GAV
Diverse Fragen zum GAV
Diverse Fragen zum GAV
Kartei Details
Karten | 17 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 09.08.2020 / 20.10.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Was muss in einem Arbeitsvertrag mindestens geregelt sein?
a) Den Beginn des Arbeitsverhöltnisses
b) bei befristeten Arbeitsverhältnissen deren Dauer
c) Arbeitszeitregelung
e) die Funktion
f) den Grundlohn
g) den Arbeitsort
Welches sind die Rechte und Pflichten des Arbeitsgebers? Art 13.1
Hauptsächlich:
- Abschluss des Arbeitsvertrages mit Mitarbeitenden
- Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung
Was sind die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers?
- Sorgfalts-, Treue- und Einsatzpflicht
- Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung
- Verbot der Schwarzarbeit
- Herausgabepflicht und Geheimhaltungspflicht
- Überstunden- und Überzeitarbeit (bei bedarf verpflichtend)
Muss der 13.Monatslohn bezahlt werden?
Ja
Wie viele bezahlte Aus- und Weiterbildungstage können vom Arbeitnehmer beansprucht werden?
5 bezahlte Ausbildungstage
Welches sind die Vertragsparteien des GAV?
Arbeitgeberverband:
- EIT.swiss
einerseits und den Arbeitnehmerverbänden:
- Gewerkschaft Unia
- Gewerkschaft Syna
Wie ist der Räumliche Geltungsbereich des GAV?
Der GAV gilt für das ganze Gebiet der Schweiz.
Nicht unterstellt sind die Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Kantone Genf und Wallis,
die über ihren eigenen GAV verfügen
Für wen gilt der GAV in einem Betrieb?
Die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages gelten unmittelbar für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Betrieben oder Betriebsteilen, die:
a) elektrische und/oder fernmelde-/kommunikationstechnische und/oder Gebäudeinformatik-/Gebäudeinformationsanlagen und/oder elektrische Energieerzeugungsanlagen installieren und/oder
b) andere Installationen ausführen, welche dem Elektrizitätsgesetz (EleG) sowie der
Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) unterstellt sind.
c) sämtliche vorbereitende Arbeiten, die sich aus den Punkten a) und b) ergeben,
insbesondere:
- Schlitzarbeiten
- Trassenmontagen
- Rohr- und Kasteneinlegung
d) sämtliche IT-Netzwerke und Glasfaserinstallationen im Gebäude ab Einspeisepunkt