EL
Sachbearbeiter Sozialversicherungen
Sachbearbeiter Sozialversicherungen
Kartei Details
Karten | 8 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 29.10.2019 / 25.01.2022 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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https://card2brain.ch/box/20191029_el
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Zweck/Ziel der EL?
Existenzsicherung von Personen, die AHV/IV-Leistungen beziehen
Wer ist anspruchsberechtigt?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz
- Anspruch auf eine eigene AHV- oder IV-Rente bestehen
- Die vom Gesetz anerkannten Ausgaben müssen die anrechenbaren Einnahmen unter Berücksichtigung des Vermögens übersteigen
Was wird bei der Berechnung zum Vermögen gezählt?
- unbewegliches Vermögen (Liegenschaft, Ferienhaus, Landbesitz, Fahrzeuge)
- bewegliches Vermögen (Sparguthaben, Wertschriften, Guthaben auf Postkonto)
- Guthaben aus unverteilter Erbschaft
- Lotteriegewinne
- Rückkaufwert von Lebensversicherungen
- Vermögenswerte, auf die verzichtet wurde. Vermögensverzehr von Fr. 10'000 jährlich
Welche Krankheits- und Behinderungskosten (Sachleistungen) übernimmt die EL?
- zahnärtliche Behandlung
- ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren
- Diät
- Franchise und Selbstbehalt
Wie werden die Ergänzungsleistungen berechnet (Geldleistung)?
anerkannte Ausgaben minus anrechenbare Einnahmen = Ergänzungsleistungen
Anerkannte Ausgaben für zu Hause lebende:
Alleinstehende: CHF 19'450
Ehepaare: CHF 29'175
Miete und Nebenkosten:
Alleinstehende jährlich: CHF 13'200
Mehrpersonenhaushalte jährlich: CHF 15'000
Zähle die anrechenbaren Einnahmen auf
- Renten
- Taggelder
- Zinsen / Dividenden
- Eigenmietwert
Welche Einnahmen sind nicht anzurechnen?
- Verwandtenunterstützung
- Unterstützung durch die öffentliche Sozialhilfe
- Stipendien
Bezüger von EL haben welche Meldepflicht?
- Adressänderung
- Mietzinsänderung
- Zivilstandsänderung