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ZPR

Ziviliprozessrecht

Ziviliprozessrecht


Fichier Détails

Cartes-fiches 102
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Collège
Crée / Actualisé 26.12.2019 / 17.04.2023
Attribution de licence Non précisé
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Zweistufiger staatlicher Rechtsschutz 

Erkenntnisverfahren (Feststellen des klägerischen Anspruchs)

Zwangsvollstreckung (Anspruch nicht erfüllt durch den Verplfichteten) 

Zweiparteienverfahren 

Zwei streitende Parteien (Kläger und Beklagter) stehen in einem Prozessrechtsverhältnis. 

Beide Parteien stehen ebefalls in einem Prozessrechtsverhältnis zum Gericht. 

Nichtstreitiges Verfahren 

Nur eine Person stellt Antrag und ist anzuhören (auch freiwillige Gerichtsbarkeit oder einseitiges Verfahren genannt) 

Ablauf des Erkenntnisverfahrens 

-Schlichtungsverfahren bei einer Schlichtungsbehörde Art. 197 ff. ZPO 

-Einreichung der Klagebewilligung (falls kein Vergleich usw. gefunden wurde) Art. 220 ZPO 

-Gericht prüft von Amtes wegen seine Zuständigkeit und die Prozessvoraussetzungen 

-Gericht fällt Entscheid, welcher von den Parteien weitergezogen werden kann 

Gerichtsorganisation 

Sache der Kantone 

Ziele des Ziviliprozesses 

Rechtsschutzziel -> Feststellung begründeter Rechte 

Rechtsfriedensziel -> Herstellung des Rechtsfriedens 

Allgemeines zum Zivilprozessrecht 

-öffentliches Recht 

-grundsätzlich zwingendes Recht 

Entstehung der ZPO 

Bis 2010 hatte jeder Kanton eigene ZPO 

Seit 2011 ist es bundesrechtich geregelt (Ausnahme: die Organisation der Gericht ist weiterhin Sache der Kantone Art. 3 ZPO)