Niederspannungsinstallations Verordnung
Die NIV kennen
Die NIV kennen
-
- 1 / 42
-
Lernkarten
Zählen sie die Kapitel der NIV auf
1.Kaptiel : Allgemeine Bestimmungen
2.Kapitel : Bewilligung für Installationsarbeiten
3.Kapitel : Ausführung von Installationsarbeiten
4.Kapitel : Installationskontrolle
5.Kapitel : Gebühren, Strafbestimmungen
6.Kapitel : Schlussbestimmungen
Gelten für Installationen mit einer max. Spannung von 50V AC oder 120V DC und einem maximalen Betriebsstrom von 2A die NIV?
Ja. Bei solchen Anlagen gelten aber nur die allgemeinen Bestimmungen ( Art. 1 - Art. 5 ). Gefährden solche Anlagen Personen oder Sachen, dann gilt die NIV vollumfänglich.
NIV Kapitel 1, Art. 1.3
Für welche elektrischen Installationen gilt die NIV?
Sie gilt für elektrische Anlagen, die:
mit Starkstrom, höchstens jedoch mit 1000V AC oder 1500V DV betrieben werden.
mit oben genannten Spannungen gespeist werden, jedoch mit Hochspannung betrieben werden ( Röntgen-, Neon-, Ionisations-, Lackierungs-, Viehhütinstallationen usw. )
NIV Kapitel 1, Art.1,2
Was regelt die NIV?
Im Kapitel 1, Art.1.1 heisst es: Diese Verordnung regelt die Voraussetzung für das Arbeiten an elektrischen Niederspanunngsinstallationen (elektrische Installationen) und die Kontrolle dieser Installationen.
Wer kann Abweichungen von der NIV bewilligen?
Können einzelne Bestimmungen dieser Verordung nur unter ausserordentlichen Schwierigkeiten befolgt werden oder erweisen sie sich für die technische Entwicklung als hinderlich, so kann das Eidgenössische Departement für die Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) oder in weniger bedeutenden Fällen das Eidgenössische Starkstominspektorat auf begründetes Gesuch hin Abweichungen bewilligen.
NIV Kapitel 1, Art.1.4
Für welche Anlagen gilt die NIV nicht?
Nacht NIV Kapitel 1, Art. 1.5:
elektrische Anlagen nach Art. 42 Absatz 1 der Eisenbahnverordnung vom 23.November 1983
elektrische Anlagen von Seilbahnen nach der Seilbahnverordnung vom 21.Dezember 2006
die Beleuchtung von Strassen und öffentlichen Plätzen
In welchem Kapitel und Artikel der NIV, werden elektrische Installationen genauer beschrieben?
NIV Kapitel 1, Art.2 Begriffe
Was steht in den Artikeln 3 + 4 der NIV Kapitel 1?
Art. 3 : Grundlegende Anforderungen an die Sicherheit
Art.4 : Grundlegene Anforderungen zur Vermeidung von Störungen
Werden die Pflichten eines Eigentümers einer elektrischen Installation in der NIV auch erläutert?
- SiNa min. 1 Kontrollperiode aufbewahren
- Elektroinstallationen Art. 3 / Art. 4 entsprechen
- Die Technische Unterlagen ganze Lebensdauer der Anlage aufbewahren
- Mängel unverzüglich beheben lassen
- Dritte welche die Elektrische Anlage benutzten müssen die Mängel unverzüglich dem Eigentümer melden
NIV Kapitel. 1 Art. 5
Welche Artikel sind in welchen Kapiteln der NIV zu finden?
Kapitel 1 : Art. 1 - 5
Kapitel 2 : Art. 6 - 21
Kapitel 3 : Art. 22 - 25
Kapitel 4 : Art. 26 - 40
Kapitel 5 : Art. 41 - 42
Kapitel 6 : Art. 43 - 45
Wer benötigt eine Installationsbewilligung des Inspektorats gemäss NIV?
Eine Installationsbewilligung benötigt wer, elektrische Installation estellt, ändert oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder in Stand stellt.
Was wird im Art.7 der NIV geregelt?
Die Bedingungen für natürliche Personen, welche eine Installationsbewilligung besitzen möchten.
Vorraussetzungen:
- fachkundig sein
- Ausbildungsstand dem neusten Stand der Technik entspricht und ihre Weiterbildung gewährleistet ist
-Gewähr bieten, dass sie die Vorschriften dieser Verordnungen einhalten
Was wird im Art.8 der NIV geregelt bezüglich Fachkundigkeit?
Im Art.8 der NIV geht es um die Fachkundigkeit im Installationsbereich. Es werden die verschiedenen Wege zur Fachkundigkeit aufgezeigt ( Höhere Fachprüfung "Meister", 3 Jahre Praxis unter Aufsicht einer fachkundigen Person installiert und im Besitz eines Diploms einer FH, HFP oder ähnlichem).
