Steuern

Testfragen STEU HFW

Testfragen STEU HFW


S. A.
Diese Lernkarten behandeln auf Universitätsniveau die Grundlagen der schweizerischen Steuerlehre, mit Fokus auf Mehrwertsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie kantonalen Besonderheiten. Sie erklären Begriffe wie Steuersubjekt, Steuerobjekt und Eigenmietwert, sowie die Unterschiede zwischen befreiten und ausgenommenen Umsätzen. Praktiker und Studierende der Betriebswirtschaft profitieren von den detaillierten Erläuterungen zu Steuersätzen, Abrechnungsmethoden und internationalen Doppelbesteuerungsabkommen.
Karten
165
Lernende
9
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
19.08.2019 / 19.03.2021

Lernkarten

Welche Typen von Erträgen aus beweglichem Vermögen

kennen Sie?

Einkünfte aus Guthaben und Forderungen

Ertrag aus Beteiligungen

Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Nutzniessung

Erträge aus Anlagefonds

Einkünfte aus immateriellen Gütern

Können Wertschriftenverwaltungskosten

einkommenssteuerlich abgezogen werden ?

Soweit es sich um Unkosten für die Erzielung von Erträgen aus

beweglichem Vermögen handelt (z.B. Inkassospesen für

Aktiencoupons) können diese als Gewinnungskosten geltend

gemacht werden

Nicht abzugsfähig sind hingegen Aufwendungen, welche der

Erzielung von steuerfreien privaten Kapitalgewinnen dienen

(z.B. Performanceorientierte

Vermögensverwaltungsaufträge)

Müssen Sie bei der Deklaration eines Zinsertrages (z.B.

Bankkonto im Inland) den netto ausbezahlten Betrag (=65%)

oder den Bruttoertrag vor Verrechnungssteuerabzug

(=100%) im Formular 3 Ihrer Steuererklärung aufführen?

Zu deklarieren ist stets der Bruttoertrag (= 100 %), welcher

auch steuerbar ist. Die Verrechnungssteuer erfüllt lediglich

einen Sicherungszweck und wird Ihnen bei korrekter

Deklaration zurückerstattet

Hat die Schaffung von sog. „Gratisaktien“, welche aus der

Umwandlung von Reserven einer Kapitalgesellschaft in

Aktienkapital gebildet werden für den Aktionär steuerliche

Folgen?

Ja, der gesamte Betrag (immer der Nominalbetrag, da auf diesem Weg kein

Agio gebildet werden kann), welcher von Reserven zu Eigenkapital

umgewandelt wird ist als Einkommen (Ertrag aus beweglichem Vermögen)

steuerbar

Dies deshalb, weil die Ausschüttung von Reserven eine

Dividendenauszahlung darstellt, welche der Einkommenssteuer unterliegt.

Die Schaffung von „Gratisaktien“ wird somit wirtschaftlich gleich beurteilt,

wie die eine Dividendenausschüttung mit nachfolgendem Erwerb von Aktien.

Die Rückzahlung von Nominalkapital stellt dafür immer eine steuerlich

unbeachtliche Vermögensumschichtung dar

Welche Typen von Erträgen aus unbeweglichem Vermögen

kennen Sie?

Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Nutzniessung

Einkünfte aus Baurechtsverträgen

Einkünfte aus Ausbeutung des Bodens

Eigenmietwert bei Eigengebrauch

Wozu gibt es den Eigenmietwert aus steuersystematischer Sicht?

Der Eigenmietwert dient dazu, den Verfassungsgrundsatz der

Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit umzusetzen. Gäbe

es keinen Eigenmietwert und könnten trotzdem die Schuldzinsen und

die Unterhaltskosten abgezogen werden, so käme es zu einer

Bevorzugung der Eigenheimbesitzenden gegenüber den Mietenden

resp. gegen über alternativen Anlageformen (z.B. Erträge aus

beweglichem Vermögen)

Wie wird der Eigenmietwert (technisch) festgesetzt?

