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Zivilgesetzbuch

4. Eigentum

4. Eigentum


Kartei Details

Karten 63
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 11.11.2019 / 08.03.2020
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Definieren Sie den Begriff "Eigentum"

Das subjektive Recht "Eigentum" ist das vollkommendste und umfassendste dingliche Recht. Es ist dasjenige Recht an einer Sache, welches dem Berechtigten alle Befugnisse darüber zuweist. Gegenüber allen durchsetzbar

Welches sind die zwei Elemente die für sowohl das dingliche Recht wie auch für das Eigentum kennzeichnend sind?

- unmittelbare (direkte) Sachherrschaft oder Verfügungsmacht

- absolute Ausschlusswirkung gegenüber Dritten

Welche zwei Dimensionen weist die unmittelbare Sachherrschaft auf?

- Tatsächliche Verfügungsmacht: Der Eigentümer kann die tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausüben. Er kann sie gebrauchen, nutzen, verändern oder verbrauchen

-Rechtliche Verfügungsmacht: Eigentümer kann sein Eigentum an einer Sache auf einen Dritten übertragen. Kann auch belastet werden, sei es durch beschränkte dingliche Rechte (Dienstbarkeiten) oder durch obligatorische Rechte (Mietvertrag)

Um was für ein Recht handelt es sich beim Eigentum als dingliches Recht?

Ist ein absolutes Recht und wirkt als solches gegenüber jedem Dritten.

Wie ist der Umfang des Eigentumsrechts?

Das Eigentumsrecht umfalls stets die ganze Sache. Dies gilt sowohl für die einheitlichen (Steine) als auch für die zusammengesetzten Sachen (Möbel). Zudem hat der Eigentümer einer Sache, das Eigentum auch an allen ihren Bestandteilen.

Wie wird der Bestandteil einer Sache definiert?

Bestandteil ist alles, was nach der am Ort üblichen Auffassung zu ihrem Bestande gehört und ohne Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung nicht abgetrennt werden kann.

Nennen Sie die Merkmale des Bestandteilbegriffs

- Sachqualität: Nur körperliche Sachen können Bestandteile sein

- Äussere Verbindung: physischer Zusammenhang zwischen dem Bestandteil und der Hauptsache. Eine dauerhafte äussere Verbindung, die sich nicht auflösen lässt (nur durch Zerstörung)

- Innere Verbindung: Von der Bestimmung her bildet der Bestandteil mit der Hauptsache eine Einheit, eine wirtschaftlich-funktionelle Verbindung

- Ortsübliche Auffassung: Der Ortsgebrauch wird in Zweifelsfällen zur Beurteilung der Bestandteilqualität herangezogen

Was ist ein Zugehör?

Ein Zugehör ist eine selbstständige bewegliche Sache. Sie bleibt trotz Verbindung zur Hauptsache eine Sache für sich.