Wer entscheidet über die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen und dem Elektroinstallateur nahe verwandten Berufe?
Nach NIV Art.8 Abs.4, entscheidet das Inspektorat in analoger anwendung der Berufsbildungsverordnung vom 19.November 2003
Wann erhalten Betriebe eine allgemeine Installationsbewilligung?
Nach NIV Art.9 erhalten Betriebe eine Installationsbewilligung wenn:
- sie eine fachkundige Person beschäftigen, welche die fachkundige Leitung wirksam ausüben kann
- der Ausbildungsstand der fachkundigen Person und der in der Installationsbewilligung aufgeführten Person dem neusten Stand der Technik entspricht und deren Weiterbildung gewährleistet ist
- sie Gewähr bieten, dass sie die Vorschriften dieser Verordnung einhalten
Brauchen Zweigniederlassungen eine eigene allgemeine Installationsbewilligung?
Nein. Zweigniederlassungen brauchen keine eigene Installationsbewilligung, aber müssen wie der Betrieb die Anforderungen nach NIV Art.9 Abs. 1 erfüllen (fachkundiger Leiter).
Darf ein Betrieb den fachkundigen Leiter auch in einem Teilzeitarbeitsverhältnis beschäftigen?
Die allgemeine Installationsbewilligung wird nach NIV Art.9 Abs.3 nur dann erteilt, wenn:
- der Beschäftigungsgrad mind. 40% beträgt
- die Arbeitsbelastung dem Beschäftigungsgrad entspricht, und
- er nicht mehr als zwei Betriebe betreut
Wie viele fachkundige oder Kontrollberechtigte Personen müssen in einem Betrieb angestellt sein, damit 35 Personen in der Installation beschäftigt werden dürfen?
Variante 1: 1 fachkundiger Leiter mit 2 Kontrollberechtigten Personen ( WICHTIG: ein fachkundiger darf höchstens drei Kontrollberechtigte beaufsichtigen ), Die würde einer max. Personenanstellung von 40 Personen entsprechen ( 20 pro fachkundiger Leiter bei Vollzeitanstellung und je 10 pro Kontrollberechtigtem bei Vollzeitanstellung )
Oder Variante 2:
Zwei fachkundige Leiter ( max. 40 Personen, 20 pro fachkundigem Leiter )
Was ist zu unternehmen, wenn die einzige fachkundige Person im Betrieb kündet?
Beschäftigt ein Betrieb vorübergehend keine fachkundige Person, so kann ihm das Inspektorat eine Ersatzbewilligung erteilen, wenn er mindestens eine kontrollberechtigte Person oder eine Person beschäftigt, welche die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung für Arbeiten an betriebseigenen Installationen erfüllt ( Eingeschränkte Installationsbewilligung nach NIV Art. 13 ). Die Ersatzbewilligung ist sechs Monate gültig und kann maximal um weitere sechs Monate verlängert werden. Während dem Zeitraum in der der Betrieb unter einer Ersatzbewilligung installiert, muss das Inspektorat dessen Installationstätigkeit besonders beaufsichtigen. Der Inhaber der Ersatzbewilligung trägt dafür die Kosten.
Zählen sie alle eingeschränkten Installationsbewilligungen auf die das Inspektorat erteilen kann, die dazugehörenden Artikel und in welchem Abschnitt diese in der NIV zu finden sind?
Im Abschnitt 3 der NIV, unter Art. 12 Sind folgende eingeschränkten Installationsbewilligungen aufgeführt:
- für Arbeiten an betriebseigenen Installationen Art.13
- für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen Art.14
- für den Anschluss von elektrischen Erzeugnissen Art. 15
Erläutern sie den Art. 16 im Abschnitt 4: Installationsarbeiten ohne Bewilligung?
Im Art.16 der NIV werden Arbeiten die keine Installationsbewilligungen benötigt erläutert. Keine Installationsbewilligung benötigen fachkundige Personen nach Art.8, kontrollberechtigte Personen nach Art.27 sowie Elketroinstallateure EFZ für Installationsarbeiten in von ihnen bewohnten oder in ihrem Eigentum stehenden Wohnräumen und in den zugehörigen Nebenräumen. Des weiteren benötigen keine Installationsbewilligung Personen, die einzelne Steckdosen und Schalter in bestehenden Installationen in von ihnen bewohnten Wohnräumen und in den zugehörigen Nebenräumen hinter Verbraucherüberstromunterbrechern an einphasigen Endstromkreisen mit einem RCD 30mA installieren. Oder Beleuchtungskörper und zugehörige Schalter in von ihnen bewohnten Wohnräumen und zugehörigen Nebenräumen montieren und demontieren. Wichtig dabei zu beachten ist, das für alle Arbeiten, ausgenommen Arbeiten an Beleuchtungskörper und zugehörigen Schaltern, muss ein Sicherheitsnachweis erstellt werden durch eine kontrollberechtigte Person.