Es erfolgt eine Aufnahme der Verhältnisse vor Ort durch einen

Baufachmann (in der Regel einen Architekten). Dieser erstellt ein

Protokoll und bewertet zahlreiche Aspekte (z.B. Ausbaustandard, Lage,

Verkehrserschliessung, usw.). Gestützt auf dieses Protokoll, welches vom

Eigentümer jederzeit bei der Gemeinde eingesehen werden kann,

werden dann der amtliche Wert (Vermögen) und der Eigenmietwert

(Einkommen) festgelegt

Der so festgelegte Protokollmietwert hat in der Regel für längere Zeit

Gültigkeit, kann aber für jede Steuerperiode durch Veränderung des

Multiplikators an die aktuelle Marktentwicklung für Grundstücke und

Liegenschaften in der jeweiligen Gemeinde oder Region angepasst

werden. Es handelt sich um eine rein technische Bewertung, weshalb

beispielsweise Hinweise auf die mit der Vermietung anderer Gebäude in

der Nachbarschaft erzielten Mieterträge unbeachtlich sind

Wie hoch ist der Eigenmietwert festzulegen?

Grundsätzlich sollte der Eigenmietwert dem Marktmietwert

entsprechen (DBG 21 II ).Es besteht aber eine gewisse

Schätzungenauigkeit und gemäss Praxis und Rechtsprechung dürfen

auch die „Ausreisser“ nach oben im Einzelfall nicht über der Marktmiete

zu liegen kommen

Dies führt dazu, dass der Eigenmietwert bei der direkten Bundessteuer

im Normalfall etwa 70 % der Marktmiete beträgt. Bei den Kantons- und

Gemeindesteuern ist zusätzlich die Gesetzesbestimmung zu beachten,

wonach der Eigenmietwert „zur Förderung der Eigentumsbildung und

der Selbstvorsorge massvoll festzulegen“ ist (StG BE 25 II), was zu einem

durchschnittlichen Eigenmietwert in der Höhe von 60 % der Marktmiete

führt. Abweichungen von diesen Durchschnittswerten können nicht

angefochten werden, sofern sie nicht über der Marktmiete liegen

Was ist der steuerliche Unterschied zwischen

wertvermehrenden und werterhaltenden Kosten im

Zusammenhang mit Liegenschaften?

Werterhaltende Aufwendungen dienen der Reparatur und dem

Unterhalt, d.h. der Wiederherstellung oder Erhaltung des

bisherigen Zustandes; sie stellen Gewinnungskosten dar und

können laufend einkommenssteuerlich abgezogen werden.

Wertvermehrende Aufwendungen sind Kosten für Neu- und

Umbauten, Komfortverbesserungen und bauliche Veränderungen

aller Art; diese Aufwendungen gehören zu den Anlagekosten und

sich einkommenssteuerlich unbeachtlich (allenfalls können sie bei

einer späteren Veräusserung bei der Grundstückgewinnsteuer in

Abzug gebracht werden)

Wie hoch ist der Pauschalabzug für die Liegenschaftsunterhaltskosten

gemäss bernischem Recht?

Für Gebäude bis zu einem Alter von 10 Jahren beträgt er 10%

desBruttoliegenschaftsertrages, für Liegenschaften mit

einem Alter von mehr als 10 Jahren beläuft sich der Ansatz

auf 20 % des Bruttoliegenschaftsertrages. Die

steuerpflichtige Person kann für jedes Steuerjahr wählen, ob

sie die effektiven Kosten oder die Pauschale geltend machen

will (sog. „Wechselpauschale“)

Welche Grundsätze geltend betreffend die steuerliche Behandlung von

Vorsorgebeiträgen resp. Vorsorgeleistungen?

