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Vergaberecht

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Kartei Details

Karten 150
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 17.03.2021 / 07.04.2021
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Nenne die Prinzipien des Vergaberechts

  • Wirtschaftlichkeitsprinzip
  • Transparenzprinzip (Verfahren muss nachvollziehbar und verständlich ausgestaltet sein)
  • Gleichbehandlungsgebot (Chancengleichheit und willkürfreies Verhalten der Vergabestelle)
  • Verbot der Diskriminierung
  • Forderung nach Effektivität des Rechtsschutzes

Nenne die im Vergaberecht relevanten Staatsverträge

  • WTO Übereinkommen (GPA
  • Bilatere Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft (BAöB)

Was regelt das Abkommen mit der Euroäischen Gemeinschaft BAöB?

  • Es regelt die Beschaffung der Schweiz im Verhältnis zur EU und ihren Mitgliedsstaaten. Es erweitert für diese Beschaffungen den Anwendungsbereich des GPA.

Kann der Bund das Staatsvertragsrecht der Kantone regeln?

Nein. Der Bund verfügt nicht über eine entsprechende verfassungsrechtliche Grundlage.

Wie werden die Vorgaben des Staatsvertragsrecht auf Bundes- und Kantonsebene umgesetzt?

Sie werden je eigenständig umgesetzt.

Wann gelangt das Vergaberecht zur Anwendung?

wenn

  1. der Auftraggeber dem subjektiven Geltungsbereich des Vergaberechts untersteht sowie kumulativ
  2. der Beschaffungsvorgang als solcher und die eingekauften Leistungen vom objektiven Geltungsbereich des Vergaberechts umfassen werden.

In welchen zwei Schritten ist der Geltungsbereich des Vergaberechts zu prüfen?

  1. Erstens ist zu klären, ob der äffentlich oder privatrechtlich organisierte Auftraggeber überhaupt eine dem jeweiligen Beschaffungsrecht unterstellte Vergabestelle ist (subjektiver Geltungsbereich). Die Frage lautet also: Wer ist unterstellt?
  2. Zweitens ist zu prüfen, ob es sich um einen Vorgang - also einen Einkauf von leistungen - handelt, der vom objektiven Geltungsbereich der jeweiligen Vergabegesetzgebung erfasst wird. Hier ist die Frage: Was ist unterstellt?
     

Welche Vorgaben hat ein Anbieter ausserhalb des Geltungsbereichs des Vergaberechts einzuhalten?

  • Gebot der Gleichbehandlung
  • Nichtdiskriminierung
  • Objektivität
  • Transparenz
  • Wettbewerbsneutralität