht, Rhino/Koller/Kiss/Turnherr/Brühl-Moser, 3.Auflage, Basel 2014)

Welche Akte (1) welcher Instanz (2) können bei welcher Behörde (3) von wem (4) aus welchen Gründen (5) unter Beachtung welcher Formalien (6) angefochten werden?

(1) Anfechtungsobjekt
(2) Entscheid - oder Vorinstanz = Behörde oder Gericht
(3) Beschwerdeinstanz / Rechtsmittelinstanz
(4) Beschwerdebefügnis / Legitimation
(5) Beschwerdegründe / Rügen
(6) Formalien (Form und Frist)

Wer genehmigt kantonale Richtspläne?

Was bedeutet der Begriff "von Amtes wegen" in Verwaltung und Justiz?

Nenne 5 Prinzipien die in der Schweiz bei Rechtsmittel gelten:

 

(insgesamt sind es 9 Prinzipien)

  • Demokratisches Prinzip (Gesetzgebung durch Legislative, Möglichkeit Referendum/Initiative zu ergreifen)
  • Rechtsstaatliches Prinzip (Handeln des Staates richtet sich am Recht aus)
  • Gewaltentrennung (Legislative/Exekutive/Judikative = richterliche Unabhängigkeit vs eingeschränkte Unabhängigkeit der Behörden)
  • Rechtsanwendung von Amtes wegen (= Eine Behörde oder ein Gericht muss von sich aus tätig werden ohne an das Vorbringen oder die Beweisanträge der Beteiligten gebunden zu sein. Ein antrag einer Privatperson ist nicht erförderlich)
  • Untersuchungsmaxime (Staat ist zuständig für vollständige Klärung des Rechtsverhalts)
  • Unabhängigkeit und freie Beweiswürdigung (Richter ist nicht an Schlussfolgerungen eines Gutachters gebunden)
  • Vertrauensprinzip (Eine Behörde oder ein Gericht muss nach Treue und Glauben handeln)
  • Mitwirkungspflicht (Pflicht der Beteiligten zur Mitwirkung an einem Verfahren als gegenstück zur Untersuchungsmaxime)
  • Unentgeltliche Rechtspflege (Wer Recht bekommt, kann die unterliegende Partei oder Amtstelle zu einer angemessenen Entschädigung für die Umtriebe verpflichten. Kosten: Rechtsbegehren soll aber nicht aussichtlos erscheinen)
  • Anspruch auf rechterliches Gehör / Rechtsweggarantie (gemäss BV Art.29 Abs.2 gleiche und gerechte Behandlung. Jede Person hat Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. In Ausnahmefälle können Bund und Kanton eine richterliche Beurteilung aber ausschliessen) 

 

Wie heist das Ergebnis eines erstinstanzliches Verwaltungsverfahren?

Verfügung

Wie heist das Ergebnis eines kantonalen Gerichts, des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesgerichts?

Urteil