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Rechtskenntnisse

Teil C - Unternehmensformen und Handelsregister

Teil C - Unternehmensformen und Handelsregister


Kartei Details

Karten 25
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 03.10.2020 / 05.03.2021
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Was sind die acht Gesellschaftsformen? 

Kein bestimmter Zweck

  • Einfache Gesellschaft

Wirtschaftlicher Zweck

  • Kommanditgesellschaft
     
  • Kommanditaktiengesellschaft
     
  • Aktiengesellschaft
     
  • GmbH
     
  • Kollektivgesellschaft

Wirtschaftlicher Zweck als Selbsthilfe

  • Genossenschaft

Ideeller Zweck

  • Verein

Wie sind Rechtsgemeinschaften definiert und welche Gesellschaftsformen fallen darunter? 3 Stk

  • Treten als geschlossene Rechtsgemeinschaft auf, die jeweiligen Gesellschafter stehen aber im Vordergrund. Sie haften mit ihrer Unternehmerpersönlichkeit und deren Kreditwürdigkeit für die gemeinsamen Ziele
     
  • Kollektivgesellschaft
     
  • Kommanditgesellschaft
     
  • Einfache Gesellschaft

Was sind Körperschaften?

  • Juristische Personen und rechts und handlungsfähig

     
  • AG
     
  • GmbH
     
  • Kommandit AG
     
  • Genossenschaft
     
  • Verein

Was sind Kapital und was sind Personengesellschaften?

  • Personengesellschaften bringt Gesellschafter seine Arbeit sowie auch Kapital mit ein. Bei Kapitalgesellschaften nicht zwingend Arbeit. GmbH Mischform
     
  • Personengesellschaften:
    einfache Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kollektivgesellschaft
     
  • Kapitalgesellschaft:
    AG, GmbH, KOmmandit AG

Einzelunternehmung

  • Gründung
     
  • Haftung
     
  • Vertretungsverhältnisse
     
  • Betreibungsrechtliche Stellung
     
  • Bedeutung für Versicherungslösungen

  • Gründung
    • Erste kaufmännische Handlung 
    • Ab 100'000 Mwstpflichtig + Handelsregistereintrag
    • Pflicht zur kaufmännischen Buchführung
    • Geschäftsfirma muss Familiennamen enthalten
       
  • Haftung
    • Komplett mit Privat und Geschäftsvermögen
       
  • Vertretungsverhältnisse
    • Einzelunternehmer selbst
    • Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter kann eingetragen werden
       
  • Betreibungsrechtliche Stellung
    • Wenn eingetragen im HR Betreibung auf Konkurs
       
  • Bedeutung für Versicherungslösungen
    • Ist Selbstständigerwerbender
    • AHV + Krankenversicherung + EO + Mutterschaft versichert
    • 2. Säule + ALV + UVG nicht automatisch versichert

Die einfache Gesellschaft

 

  • Gründung
     
  • Verhältnis der Gesellschafter (Innenverhältnis)
     
  • Verhältnis zu Dritten
     
  • Gesellschafterwechsel
     
  • Betreibungsrechtliche Stellung
     
  • Bedeutung Versicherungslösung

  • Gründung
    Abschluss des Gesellschaftervertrags
     
  • Verhältnis der Gesellschafter (Innenverhältnis)
    Kann beliebig geregelt werden nach Beiträgen, Anteile Gewinn/Verlust, Beschlüsse, Geschäftsführung
     
  • Verhältnis zu Dritten
    Jeder Gesellschafter ist zur Vertretung befugt, soweit von anderen bevollmächtigt ist.
    Für Schulden haften alle solidarisch
     
  • Gesellschafterwechsel
    Nur durch Gesellschaftsbeschluss möglich. Einseitiger Austritt nur aus wichtigem Grund möglich
     
  • Betreibungsrechtliche Stellung
    Muss gegen Gesellschafter direkt betreiben, geht nicht gegen Gesellschaft selbst
     
  • Bedeutung Versicherungslösung
    Kein Bedarf, nur bei Baukonsortium befristeter Betriebshaftpflichtversicherung

Kollektivgesellschaft
 

  • Gründung
     
  • Innenverhältnisse
     
  • Aussenverhältnisse
     
  • Gesellschafterwechsel
     
  • Betreibungsrechtliche Stellung 
     
  • Bedeutung für Versicherungslösungen

  • Gründung
    • Mindestens zwei Gesellschafter als natürliche Personen
    • Zusatz KIG
    • Alle Namen möglich
    • Gesellschaftervertrag genügt
    • Handelsregistereintrag ist vorgeschrieben
       
  • Innenverhältnisse
    • Kopfprinzip gilt in der Regel
    • Können angepasst werden
    • Gesellschaftsbeschlüsse nach OR einstimmig / können auf Mehrheitsprinzip angepasst werden
    • Loyalitätspflicht: Konkurrenzverbot, Gesellschaftsinteresse wahren
       
  • Aussenverhältnisse
    • Jeder Gesellschafter ist nach OR zur Vertretung berechtigt
    • HR Eintrag, wenn nicht jeder Gesellschafter Vertreter ist
    • Haftung: Primär mit Aktiven der Gesellschaft, Subsidiär Gesellschafter persönlich unbeschränkt solidarisch
       
  • Gesellschafterwechsel
    • Eintritt: Gesellschaftsbeschluss
    • Austritt: Kündigung, dadurch wird Gesellschaft aufgelöst wenn nicht anders vereinbart
    • Ausschluss: Wenn einer Konkurs fällt, kann man seine Anteile auszahlen und er wird ausgeschlssen
    • Tod: Wenn nicht anders vermerkt, dann Auflösung der Gesellschaft
       
  • Betreibungsrechtliche Stellung 
    • Betreibung auf Konkurs
    • Wenn Aktiven nicht reichen, Rückgriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter
       
  • Bedeutung für Versicherungslösungen
    • Wie Einzelunternehmer - Selbstständigerwerbende
    • Ergo 1. Säule versichert, Rest freiwillig

Eigenschaften der Kommanditgesellschaft der Komplementäre und Kommanditäre

  • Komplementäre
    Voll haftende Gesellschafter - gleiche Stellung wie Kollektivgesellschafter
     
  • Kommanditäre
    • Haften nur bis bestimmter Summe, welche im Handelsregister eingetragen ist.
    • Kommanditäre dürfen nicht erwähnt werden in FIrma, sonst sind sie Komplementäre

 

Sonst alles gleich wie bei Kollektivgesellschaft