VSA Berufsprüfung 2020 3.1
VSA Berufsprüfung 2020 3.1
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Lernkarten
Wer ist für die abwassertechnische Erschliessung von Gebäude ausserhalb der öffentlichen Kanalisation zuständig?
Wer die Kosten für den Bau und den Betrieb der Anlagen zu tragen hat wird in der Gesetzgebung zur kantonalen Raumplanung geregelt.
Üblicherweise besteht keine Erschliessungspflicht durch die Gemeinde ausserhalb der Bauzonen.
Somit ist der Liegenschaftsbesitzer für den Bau und den Betrieb verantwortlich.
Die Gemeinde hat eine Überwachungspflicht.
Für den Bau muss die kantonale Gewässerschutzfachstelle angehört werden.
Darf Stechblut in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden?
Gundsätzlich Nein.
Dies ist eine Entsorgung von flüssigem Abfall. Stechblut muss aufgefangen und separat entsorgt werden.
(1 Liter Blut entspricht ca. 4 Einwohnerwerten).
Tropfblut kann zur ARA abgeleitet werden.
Der Kanton kann Ausnahmen bewiliigen, wenn dies für den Betrieb der ARA zweckmässig ist.
Darf Schotte in die öffentliche Kanaiisation eingeleitet werden?
Grundsätzlich Nein. Dies ist eine Abfallentsorgung / Nährstoffentsorgung mit dem Abwasser.
Schotte muss aufgefangen und verfüttert oder separat entsorgt werden.
(Faulraum oder aerob biologische Reinigung)
(1 Liter Schotte entspricht ca. 1 Einwohnerwert).
Der Kanton kann Ausnahmen bewiliigen, wenn dies für den Betrieb der ARA zweckmässig ist.