Was ist gemäss NIV Inhalt der Installationsbeweilligung und wo finde ich diese Informationen in den NIV?
Im Abschnitt 5, Gemeinsame Bestimmungen, ist unter Art.17 Absatz 1 folgendes festgehalten:
Die allgemeine Installationsbewilligung für Betriebe legt fest:
a) den Bewilligungsinhaber
b) den fachkundigen Leiter und dessen Beschäftigungsgrad sowie dir kontrollberechtigte Person nach Artikel 10 Abschnitt 2
c) die weiteren fachkundigen Personen, die der Betrieb zur Unterschrift gegenüber den Netzbetreiberinnen ermächtigt hat
Unter welchen Artikel finde ich in den NIV etwas zum Inhalt, Gültigkeit und Änderung oder Widerruf einer Installationsbewilligung. Und gibt es eine eingeschränkte Installationsbewilligung?
In den Artikeln 17-19 wird der Inhalt, die Gültigkeit und Änderung oder Widerruf einer Installationsbewilligung erläutert. Zusätzlich findet man unter dem Artikel 17.2 eine erläuterung zur eingeschränkten Installationsbewilligung.
Was wird in den Artikeln 20 und 21 der NIV erläutert?
Artikel 20 führt aus, dass über die Installationsbewilligungen ein Verzeichnis geführt wird und änderung unverzüglich im Verzeichnis einzufliessen haben.
Artikel 21 befasst sich mit der Prüfung über die Erlassung eingeschränkter Installationsbewilligungen.
Findet sich zum Thema Arbeitssicherheit etwas in der NIV? Wenn ja wo und was können sie wichtiges daraus aufzählen?
Kapitel 3, Artikel 22 -> Arbeitssicherheit. Daraus könenn die 5 Sicherheitsregeln ohne die 5 organisatorischen Sicherheitsregeln heraus lesen.
- Freischalten
- Gegen Wiedereinschalten sichern
- Auf Spannungsfreiheit prüfen
- Erden und kurzschliessen
- Gegen benachbarte spannungsführende Teile abdecken
Sind alle Installationsarbeiten Meldepflichtig?
Nein. Nach NIV Art.23 muss keine Meldung erstattet werden wenn:
- Die Installationsarbeiten weniger als vier Stunden dauern ( Kleininstallationen ) und
- die Arbeiten zu einer Leistungsänderung führen, die insgesamt weniger als 3.6kVA beträgt
Was ist vor der Inbetriebnahme einer elektrischen Installation oder Teilen davon zu tun? Und was ist vor der Überabe der Anlage an den Eigentümer zu tun?
Vor jeder Inbetriebnahme, ob ein Teil oder die ganze Installation, ist eine Erstprüfung durchzuführen welche protokolliert werden muss. Bevor dann die Anlage an den Eigentümer übergeben werden kann, muss eine Schlusskontrolle gemacht werden. Diese kann von einer fachkundigen Person oder einer kontrollberechtigten Person durchgeführt werden. Das Ergebnis der Schlusskontrolle ist in einem Sicherheitsnachweis ( SiNa ) festzuhalten.
Ab wann gilt eine elektirsche Installation nach dem die Schlusskontrolle durchgeführt wurde, als übergeben?
Als Übergabe gilt der Zeitpunkt ab dem ein Teil oder eine ganze elektrische Installation bestimmungsgemäss genutzt wird. Der Sicherheitsnachweis ist dem Eigentümer zu übergeben. Nach NIV Art. 24 Absatz 6, muss nach erhalt des Sicherheitsnachweises der Eigentümer der Netzbetreiberin melden, dass die Installationsarbeiten abgeschlossen werden und muss der Netzbetreiberin den SiNa zustellen.
Wie sieht die Meldepflicht für eingeschränkte Installationsbewilligungsträger aus?
Vor Ausführung von Installationsarbeiten sind diese der Netzbetreiberin zu melden, welche die Installation mit Energie versorgt. Der Bewilligungsträger muss eine Erstprüfung oder eine Kontrolle der Arbeiten durchführen und diese protokollieren und aufbewahren zuhanden der Kontrollorgane. Von allen ausgeführten Arbeiten muss er ein Verzeichnis führen. Dem Eigentümer übergibt er das Protokoll der Erstprüfung oder das Protokoll der Kontrolle der ausgeführten Arbeiten.
Was für verschiedene Kontrollorgane gibt es nach NIV Art.26 und welche davon brauchen eine Bewilligung des Inspektorates?
