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Staatorganisation Verwaltungsrecht und -tätigkeit

Programm• Lernziele und Einleitung • Besprechung einzelne Themen (mit Übungen): Verwaltungstätigkeit Grundsätze des Verwaltungsrechts Grundsätze des Verwaltungsverfahrens Beamtenrecht Staatshaftung• AbschlussrundeLernziele• Sie können die Fachbegriffe aus den Lektionen korrektanwenden.• Sie können Fragen zu den Themen: Verwaltungstätigkeit Grundsätze des Verwaltungsrechts Grundsätze des Verwaltungsverfahrens Beamtenrecht Staatshaftung

Programm• Lernziele und Einleitung • Besprechung einzelne Themen (mit Übungen): Verwaltungstätigkeit Grundsätze des Verwaltungsrechts Grundsätze des Verwaltungsverfahrens Beamtenrecht Staatshaftung• AbschlussrundeLernziele• Sie können die Fachbegriffe aus den Lektionen korrektanwenden.• Sie können Fragen zu den Themen: Verwaltungstätigkeit Grundsätze des Verwaltungsrechts Grundsätze des Verwaltungsverfahrens Beamtenrecht Staatshaftung


Kartei Details

Karten 40
Sprache Deutsch
Kategorie Deutsch
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 27.02.2021 / 27.02.2021
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20210227_staatorganisation_verwaltungsrecht_und_taetigkeit
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Die Verwaltungstätigkeit

Rechtsquellen des Verwaltungsrechts / der Verwaltungstätigkeit

• Völkerrecht (Staatsverträge wie EMRK, LugÜ)

• Bundesverfassung (und Kantonsverfassungen)

• Gesetze

• Verordnungen

• Konkordate (Verträge zwischen den Kantonen)

• Allgemeine Rechtsgrundsätze

• Gewohnheitsrecht

Rechtsquellen des Verwaltungsrechts / der Verwaltungstätigkeit

Bundesgesetze

• Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG)

• Bundespersonalgesetz Kantone

• Gesetze zur Organisation der Verwaltung

• Verwaltungsrechtspflegegesetz

• Personalgesetz

• Haftungsgesetz

Die Verwaltungstätigkeit

 

Zu unterscheiden:

Nichtstreitiges Verwaltungsverfahren betrifft die Vorbereitung und den Erlass von erstinstanzlichen Verfügungen durch Verwaltungsbehörden. Streitiges Verwaltungsverfahren betrifft die Anfechtung von Verfügungen (Regelungen über Frist, Form, Legitimation usw.) und das Verfahren, das vor Verwaltungsbehörden zur Erledigung des anschliessenden Rechtsstreites durchgeführt wird (Regelungen über Zuständigkeit, Kognition, Wirkung des Entscheides usw.).

Die Verwaltungstätigkeit

Begriff

Verwaltungstätigkeit ist:

•Staatliche Tätigkeit

•Anwendung des Rechts im Einzelfall •Nicht Rechtsetzung

•Nicht Entscheid über Rechtsstreitigkeiten

•Nicht Strafen

Die Verwaltungstätigkeit

Konkreter:

Verwaltungstätigkeit heisst

•Verfügungen erlassen

•Nicht Verordnungen

Definition Verfügung Art. 5 Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren

Als Verfügungen gelten Anordnungen der Behörden im Einzelfall, die sich auf öffentliches Recht des Bundes stützen und zum Gegenstand haben:

a. Begründung, Änderung oder Aufhebung von Rechten oder Pflichten;

b. Feststellung des Bestehens, Nichtbestehens oder Umfanges von Rechten oder Pflichten;

c. Abweisung von Begehren auf Begründung, Änderung, Aufhebung oder Feststellung von Rechten oder Pflichten, oder Nichteintreten auf solche Begehren.

Eine Verfügung ist -ein individueller, also an den Einzelnen gerichteter -Hoheitsakt (also von einer staatlichen Stelle), -durch den eine konkrete verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung rechtsgestaltend oder feststellend in verbindlicher und erzwingbarer Weise geregelt wird.

Aufbau / Inhalt Verfügung

1. Adressat

2. Ort, Datum

3. Betreff

4. Sachverhal

t 5. Rechtsgrundlagen

6. Erwägungen

7. Entscheid

a. Sachliche Anordnungen

b. Kosten

c. Mitteilung

8. Rechtsmittelbelehrung

9. Absender

....

Rechtskraft einer Verfügung

Formelle Rechtskraft Die Verfügung kann von den Betroffenen nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden (Frist für Anfechtung abgelaufen). Materielle Rechtskraft Die Verfügung ist unabänderbar. Sie kann auch von der Verwaltungsbehörde nicht mehr widerrufen werden. Die materielle Rechtskraft setzt die formelle voraus.