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Unfallversicherung (Schwerpunkt Prüfung)

Unfallversicherung

Unfallversicherung


Set of flashcards Details

Flashcards 9
Language Deutsch
Category Career Studies
Level Other
Created / Updated 21.05.2020 / 02.01.2022
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Unfallbegriff (Fallgruppen: Shock, Unfälle im Wasser, Unfälle bei Nahrungsaufnahme, etc.)

- Medizinische Massnahmen (med. Üblichen erheblich abweicht und objektiv betrachtet erheblich grosse Risiken in sich schliesst)

- Infektionen (nie Unfall) / Wundinfektionen ensteht unfallmässig, jedoch ist eine eigentliche Verletzung erforderlich

- Nahrungsaufnahme (Ungewöhnlichkeit nur bei damit verbundenen rein mechanischen Vorkommnissen / Irrtum über die Sache selbst / Zahnschaden: Fremdkörper erforderlich)

- Schädigungen im Wasser (Aufenthalt im Wasser = normale Einwirkung = keinen aussergew. Faktor / wenn Wasser in Atmungsorgane eintritt = Unfall)

- Körperbewegungen und/oder Überanstrengungen (unkoordinierte Bewegung / Programmwidrigkeit / sinnfällige Überanstrengung mit ausserordentlichem Kraftaufwand)

- Sonnen-, Kälte- und Lärmeinwirkungen (i.d.R. keine Unfälle / Ausnahme bei ausserordentlichen Vorgängen)

- Schreck- oder Schockereignisse (Qualifiziertes (aussergewöhnliches oder schweres) Schreckereignis erforderlich / Vorfall muss sich in der Gegenwart des Versicherten abspielen / überraschende Heftigkeit der seelischen Einwirkung vorliegen)

Lohnberechnung

siehe Skript

Lohnberechnung bei Mehrfachbeschäftigung

  • neu ab 01.01.2017: immer Gesamtlohnsumme berücksichtigen (= sämtliche Löhne)

  • Beispiel Putzfrau: 1. Wer ist zuständig?

 

NBU = wer hatte als letzter Arbeitgeber NBU versichert? Arbeitsweg = NBU-Deckung!

BU = Arbeitgeber bei dem die Person aktuell beschäftigt ist / Sonderfall von Arbeitgeber A zu Arbeitgeber B = Arbeitsweg

 

→ Ist jemand bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt und hat eine Lohnsumme über dem Maximallohn (148'200) wird proportional gekürzt.

 

Arbeitgeber A 50'000

Arbeitgeber B 60'000

Arbeitgeber C 70'000

= CHF 180’000

 

A= 148'200 / 180'000 x 50'000 = 41'166.65 Fr.

B= 148'200 / 180'000 x 60'000 = 49'400.00 Fr.

C= 148'200 / 180'000 x 70'000 = 57'633.35 Fr.

 

Kürzung

Block 7

- Zusammentreffen versch. Schadenursachen / schuldhafte Herbeiführen des Unfalles / Straf- und Massnahmenvollzug / Aussergewöhnliche Gefahren und Wagnisse / Verletzung von Pflichten - Versäumnis der Unfallmeldung, falsche Anzeige / Zusammentreffen mit anderen Sozialversicherungsleistungen - Überentschädigung)

  • Übersicht (BU / NBU)

  • Blatt Kürzung im UVG (Vergehen, Grobfahrlässigkeit)

  • Ist Kürzung anwendbar?

Integritätsentschädigung

  • Anhang 3 (Handbuch)

  • Egal welcher Lohn: 148'200 x % gemäss Tabelle

Berechnung Taggeld / Invalidenrenten

siehe Skript / Übungen

Regress

  • Grundlagen Theorie (Abkommen, Warum? = Vereinfachung) Sozialvers. kann gegen jeden regressieren = integraler Regress

  • Was für Abkommen existieren? (Block 8 / S. 9)

  • UVG Regress (Privat vs. Suva)

  • Mini-Abkommen (andere Gesellschaften, UVG-Z)

Quotenvorrecht / Quotenteilung

siehe Präsentation / inkl. Berechnung Block 8 / S. 5

Art. 73 Abs. 1 ATSG

Haftungsquote bedeutet, wieviel der Dritte effektiv haftet (allenfalls Reduktion aufgrund von Selbstverschulden oder vorbestehender Gesundheitsschaden des Verunfallten.

Berechnung S. 6