Rechtskenntnisse
Teil C - Unternehmensformen und Handelsregister
Teil C - Unternehmensformen und Handelsregister
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Kartei Details
Karten | 25 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 03.10.2020 / 05.03.2021 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Was sind die acht Gesellschaftsformen?
Kein bestimmter Zweck
- Einfache Gesellschaft
Wirtschaftlicher Zweck
- Kommanditgesellschaft
- Kommanditaktiengesellschaft
- Aktiengesellschaft
- GmbH
- Kollektivgesellschaft
Wirtschaftlicher Zweck als Selbsthilfe
- Genossenschaft
Ideeller Zweck
- Verein
Wie sind Rechtsgemeinschaften definiert und welche Gesellschaftsformen fallen darunter? 3 Stk
- Treten als geschlossene Rechtsgemeinschaft auf, die jeweiligen Gesellschafter stehen aber im Vordergrund. Sie haften mit ihrer Unternehmerpersönlichkeit und deren Kreditwürdigkeit für die gemeinsamen Ziele
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Einfache Gesellschaft
Was sind Körperschaften?
- Juristische Personen und rechts und handlungsfähig
- AG
- GmbH
- Kommandit AG
- Genossenschaft
- Verein
Was sind Kapital und was sind Personengesellschaften?
- Personengesellschaften bringt Gesellschafter seine Arbeit sowie auch Kapital mit ein. Bei Kapitalgesellschaften nicht zwingend Arbeit. GmbH Mischform
- Personengesellschaften:
einfache Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kollektivgesellschaft
- Kapitalgesellschaft:
AG, GmbH, KOmmandit AG
Einzelunternehmung
- Gründung
- Haftung
- Vertretungsverhältnisse
- Betreibungsrechtliche Stellung
- Bedeutung für Versicherungslösungen
- Gründung
- Erste kaufmännische Handlung
- Ab 100'000 Mwstpflichtig + Handelsregistereintrag
- Pflicht zur kaufmännischen Buchführung
- Geschäftsfirma muss Familiennamen enthalten
- Haftung
- Komplett mit Privat und Geschäftsvermögen
- Komplett mit Privat und Geschäftsvermögen
- Vertretungsverhältnisse
- Einzelunternehmer selbst
- Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter kann eingetragen werden
- Betreibungsrechtliche Stellung
- Wenn eingetragen im HR Betreibung auf Konkurs
- Wenn eingetragen im HR Betreibung auf Konkurs
- Bedeutung für Versicherungslösungen
- Ist Selbstständigerwerbender
- AHV + Krankenversicherung + EO + Mutterschaft versichert
- 2. Säule + ALV + UVG nicht automatisch versichert
Die einfache Gesellschaft
- Gründung
- Verhältnis der Gesellschafter (Innenverhältnis)
- Verhältnis zu Dritten
- Gesellschafterwechsel
- Betreibungsrechtliche Stellung
- Bedeutung Versicherungslösung
- Gründung
Abschluss des Gesellschaftervertrags
- Verhältnis der Gesellschafter (Innenverhältnis)
Kann beliebig geregelt werden nach Beiträgen, Anteile Gewinn/Verlust, Beschlüsse, Geschäftsführung
- Verhältnis zu Dritten
Jeder Gesellschafter ist zur Vertretung befugt, soweit von anderen bevollmächtigt ist.
Für Schulden haften alle solidarisch
- Gesellschafterwechsel
Nur durch Gesellschaftsbeschluss möglich. Einseitiger Austritt nur aus wichtigem Grund möglich
- Betreibungsrechtliche Stellung
Muss gegen Gesellschafter direkt betreiben, geht nicht gegen Gesellschaft selbst
- Bedeutung Versicherungslösung
Kein Bedarf, nur bei Baukonsortium befristeter Betriebshaftpflichtversicherung
Kollektivgesellschaft
- Gründung
- Innenverhältnisse
- Aussenverhältnisse
- Gesellschafterwechsel
- Betreibungsrechtliche Stellung
- Bedeutung für Versicherungslösungen
- Gründung
- Mindestens zwei Gesellschafter als natürliche Personen
- Zusatz KIG
- Alle Namen möglich
- Gesellschaftervertrag genügt
- Handelsregistereintrag ist vorgeschrieben
- Innenverhältnisse
- Kopfprinzip gilt in der Regel
- Können angepasst werden
- Gesellschaftsbeschlüsse nach OR einstimmig / können auf Mehrheitsprinzip angepasst werden
- Loyalitätspflicht: Konkurrenzverbot, Gesellschaftsinteresse wahren
- Aussenverhältnisse
- Jeder Gesellschafter ist nach OR zur Vertretung berechtigt
- HR Eintrag, wenn nicht jeder Gesellschafter Vertreter ist
- Haftung: Primär mit Aktiven der Gesellschaft, Subsidiär Gesellschafter persönlich unbeschränkt solidarisch
- Gesellschafterwechsel
- Eintritt: Gesellschaftsbeschluss
- Austritt: Kündigung, dadurch wird Gesellschaft aufgelöst wenn nicht anders vereinbart
- Ausschluss: Wenn einer Konkurs fällt, kann man seine Anteile auszahlen und er wird ausgeschlssen
- Tod: Wenn nicht anders vermerkt, dann Auflösung der Gesellschaft
- Betreibungsrechtliche Stellung
- Betreibung auf Konkurs
- Wenn Aktiven nicht reichen, Rückgriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter
- Bedeutung für Versicherungslösungen
- Wie Einzelunternehmer - Selbstständigerwerbende
- Ergo 1. Säule versichert, Rest freiwillig
Eigenschaften der Kommanditgesellschaft der Komplementäre und Kommanditäre
- Komplementäre
Voll haftende Gesellschafter - gleiche Stellung wie Kollektivgesellschafter
- Kommanditäre
- Haften nur bis bestimmter Summe, welche im Handelsregister eingetragen ist.
- Kommanditäre dürfen nicht erwähnt werden in FIrma, sonst sind sie Komplementäre
Sonst alles gleich wie bei Kollektivgesellschaft