Die Kontrollorgane sind:
- die unabhängigen Kontrollorgane
- die akkreditierten Kontrollorgane
- die Netzbetreiberin
- das Inspektorat
Die unabhängigen und akkreditierten Kontrollorgane brauchen eine Bewilligung des Inspektorates.
Darf die Netzbetreiberin die Aufgaben eines unabhängiges oder eins akkreditierten Kontrollorgan wahrnehmen?
Nach NIV Art 26 Abschnitt 3a und 3b darf die Netzbetreiberin diese wahrnehmen falls sie:
- hierfür eine rechtlich und finanziell unabhängige Organisatinseinheit bilden
oder
- nur Anlagen, die nicht von ihrem Netz versorgt werden, als unabhängiges Kontrollorgan oder akkreditierte Kontrollstelle technisch kontrollieren. In diesem Fall muss für die technische Kontrolle eine eigene Rechnung geführt werden.
Wer erhält eine Kontrollbewilligung?
Nach NIV Art. 27 Absatz 1a - 1d fachkundige Personen oder Personen die die Berufsprüfung Elektroprojektleiter in Installation und Sicherheit bestanden hat
ihr Ausbildungsstand auf dem neuesten Stand der Technik entspricht und ihre Weiterbildung gewährleistet ist.
die internen Arbeitsanweisungen zur Kontrolltätigkeit auf dem neuesten Stand sind und sie über geeignete und kalibrierte Mess- und Kontrollgeräte verfügt.
Wer darf mit der Abnhamekontrolle, der periodischen Kontrolle oder eine Stichprobenkontrolle beauftragt werden?
Art. 31 NIV: Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandhaltung der zu kontrollierenden Installation beteiligt gewesen war.
Welche technischen Kontrollen dürfen nur durch akkreditierten Kontrollstellen durchgefhrt werden?
Art. 32 Absatz 2a und b:
- elektirsche Installationen mit besonderem Gefährdungspotenzial (Spezialinstallationen)
- elektrische Installationen vom Inhabern einer eingeschränkten Installationsbewilligung
Die Eigentümer müssen dem Inspektorat melden, wenn sie einen solchen Auftrag erteilt haben.
Was sind die Aufgaben der Netzbetreiberin nach der NIV?
Nach NIV Art.33
-Überwachen den Eingang der SiNa's aus ihrem Niederspannungsverteilnetz
- prüfen diese stichprobenweise auf ihre richtigkeit, gegebenenfalls ordnen sie Massnahmen an zur Behebung der Mängel
-aufbewahrung der SiNa's bis zur Beendigung der nächsten periodischen Kontrolle
-führen ein Verzeichnis über alle von ihnen versorgten elektirschen Installationen. Das Verzeichnis muss enthalten: Ort und Eigentümer / Kontrollperiode / jede Kontrolle ( Art, Datum, Kontrollpersonal, Ergebnis ) / allfällige Anordnungen bezüglich ungenügender SiNa's nach Art. 38 / Name Installateur / allfällige Anordnungen betreffend Mängelbehebung.
-melden verstösse betreffend fehlenden Bewilligungen für Installationsarbeiten oder Kontrollen oder feststellen das Inhaber solcher Bewilligungen ihre Pflichten verletzen.
Wo werden die Aufgaben des Inspektorates in den NIV erläutert?
Im Art.34 Abschnitt 1 bis 4
Wo in der NIV finden Sie etwas zum Thema Nachweis der Sicherheit?
Im Kapitel 4, Abschnitt 3 Art. 35 bis Art. 38
Art. 35 / Nachweis bei der Übernahme der Installation
Art. 36 / Periodische Nachweise
Art. 37 / Anforderungen an den Sicherheitsnachweis
Art. 38 / Ungenügende Sicherheitsnachweise
Wer führt Stichprobenkontrollen durch, warum und wer trägt die Kosten dieser?
Im Art. 39 steht: Das Inspektorat und die Netzbetreiberin führen Stichprobenkontrollen durch wenn Grund zur Annahme besteht das Installationen nicht der NIV entsprechen. Sie können hierfür andere Kontrollorgane beiziehen. Wenn Mängel an der kontrollierten Installation festgestellt werden. so sind die Kosten durch den Eigentümer der Installation zu tragen. Wenn nicht fallen sie der Stelle zu Lasten welche diese angeordnet hat.
Wann darf ein Kontrollorgan die Stormzufuhr einer Installation unterbrechen?
Nach Art. 40 wenn eine unmittelbare und erhebliche Gefahr für Personenn und Sachen besteht.
Bei Mängel die Personen oder Sachen gefährden können, müssen diese unverzüglich behoben werden ( Die Strromzufuhr wird nicht unterbrochen )
In welchem Artikel der NIV sind die Fristenverteilungen bei Mängelbehebungen erläutert?
Artikel 40