IT-Recht
Nordakademie Graduate School
Nordakademie Graduate School
Kartei Details
Karten | 43 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 09.06.2020 / 11.06.2020 |
Weblink |
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Datenschutzrecht:Zweckbindung (Grundsatz)
- Information über Zweck (Art. 13 c)
- Zweck muss konkret formuliert sein
- Zweck muss vorab feststehen
- Zweck dürfen nur so lang gespeichert werden, wie für den Zweck benötigt
Datenschutzrecht:Grundregel
Jede Verarbeitung ist grundsätzlich erstmal verboten, sofern man keine Erlaubnis hat. Erlaubnis kann einzeln oder in bspw. einer Betriebsvereinbarung erfolgen.
Datenschutzrecht: Ordnungsgemäße Auftragsverarbeitung
Erfordert:
- ordnungsgemäße Auswahl des Auftragsverarbeiters
- Auftragsverarbeitungsvertrag
Datenschutzrecht: Rechte und Pflichten
Art. 13 bis 20 DSGVO
Datenschutzrecht: Widerspruch
Art 21 & 22 DSGVO
Datenschutzrecht: Datenpanne
Art 4 Nr. 12 DSGVO
Datenschutzrecht: Risikostufen bei Datenpannen
- geringes Risoko
- Risoko (Meldung an Aufsichtsbehörde)
- hohes Risiko (Meldung an Aufsichtsbehörde und betroffene Person)
Datenschutzrecht: Rechtsfolgen einer Datenpanne
- aufsichtsbehördliche Maßnahmen (Bußgeld, Verwahnung)
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Abmahnung
...Imageverlust
Datenschutzrecht: Vermeiden von Datenpannen
- Prozess für Umgang mit Datenpannen definieren (Datenschutzrichtlinien)
- Schulung und Sensibilierung der MA
- geeignete technische Maßnahmen
Datenschutzrecht: Sanktiobeb
DSGVO: Art 83 Abs. 4 & 5
BDSG: §§ 41-44
Datenschutzrecht: Verfahrensverzeichnis
Art. 30 DSGVO
Datenschutzrecht: Datenschutzbeauftragter
Instrument der
- Selbstkontrolle
- Qualitätssicherung
- Complience
- Vertrauensbildung
Datenschutzrecht: Pflicht zur Ernennung des Datenschutzbeauftragten
Art 37 DSGVO
§ 38 BDSG
Datenschutzrecht: Stellung des Datenschutzbeauftragten
Art 38 DSGVO
Datenschutzrecht: Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Art. 29 DSGVO
Domainrecht: Problemstellung und Adressvergabe
- Domain besteht aus TLD und Second Level Domain
- Domain ist Adressierung
- Erreichbarkeit nur über eindeutige Domains --> knapp (first come, first serve)
- Adresshändler reservieren wertvolle Domains um sie zu verkaufen
- International zuständig: ICANN (Internet Cooperation for Assigned Names and Numerbs)
- National Zuständig: DENIC
Domainrecht: Registrierung freier Domains
- Registrierung meist durch Zwischenhändler (Provider), selten bei DENIC
- Domaininhaber ist zuständig, Rechte Dritter nicht zu verletzten
Domainrecht: Dispute Eintrag
- Dritter macht Rechte an registrierter Domain geltend
- Dauer: 1 Jahr
- Domain wird eingefroren (kann nicht verkauft werden)
Domainrecht: Rechtsnatur der Domain
- Wirtschaftsgut
- Eigentumsscutz gem. Art. 14 GG
- Kennzeichnungs- und Identifikationsfunktion
- Pfändbar
Domainrecht: Kennzeichenrechtliche Konflikte
- Markenrechtsverletzung
- Namensrechtverletzung
- Wettbewerbsrechtsverletzung
Domainrecht: Namensrecht
§12 BGB
- betrifft auch Künstlernamen
- erlischt mit Tod
Domainrecht: Gleichnamigkeit
first come first serve
Domainrecht: Anspruchsgrundlagen
Markenrecht: §§ 14, 15 MarkenG
Namensrecht: § 12 BGB
Wettbewerbsrecht: §§ 3 und 5 UWG
Damaingrabbing: § 4 Nr. 4 UWG und §§ 826, 1004 BGB
Domainrecht: Rechtsfolgen
Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche --> Freigabe der Domain
selten: Löschen
nie: Übertragung
Domainrecht: Tipps
- keine Marken / Unternehmen
- keine Promis
- keine Titel von Zeitung, SOftware, Filmen
- keine Städte / KFZ-Kennzeichen
- keine staatl. Einrichtungen
- keine Tippfehler-Domains
- Registrierung ungefährlicher Domains:
- eigener Name (ggf. mit akad. Grad)
- Name des eigenen UN/Verein/Organisation (mit/ohne Rechtsformzusatz)
- Gattungsbegriffe
- Phantasienamen (die nicht als Marke geschützt sind)
E-Commerce: Anspruchsgrundlage
§433 BGB
E-Commerce: Online-Auktion
- Kaufvertrag §433 BGB -> keine echte Auktion
- Verbindliches Angebot durch Freischalten der Angebotsseite
- Verbindliche Annahme: Abgabe des Höchstgebots
E-Commerce: Beseitigung des Vertrages
Anfechtung: § 119 BGB ff.
Verstoß gegen Gesetzt oder die guten Sitten: §§ 138, 242 BGB
E-Commerce: Begriffe zum Fernabsatzrecht
§§ 13, 14, 312 BGB
E-Commerce: Indizien für Gewerbetreibenden
- Gewinnerzielungsabsicht
- gleiche Warenkategorien
- Verkaufshäufigkeit
- Ankauf zum Weiterverkauf
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