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Versicherungen Grundlagen

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Kartei Details

Karten 11
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 28.10.2020 / 10.11.2020
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/20201028_versicherungen
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Personenversicherungen

1) Wer ist davon betroffen?

2) Welche Personenversicherungen existieren?

 

 

1) AHV Pflichtiges Personal (=Personal mit Lohn)

2)

  • AHV = Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • IV = Eidgenössische Invalidenversicherung
  • KVG = Bundesgesetz über die Krankenversicherung
  • KTG = Krankentaggeld
  • KKV = Kollektiv-Krankenversicherung
  • UVG = Bundesgesetz über die Unfallversicherung
  • BVG = Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-und Invalidenvorsorge

Krankentaggeld (KTG)

1) Wer ist vom KTG betroffen?

2) Was beinhaltet das KTG?

3) Wie wirkt sich die Wartefrist auf die Prämie aus?

4) Welches Risiko besteht bei einer längeren Wartefrist?

 

1) In den meisten Berufsfelder durch GAV gesetzlich verankert.

2) Lohnfortzahlungspflicht von mindestens 80% des Lohnes

3) Der Arbeitgeber kann unterschiedliche Wartefristen bestimmen. Desto kürzer die Wartefrist desto höher die Kosten.

4) Mit einer Längeren Wartefrist übernimmt der Arbeithgeber das Risiko für kurzfristige Absenzen und muss die selber       tragen.  (Wartefrist 30 Tage - Arbeitgeber bezahlt die ersten 30 Tage selbst)

 

   

Was bezahlt die Krankentaggeldversicherung (KTG)?

 

  • Die Taggeldversicherung bezahlt nach einer vereinbarten Wartefrist den Lohnersatz zu 80 oder 90% des AHV Lohnes.

 

  • Zusätzlich kann die gesetzliche Fortzahlungspflicht im Todesfall (2 Monatslöhne) versichert werden.

Kosten der Krankentaggeldversicherung (KTG)

Wer übernimmt die Kosten der KTG?

  • In der Regel 50/50 Arbeitnehmer ¦ Arbeitgeber
  • Der Arbeitgeber kann zugunsten des Arbeitnehmers auch einen grösseren Teil übernehmen.
  • Die Kosten werden dem Arbeitnehmer montalich direkt vom Lohn abgezogen (Prozentual)

Obligatorische Unfallversicherung (UVG)
 

1) Wer ist Verpflichtet eine UV abzuschliessen?

2) Wer ist versichert?

3) Ab wann wird auch eine Nichtberufsunfallversicherung nötig?

4) Wie wird die Bezahlung zwischen NBU/BU aufgeteilt?

1) Alle Arbeitgeber sind Verpflichtet ihre Angestellten gegen die finanziellen Folgen eines Unfalles zu versichern

=> Heilungskosten; Lohnausfall; Kosten Nottransport;

2) Alle Arbeitnehmenden mit AHV-Lohn.

3) Ab einer Mindestarbeitszeit von 8 Stunden pro Woche.

4) 50/50 NBU: Arbeitnehmer BU: Arbeitgeber

Was ist versichert in der obligatorischen Unfallversicherung (UVG)

 

  • Ambulante Heilungskosten und Spitalaufenthalte infolge Unfall / Berufskrankheit in der allgemeinen Abteilung im Spital (Ausland max. doppelte Kosten wie in CH)
  • Rettungs-Bergungs- Reise und Transportkosten
  • Lohnausfall bei Unfall (80 - 90 %)
  • Hinterlassenenrente für Witwe und Waisen (bei Unfalltod)

UVG Zusatzversicherungen

Welche Zusatzleistungen sind versicherbar?

  • Spitaldeckung Privat  - Privatzimmer und Chefarztbehandlung
  • Taggeld in Ergänzung zum UVG ( >80% ¦ AHV Löhne über 148200 CHF)
  • Kapital im Todesfall ( 1- bis 5 facher Jahreslohn)
  • Invaliditätskapital (Bei Invalidität 1-6 faches Jahreslohn zu 1-3.5x versichert)
  • Differnezendeckung (Nach UVG kann Grobfahrlässigkeit eine Leistungkürzung zu folge haben - ein Teil dieser Kürzung kann versichert werden)

Betriebsversicherungen

Welche Bertiebsversicherungen werden angeboten?

 

  • Betriebshaftplicht
  • Berufshaftpflicht
  • Sachversicherung
  • Rechtsschutz für Firmenkunden
  • Motorfahrzeug Flottenversicherung
  • Kredit-/Kautionsversicherungen
  • Transportversicherung
  • Maschinen und Maschinenkaskoversicherungen
  • Technische Versicherungen
  • Cyberversicherung
  • D&O = Organhaftpflicht für Unternehmen