Steuern

Diverses

Diverses


R. G.
Diese Lernkarten behandeln fortgeschrittene Themen rund um Steuern, insbesondere Straftatbestände, gesetzliche Grundlagen und spezifische Begriffe. Sie beleuchten Fälle wie Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Veruntreuung, sowie die Besteuerung von Vereinen und juristischen Personen. Die Karteikarten sind ideal für Steuerberater, Juristen und Finanzexperten, die ihr Wissen vertiefen und sich auf komplexe steuerliche Situationen vorbereiten möchten.
Karten
19
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
19.11.2019 / 15.09.2020

Lernkarten

Hans Unschuld beschäftigte 2014 einen ausländischen Arbeitnehmer, welcher quellenbe-steuert wurde. Die betreffende Quellensteuer zog Hans Unschuld zwar vom Bruttolohn ab, erunterliess es jedoch, den betreffenden Lohn bei der Steuerverwaltung zu deklarieren, undbehielt das Geld für sich.

Steuerlicher Straftatbestand:Veruntreuung von QuellensteuernGesetzliche Grundlage:Art. 187 Abs. 1 DBG

Da ihm sein Einkommen 2014 aus selbständiger Tätigkeit gemäss provisorischem Abschluss2014 etwas hoch erschien, erstellte Hans Unschuld einige Rechnungen einererfundenendeutschen Beratungsgesellschaft an sich selbst, womit er nach Verbuchung das Ergebnisdes definitiven und eingereichten Abschlusses deutlich reduzieren konnte.

Steuerlicher Straftatbestand:Steuerbetrug(Hinweis auf Urkundenfälschung wurde auchals korrekt bewertet)Gesetzliche Grundlage:Art. 186 Abs. 1 DBG

Die Kundin Verena Reichmuth liess sich von Hans Unschuld beraten, als ihre Mutter gestor-ben war. Verena Reichmuth wusste, dass ihre Mutter ein bisher nicht deklariertes Konto miteinem Guthaben von CHF 10 Mio. besass. Hans Unschuld riet ihr, vor der Inventaraufnahmedas Geld auf ein von ihm verwaltetes Treuhandkonto zu überweisen und mit seinen künfti-gen Honorarrechnungen zu verrechnen. Dadurch liessen sich unangenehme Steuerfolgenbei den Erben vermeiden

Steuerlicher Straftatbestand:Hilfestellung/Anstiftung zur Verheimlichung bzw. Beiseite-schaffung von Nachlasswerten im Inventarverfahren(falls „Hilfestellung/Anstiftung“ fehlt und der Rest korrekt ist, gibt es ebenfalls vollePunktzahl)Gesetzliche Grundlage:Art. 178 Abs. 1 DBG