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Lernfeld 8

Klausur

Klausur


Kartei Details

Karten 15
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 10.12.2019 / 05.11.2022
Weblink
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Betriebsrat 

(6 Punkte)

- Voraussetzungen : mind. 5 ständig wahlberechtigte AN, von denen mind. 3 wählbar sind

- aktives Wahlrecht: alle AN, die das 18. LF vollendete haben, außer leitende Angestellte 

- passives Wahlrecht: alle Wahlberechtigten mit mind. 6 Monaten Betriebszugehörigkeit

- Zusammensetzung: gewerbl. MA, Angestellte, Frauen + Männer entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis     - Größe im BetrVerG geregelt 

- Amtszeit: 4 Jahre (zw. 01.03.-31.05. wird gewählt)

- Rechte: Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Beratungs- &Informationsrecht

Mitbestimmungsrecht 

-bei sozialen Angelegenheiten (Urlaub, Pausen, Arbeitszeit, Beurteilung)

—> Zustimmung von BR muss erfolgen 

Mitwirkungsrecht 

- personelle Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung), Kündigung, Umweltschutz, Ausbildungsplan, Rassismus,

—> BR darf nicht ablehnen, außer es wird gg. Gesetz verstoßen 

 

Unternehmen muss mind. 20 MA haben, damit Recht in Kraft tritt 

Beratungs- &Informationsrecht

- wirtschaftl. Angelegenheiten (finanzielle Lage, Produktion, Absatz, Investition, Rationalisierung)

(- Gestaltung des Arbeitsplatzes (Neu-, Um- Erweiterungsbauten))

—> BR muss rechtzeitig informiert werden, Widerspruch bleibt ohne Wirkung