Premium Partner

Fragen der Vertrag als rechtliches Gestaltungsmittel

ZHAW, Wirtschaftsrecht, 1. Semester

ZHAW, Wirtschaftsrecht, 1. Semester


Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 11.01.2021 / 18.10.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20210111_fragen_der_vertrag_als_rechtliches_gestaltungsmittel
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20210111_fragen_der_vertrag_als_rechtliches_gestaltungsmittel/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit ist im schweizerischen Recht verankert. Welches umfassendere Prinzip liegt der Vertragsfreiheit zugrunde?

Prinzip der Privatautonomie

Welche Teilaspekte umfasst die Vertragsfreiheit?

Abschluss-, Partnerwahl-, Inhalts-, Form-, Aufhebungs- und Änderungsfreiheit

Können die einzelnen Teilaspekte der Vertragsfreiheit eingeschränkt werden?

Ja. Es braucht jedoch grundsätzlich eine gesetzliche Grundlage hierzu. Eine Einschränkung kann sich dabei auch aus allgemeinen Rechtsprinzipien (z.B. Verstoss gegen die guten Sitten) ergeben

Wann spricht man von „Kontrahierungszwang“? Woraus kann sich ein solcher ergeben?

Ein Kontrahierungszwang liegt dann vor, wenn eine Person rechtlich gezwungen werden kann, einen Vertrag (eventuell mit einer bestimmten Person) zu schliessen. Ein solcher Kontrahierungszwang kann sich aus einer besonderen Gesetzesnorm oder aus allgemeinen Rechtsprinzipien (z.B. Grundsatz von Treu und Glauben gemäss Art. 2 ZGB, Verstoss gegen die guten Sitten, Schutz der Persönlichkeit gemäss Art. 28 ZGB) ergeben