Fragen der Vertrag als rechtliches Gestaltungsmittel
ZHAW, Wirtschaftsrecht, 1. Semester
ZHAW, Wirtschaftsrecht, 1. Semester
Fichier Détails
Cartes-fiches | 12 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 11.01.2021 / 18.10.2023 |
Attribution de licence | Non précisé |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20210111_fragen_der_vertrag_als_rechtliches_gestaltungsmittel
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Intégrer |
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Der Grundsatz der Vertragsfreiheit ist im schweizerischen Recht verankert. Welches umfassendere Prinzip liegt der Vertragsfreiheit zugrunde?
Prinzip der Privatautonomie
Welche Teilaspekte umfasst die Vertragsfreiheit?
Abschluss-, Partnerwahl-, Inhalts-, Form-, Aufhebungs- und Änderungsfreiheit
Können die einzelnen Teilaspekte der Vertragsfreiheit eingeschränkt werden?
Ja. Es braucht jedoch grundsätzlich eine gesetzliche Grundlage hierzu. Eine Einschränkung kann sich dabei auch aus allgemeinen Rechtsprinzipien (z.B. Verstoss gegen die guten Sitten) ergeben
Wann spricht man von „Kontrahierungszwang“? Woraus kann sich ein solcher ergeben?
Ein Kontrahierungszwang liegt dann vor, wenn eine Person rechtlich gezwungen werden kann, einen Vertrag (eventuell mit einer bestimmten Person) zu schliessen. Ein solcher Kontrahierungszwang kann sich aus einer besonderen Gesetzesnorm oder aus allgemeinen Rechtsprinzipien (z.B. Grundsatz von Treu und Glauben gemäss Art. 2 ZGB, Verstoss gegen die guten Sitten, Schutz der Persönlichkeit gemäss Art. 28 ZGB) ergeben