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Stb: USt

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Kartei Details

Karten 132
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 06.09.2020 / 25.09.2023
Lizenzierung Keine Angabe
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  • Wann wird eine Lieferung ausgeführt?
  • Was passiert, wenn der Gegenstand vor Übergabe untergeht? 
  • Ist die Übertragung FW und Kundenstock eine Lieferung? WIe USt-rechtliche zu behandeln

  • Verschaffung Verfügungsmacht über Gegenstand (§ 3 Abs 1)
  • Untergang: Gefahrtragung bzw - übergang maßgeblich
  • Immat Verm GS wie FW/Kundenstock = sonstige Leistung: Problem: lt § 6 Abs 1 Z 26 nur "Lieferungen" steuerfrei, wenn kein VSt-Abzug zustand, also U zB unecht steuerbefreit war (zB Arzt und Vers Vertreter)--> Befreieung nach §6 lt BMF aber dennoch anwendbar.  

Lieferung von Zahnersatz ist unecht steuerbefreit. "Das gilt nicht für Lieferungen, bei denen

  • sich der Ort der Lieferung gem Art 3 Abs 3 nach Österreich verlagert. 
  • Recht von Leistungserbringer auf VSt Abzug

BSP: Zahntechniker sendet Zahnersatz nach AT - überschreitet Lieferschwelle iHv 35k. AT Leistungsempfänger (Zahnarzt). AT Zahnarzt ist SChwellenerwerber (Erbringt nur steuerfreie Umsätze, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen und Erwirbt pro Kalender aus dem Gemeinschaftsgebiet unter EUR 11k). 

ISt Lieferung steuerfrei?

Versandhandelsregelung kommt zur Anwendung. Steuerbar und Steuerpflichtig in AT

  1. Ein Arzt, eine Bank, ein Vermieter von Geschäftslokalen ohne Option verkauft verkauft oder entnimmt Gegenstände. Steuerfrei? 

Arzt: Tresen von Empfang zu 70% für Arztprakis und rest für Hausapotheke verwendet /Zahnarztstuhl
 

 

ja, sofern ausschließlich (95%) für steuerbefreite Tätigkeit verwendet wurde! 

Tresen: Anteiliger VSt-Abzug stand zu. Nicht ausscshließlich für steuerfreie verwendet, daher zur Gänze pflichtig - ABER Berichtigung VSt-Abzug binnen 5 Jahren möglich für den Anteil für den kein VSt-Abzug zustand (

Ist von der Bestimmung gem 6 Z 26 auch der Verkauf des Kundenstockes eines Arztes umfasst?

Z26: "Lieferung von Gegenständen wenn der Unternehmer für diese Gegenstände

  • keine VSt-Abzug vornehmen konnte und
  • Gegenstände ausschließlich (95%) für steuerfreie Tätigkeit verwendet hat

Zwar eine sonstige Leistung, geht aber trotzdem (unmittelbare Anwendung EU Richtlinie) lt BMF

Verkauf gebrauchter PKW ohne VSt-Abzug steuerfrei gem 6 Z 26

ja lt VwGH

Für welche unecht befreiten Umsätze kann man die Option zur Steuerpflicht ausüben? 

Wie setzt man um? Gibt es eine Frist zur Ausübung dieser (Achtung: Option Kleiunternehmer anders geregelt) Optionen? 

Kann Vermieter Option ausüben, wenn es sich beim Mieter um einen Kleiunternehmer/Arzt handelt?

  • Kreditzinsen 
  • Umsätze iZm Kreditkarten
  • Lieferung von Grundstückn/Geschäftsraummiete
  • Betriebs und Verwaltungskosten von Miteigentums-Liegenschaft

EInfach in U1 enstsprechend behandeln
Keine Frist 

6 Abs 2: Verzicht nur zulässig, wenn Mieter oder Leasingnehmer das Grundstück ausschließlich (95%) für Umsätze verwendet, die VSt Abzug nicht ausschließen! Vom Vermieter nachzuweisen! 

Dh er muss zu mind 95% VSt abzugsberechtigt sein. 

Worauf muss man bei Reiehngeschäften

  • mit 3 Beteiligten,
  • Gegenstand aus Drittland


letzter Abnehmer SChuldner der EUSt

beachten

  • Bewegte Lieferung (U1 an U2):
    Das Umsatzgeschäft zwischen U1 (Schweiz) und U2 (Deutschland) ist die bewegte Lieferung und kann die Steuerfreiheit genießen. Der deutsche Unternehmer U2 erhält daher vom Schweizer Unternehmer U1 eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aufgrund der Einfuhr von der Schweiz.
     
  • Ruhende Lieferung (U2 an U3):
    Alle der bewegten Lieferung nachfolgenden Umsatzgeschäfte sind als ruhende Lieferungen im Bestimmungsland (Österreich) steuerbar. Der deutsche Unternehmer U2 müsste sich daher in Österreich steuerlich registrieren lassen und an den österreichischen Unternehmer U3 eine Rechnung mit österreichischer Umsatzsteuer ausstellen (außer er wendet wie im nachfolgenden Punkt beschrieben die Verordnung 584/2003 an).
     
  • Anwendung der Verordnung 584/2003:
    Der deutsche Unternehmer U2 kann unter nachfolgenden aufgezählten Voraussetzungen die Lieferung an den österreichischen Unternehmer U3 steuerfrei belassen:
    • Es muss ein dreigliedriges Reihengeschäft vorliegen
    • Der Empfänger (U3) muss Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer sein
    • Der Erwerber (U2) hat im Inland weder einen Wohnsitz (Sitz) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte und ist im Inland nicht zur Umsatzsteuer erfasst.
    • Über die Lieferung von U2 an U3 wird keine Rechnung ausgestellt, in der die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist.
    • Der letzte Abnehmer in der Reihe wäre hinsichtlich einer für diese Lieferung in Rechnung gestellten Umsatzsteuer gemäß § 12 UStG 1994 zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt.

Werklieferung aus Drittland Ausnahme gem VO 584/2003 beachten!

erg