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keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit

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Kartei Details

Karten 275
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 14.10.2019 / 06.03.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Definiere Ehe

Ehe ist die gesetzlich geordnete Verbindung zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts mit Ausschliesslichkeitscharakter.
 

Definiere Konkubinat

Als Konkubinat gilt gemäss BGer eine auf längere Zeit, wenn nicht auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts mit Ausschliesslichkeitscharakter.

Welche rechtliche Grundlage hat das Konkubinat?

  • Innominatvertrag: Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft um einen formlos begründbaren, grundsätzlich auf Dauer eingegangenen Innominatvertrag handelt, d.h. es liegt zwischen den Partnern stets eine Vereinbarung in Bezug auf die Lebensgemeinschaft in ihrer Gesamtheit vor. 
  • Einfache Gesellschaft: Denkbar ist auch, dass sich die Konkubinatspartner vertragsmässig zu einer einfachen Gesellschaft zusammengeschlossen haben.
     

Definiere Verlobung

Bei der Verlobung handelt es sich um einen familienrechtlichen Vertrag, bestehend aus den gegenseitigen Eheversprechen (als Absichtserklärung und Verpflichtung zur Hinarbeit auf die künftige Ehe) zwischen Mann und Frau.