R300.3
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12
0.0 (0)
Set of flashcards Details
Flashcards | 12 |
---|---|
Students | 14 |
Language | Deutsch |
Category | Traffic |
Level | Other |
Created / Updated | 01.04.2020 / 14.11.2023 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20200401_r300_3
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Protokollieren
FDV 300.3 4.2.1
Ziel des Protokollieren ist es die höchstmögliche Sicherheit der Übermittlung zu gewährleisten indem:
- die Nachricht mit korrektem Inhalt an den richtigen Empfänger gelangt und
- die vollzogene Übermittlung nachvollziehbar bleibt.
- Zudem ist die Nachricht für den Empfänger sichtbar vorhanden bzw jederzeit abruf- und lesbar
Der Absender überprüft die Wiederholung und bestätigt die Richtigkeit der Nachricht.
Zusätzliche Angaben für Extrafahrten von RadS
FDV 300.3 5.3.5
Zusätzlich zu den Angaben für fahrplanmässige RadS ist in der Fahrordnung anzugeben:
- der Tag der Ausführung
- die Angabe des zu befahrenden Wegs von ... nach ..., nötigenfalls via Gleis ...
- der Vermerk, wenn sich mehrere Rangierbewegungen, auch fahrplanmässige, auf demselben Streckengleis befinden
- der Vermerk, wenn ein steckengebliebener Zug oder ein zurückgelassener Zugteil abzuholen ist
- der Vermerk, wenn die RadS in ein gesprerrtes Gleis übergeht oder aus einem gesperrten Gleis startet
- der Vermerk, wenn einem vorausfahrenden Zug gefolgt wird
Informieren
Diese Nachrichten haben keine sicherheitsrelevanten Charakter
Wie wird grundsätzlich das Befahren anderer Strecken (Umleiten) unterschieden?
AB R I-30111 3.5; 2.1
- Umleitung ohne Verständigung
- Umleitung nach quittungspflichtiger Verständigung
- Umleitung nach protokollpflichtiger Verständigung