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D. M.
Diese Lernkarten decken rechtliche und praktische Aspekte des Marketings im Internet ab, darunter Themen wie Urheberrecht, Datenschutz und Werbestrategien. Sie behandeln wichtige Begriffe wie Bounce Rate, Targeting und Ad Fraud, sowie die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Websites und Online-Werbung. Ideal für Marketingfachleute und Webentwickler, die ihre Kenntnisse über digitale Werbung und rechtliche Grundlagen vertiefen möchten.
Karten
230
Lernende
6
Sprache
Deutsch
Kategorie
Marketing
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
17.11.2019 / 25.06.2020

Lernkarten

Wie viel % wird ausversehen auf einen Banner geklickt?

60%

Wie ist die durchschnittliche Klickrate von Bannern generell?

0,06%

Wie ist die durchschnittliche Klickrate von Display Bannern global?

0.1 %

Werbeausgaben in der Schweiz?

771 Mio. CHF

Analysekonzept (Funnel Analyse mit 5 messbaren Touchpoints

Klick-Share-Matrix

Definition Unique Users

eindeutige Nutzer mit einmaligem Besuch pro Zeitspanne

Definition: Visits / Sessions

Website:

  • Anzahl Besuche eines Nutzers auf einer Website Mehrfachzählung

Definition: Views

 

Anzahl der Aufrufe eines Videos, wobei das Video auch nur partiell geschaut werden kann (

  • 25%
  • 50%
  • 75%
  • 100%

Definition: Seiten / Sitzung

 

 

Website:

  • Anzahl der einzelnen Seiten, die der User während einer Sitzung innerhalb einer Website besucht (Interaktion)

Definition: Page Impressions (PI)

Website:

Einzelne Seitenaufrufe auf einer Website

  • z.b. ricardo.ch mit 20 MIo.PI's / Tag)

Definition: New vs. retunring Visitors

Website:

  • Verhältnis von neuen zu wiederkehrenden Besuchern einer Website

Definition: Durchschnittliche Sitzungsdauer

 

Website:

  • Durchschnittliche Verweildauer eines Users auf einer Website während einer Session (sog. "User Time")

Definition: Bounce Rate Newsletter berechnen

Anzahl Bounces : Versandmenge x 100 = Absprungsrate

Welches Recht ist anwendbar bei Websiten mit Angeboten?

Stets das CH Recht

  • Obligationenrecht
  • Urheberrechtsgesetzt
  • Datenschutzgesetz
  • Lauterkeitsgesetz
  • Preisbekanntgabeverordnung

Defintion: Widerrufsrecht

Im Gegensatz zur EU verzichtet die Schweiz auf eine 14-tätige Widerrufsrecht und es gilt das allgemeine Kaufrecht des OR

Definition: Werkvertrag "OR"

Die Realisation einer Website durch einen Partner (Agenur) entspricht rechtlich einem "Erfolg" und stellt einen Werkvertrag dar (OR).

Defintion: Urheberrecht "URG"

Das Internet ist kein rechttsfreier Raum, d.h. im Internet vorhandene Inhalte

  • Bild
  • Text
  • Video etc.   

dürfen nicht ohne Weiteres runtergeladen und verwendet werden sondern nur mit Erlaubnis bzw. gegen Bezahlung (Nutzungsrechte) des Urhebers.

Defintion: Recht auf Vergessen

 

Auf Basis des Persönlichkeitsschutzes "Art, 28 ZGB" kann eine Privatperson die Löschung von Internetinhalten verlangen.

Wenn die perösnlichen & öffentlichen Interessen überwiegen.

  • kein überwiegendes, öffentliches Interesse vorhanden

Defintion: Preisbekanntgabe

Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) gilt auch für E-Commerce also somit für jedes kommerzielle Online Angebot.

Es müssen folgende Faktoren haben:

  • Preise wahr
  • Klar
  • Vergleichbar sein

Defintion: Markenschutz "MSchG"

Eine Url kann jederzeit auch als Marke ins Markenregister (IGE) eingetragen werden, um zusätzlich von diesem Schutz zu profitieren.

IGE = Eidgenössisches Institution für Geistiges Eigentum

Definition: Lauterkeitsrecht "UWG"

Schutz der eigenen URL von unlauterem Wettbewerb der Mitbewerber

  • Namensanmassung
  • täuschende Ähnlichkeiten

Definition: Internetrecht

Kein spezifisches Rechtsgebiet sondern ein Querschnitt aus ganz vieken verschiedenen Rechtsgebieten, die auf Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Internet angewendet werden.

  • Obligationenrecht
  • Urheberrecht
  • Lauterkeitsrecht
  • Preisbekanntgaberecht

Definitiob: Impressumspflicht "UWG"

Im elektronischen Geschäftsverkehr (Waren & Services) muss der Betreiber zwingend ein Impressum auf seiner Website platzieren.

  • die klare und vollständige Angaben zur Identität und eine E-Mailadresse enthält
  • andernfalls drohen zivil- / strafrechtliche Rechtsfolgen.  

Defintion: Gewinnspiel "LG"

LG = Lotteriegesetz

Aller Arten von Wettbewerben im Internet unterstehen dem Lotteriegesetz, folgende Faktoren müssen diese enthalten:

  • Klare und eindeutige Teilnahmebedingungen verfügen
  • Verbot des Kaufzwangs

Defintion: Firmenschutz "OR"

Eine Onlineadresse kann nur vom Firmenschutz profitieren, wenn die URL auch als Firma im Handelsregister eingetragen ist, z.b.

  • ricardo.ch
  • search.ch

Definition: Domain

Die Website kann nur technisch auf eine URL "gelegt" werden.

Wenn die entsprechende Internetadresse rechtliche reserviert wurde.

Defintion: Datenschutzbestimmungen

Der Erwerb, die Speicherung und die Nutzung von persönlichen Daten im Internet müssen den Richtlinien des Datenschutzgesetz "DSG" gerecht werden.

Man hat jederzeit Anspruch auf:

  • Einsicht
  • Auskunft
  • Korrektur
  • Löschung der Daten

Defintion: Auftrag (OR)

Der Betrieb einer Website durch eine aussenstehenden Partner (Agentur untersteht i.d.R. dem Auftragsrecht (OR)

Defintion: Anti-Spam-Artikel UWG

Wer Massen E-Mails verschickt muss folgende Dinge beachten:

  • Einwilligung Empfänger
  • Korrekter Absender angeben
  • Problemlose / Kostenlose Abmeldung anbieten

Sonst als SPAM gilt und rechtlichunzulässig ist "Art. 3 lit. o UWG"

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