Fragen der Vertrag als rechtliches Gestaltungsmittel
ZHAW, Wirtschaftsrecht, 1. Semester
ZHAW, Wirtschaftsrecht, 1. Semester
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Cartes-fiches
Was ist das Unterscheidungsmerkmal bei einseitigen und mehrseitigen Rechtsgeschäften? Nennen Sie je ein Beispiel
Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft genügt die Willenserklärung einer Person, um die Rechtslage entsprechend dem abgegebenen Willen zu gestalten. Beispiele: Stiftung, Vollmacht, T estament, Kündigung. Bei einem mehrseitigen Rechtsgeschäft werden die Willenserklärungen von zwei oder mehr Personen benötigt, um die Rechtslage zu gestalten. Beispiele: Vertrag, Generalversammlungsbeschluss
Was ist das Unterscheidungsmerkmal bei einseitigen, unvollkommen zweiseitigen und vollkommen zweiseitigen Verträgen?
Bei einseitigen Verträgen entsteht nur für eine Vertragspartei eine Verpflichtung. Bei zweiseitigen Verträgen entstehen für beide Vertragsparteien Verpflichtungen. Von vollkommen zweiseitigen Verträgen spricht man dann, wenn die gegenseitigen Verpflichtungen in einem Austauschverhältnis stehen (sog. Synallagma). Unvollkommen zweiseitige Verträge enthalten hingegen nur eine eigentliche Hauptverpflichtung.
Miete: vollkommen zweiseitig; unentgeltlicher Auftrag: unvollkommen zweiseitig; verzinsliches Darlehen: vollkommen zweiseitig; Schenkung: einseitig
Worin können vertragliche Leistungspflichten bestehen? Welche Unterscheidung trifft man dabei?
Die vertraglich vereinbarten Leistungspflichten können in einem Tun, einem Unterlassen oder in einem Dulden bestehen. Je nachdem handelt es sich daher um eine positive Leistung (Tun) oder um eine negative Leistung (Unterlassen/Dulden)
Sind die aus einem Vertrag entstehenden Rechte absolut oder relativ?
Relativ