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Raumplanungs- und Baurecht

Raumplanungs- und Baurecht

Raumplanungs- und Baurecht


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 13.07.2020 / 07.03.2024
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Was ist Planung?

Das voraussschauende, systematische Vorgehen zur Entwicklung von Handlungszielen und -beiträgen sowie zu deren Koordinaiton und Steuerung über einen bestimmten Zeitraum.

Was ist Raumplanung?

Raumplanung ist die vorausschauende Lösung der räumlichen Konflikte, die sich aus der Begrenztheit des Raums und den vielschichtigen, ständig steigenden Anforderungen an diesen ergeben. Dabei versteht man unter Raum den gesamten Lebensraum.

Was sind Bauten?

Bauten sind ober- und unterirdische Gebäude oder gebäudeähnlcihe Objkete sowie Fahrnisbauten, die über nicht unerhebliche Zeiträume ortsfest verwendet werden.

Was sind Anlagen?

  • Einrichtungen, die das Gelände verändern oder sich sonstwie auf den umliegenden Raum auswirken, beispielsweise Verkehrseinrichtungen.
  • Definition gemäss USG 7 II: Anlagen sind Bauten, Verkehrswege und andere ortsfeste Einrichtungen sowie Terrainveränderungen. Den Anlagen sind Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, Schiffe und Luftfahrzeuge gleichgestellt.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Konzentrationsprinzip?

  • Ausserhalb der Bauzonen besteht - grob gesagt - ein grundsätzliches Bauverbot
  • Was ausserhalb der Bauzonen geschieht, "interessiert" den Bundesgesetzgeber tendenziell stärker. Deshalb sind im Zusammenhang mit Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen - auch gestützt auf eine blosse Grundsatzgebungskompetenz - dichtere bundesrechtliche Regelungen möglich als in anderen Bereichen

Was sind Fruchtfolgeflächen?

Fruchtfolgeflächen (FFF) ist der in der Schweiz offiziell verwendete Begriff für landwirtschaftliche Flächen, die „ackerfähig“ sind, das heißt Ackerland, Kunstwiesen und ackerfähige Naturwiesen.

Wo ist die Interessenabwägung auf Bundesstufe geregelt? Handelt es sich um eine REchtsfrage?

  • RPV 3
  • Ja, Interessenabwägung

Kann der Bund raumplanerisch tätig werden?

  • Nein, er hat ledigich eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz
  • PLanungsbeufgnisse kommen dem Bund lediglich zu, als sie zur Erfüllung einer ihm anderweitig übertragenen Sachaufgabe notwendig sind (Bsp: Bau einer Autobahn, einer Eisenbahnlinie oder einer militärischen Anlage)