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EL

Sachbearbeiter Sozialversicherungen

Sachbearbeiter Sozialversicherungen


Kartei Details

Karten 8
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 29.10.2019 / 25.01.2022
Lizenzierung Keine Angabe
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Zweck/Ziel der EL?

Existenzsicherung von Personen, die AHV/IV-Leistungen beziehen

Wer ist anspruchsberechtigt?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

- Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz

- Anspruch auf eine eigene AHV- oder IV-Rente bestehen

- Die vom Gesetz anerkannten Ausgaben müssen die anrechenbaren Einnahmen unter Berücksichtigung des Vermögens übersteigen

Was wird bei der Berechnung zum Vermögen gezählt?

- unbewegliches Vermögen (Liegenschaft, Ferienhaus, Landbesitz, Fahrzeuge)

- bewegliches Vermögen (Sparguthaben, Wertschriften, Guthaben auf Postkonto)

- Guthaben aus unverteilter Erbschaft

- Lotteriegewinne

- Rückkaufwert von Lebensversicherungen

- Vermögenswerte, auf die verzichtet wurde. Vermögensverzehr von Fr. 10'000 jährlich

Welche Krankheits- und Behinderungskosten (Sachleistungen) übernimmt die EL?

- zahnärtliche Behandlung

- ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren

- Diät

- Franchise und Selbstbehalt

Wie werden die Ergänzungsleistungen berechnet (Geldleistung)?

anerkannte Ausgaben minus anrechenbare Einnahmen = Ergänzungsleistungen

Anerkannte Ausgaben für zu Hause lebende:

Alleinstehende: CHF 19'450

Ehepaare: CHF 29'175

 

Miete und Nebenkosten:

Alleinstehende jährlich: CHF 13'200

Mehrpersonenhaushalte jährlich: CHF 15'000

Zähle die anrechenbaren Einnahmen auf

- Renten

- Taggelder

- Zinsen / Dividenden

- Eigenmietwert

Welche Einnahmen sind nicht anzurechnen?

- Verwandtenunterstützung

- Unterstützung durch die öffentliche Sozialhilfe

- Stipendien

Bezüger von EL haben welche Meldepflicht?

- Adressänderung

- Mietzinsänderung

- Zivilstandsänderung