Medienrecht
Medienverfassungsrecht 1 und 2
Medienverfassungsrecht 1 und 2
Set of flashcards Details
Flashcards | 55 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 22.02.2021 / 22.02.2021 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
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Was beinhaltet der Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts?
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Unterscheidung Intim-,Privat-, Sozialsphäre
- Recht auf Selbstbestimmung in existenziellen Lebenslagen --> Recht am eigenen Bild, selbst über Tod entscheiden
Was ist die Persönlichkeitskerntheorie?
will den Schutzbereich des Art.2GG auf das beschränken was für die Entfaltung der Persönlichkeit wesensnotwendig und konstituierend ist
Persönlichkeitskerntheorie ja oder nein?
Ist abzulehnen, da unklar ist worin der Persönlichkeitskern im Einzelfall besteht. Nicht umfasst vom Schutzbereich in Art.2 sind dann Möglichkeiten de reinen Freizeitbereichs, wie Reiten im Wald oder schnelles Autofahren
Schranken von Artikel 2 GG
Verfassungsmäßige Ordnung
Rechte anderer
Sittengesetz
Schutzbereich Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 2
Selbstbestimmung, Selbstbewahrung, Selbstdarstellung,
Recht auf Selbstdarstellung :
Recht am eigenen Bild, Schutz der persönlichen Ehre, Nennung des eigenen Namens in der Öffentlichkeit
Recht auf Selbstbestimmung:
Jeder darf seine Identität selbst bestimmen, ungehinderte Wahl sexuelle Orientierung, Recht auf Resozialisierung eines Strafgefangenen
Recht auf Selbstbewahrung:
Recht des Einzelnen, sich zurückzuziehen, abzuschirmen und für sich alein zu sein.
- Privatheit Sexualsphäre
- Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
Vertrauglichkeit Tagebuch und ärztliche Aufzeichnungen
Familiärer Umgang
Recht auf informationelle Selbstbestmmung
Schranken-Schrank des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Art. 2
Sphärentheorie:
Intimsphäre: Eingriff kann nicht gerechtfertigt werden
Privatsphäre: Verhältnismäßigkeitsprüfung streng
Sozialsphäre: Verhältnismäßigkeitsprüfung normal
Schutzbereich Körperliche Unversehrtheit Artikel 2 GG
Schutz der menschlichen Gesundheit im biologisch-physischen Sinn
Schutz der menschlichen Gesundheit im geistig-seelischen Sinn
Schranken der körperlichen Unversehrtheit Artikel 2 GG
Einfacher Gesetzesvorbehalt
Wesentlichkeitstheorie des BverfG: Erforderlich für die Eingriffe ist ein formelles Parlamentsgesetz