Grundsätzlich gilt, dass die Leistungen immer dann besteuert werden,

wenn die Beiträge – vollumfänglich oder zumindest weitgehend – haben

abgezogen werden können (Säulen 1, 2 und 3a). Wenn die Beiträge

steuerlich nicht abgezogen werden können, sind die Leistungen

normalerweise steuerfrei (Säule 3b)

Wie hoch sind die steuerlich maximal zulässigen Beiträge an die Säule 3a

per Steuerjahr 2015?

CHF 6‘768 (mit BVG)

CHF 33'840 (ohne BVG)

Wie werden Leibrenten einkommenssteuerlich behandelt?

Sie sind nur im Umfang von 40 % steuerbar; dieser pauschale

Ansatz soll die Zinskomponente erfassen, aber die

Kapitalrückzahlungskomponente nicht steuerlich belasten

Wie werden Kapitalleistungen aus der 2. Säule sowie aus

der Säule 3a erfasst?

Getrennt von den übrigen Einkünften ohne Sozialabzüge zu

einem milderen Satz (sog. „Sonderveranlagung“)

Bei der direkten Bundessteuer beispielsweise zu einem

Fünftel des normalen Tarifs (DBG 36); bei den Kantons- und

Gemeindesteuern mit einem vollständig separaten Tarif

Welche allgemeinen Abzüge kennen Sie?

- Schuldzinsen (ev. auch Gewinnungskostencharakter)

- Renten und dauernde Lasten sowie Unterhaltsbeiträge (Alimente)

- Selbstgetragene Krankheits- und Unfallkosten und Invaliditätskosten

- Zweiverdienerabzug

- Vergabungen (freiwillige Geldleistungen an steuerbefreite juristische

Personen, welche eine gemeinnützige oder eine öffentliche Aufgabe

erfüllen)

- Abzug für zusätzliche resp. auswärtige Ausbildungskosten (nur bernisch)

- Kosten für die Kinderfremdbetreuung (nur bernisch)

- Kosten für Lebens-, Unfall-, Kranken- sowie andere Versicherungen

(plafoniert)

- Weiterbildungskosten

Welche Sozialabzüge kennen Sie?

Allgemeiner Abzug (pro volljähriges Steuersubjekt, nur

bernisch); Kinderabzug; Unterstützungsabzug

Definieren Sie den Begriff Steuerperiode

Zeitabschnitt für welchen die Steuer geschuldet ist

Definieren Sie den Begriff Bemessungsperiode

Für die Berechnung des steuerbaren Einkommens

massgebender Zeitraum

Definieren Sie den Begriff Veranlagungsperiode

Zeitraum in welchem das Veranlagungsverfahren

abgewickelt wird

Wie heisst das aktuell in allen 26 Kantonen

geltende Steuersystem für natürliche und

juristische Personen?

Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung

In welchem Verhältnis auf der Zeitachse stehen im System

der Postnumerandobesteuerung mit

Gegenwartsbemessung die Steuer-, Bemessungs- und

Veranlagungsperiode?

Identität von Steuer- und Bemessungsperiode mit

nachlaufender Veranlagungsperiode

Weshalb muss bei einer unterjährigen Besteuerung das

satzbestimmende Einkommen ermittelt werden

Damit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung

getragen werden kann

In welche Untergruppen kann das wertabhängige

Steuermass unterteilt werden?

Proportional und progressiv

Weshalb werden Steuertarife progressiv ausgestaltet?

Damit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung

getragen werden kann

Weshalb kennen Kantone, Gemeinden und

Kirchgemeinden in der Regel sog. „Steueranlagen“ resp.

„Steuerfüsse“?

Dadurch können verschiedene Gemeinwesen gestützt auf das gleiche

Steuergesetz resp. den gleichen Steuertarif ihre Steuern erheben, auch

wenn ihr Mittelbedarf unterschiedlich hoch ist. Zudem ist eine

Anpassung von Jahr zu Jahr an die sich verändernden Finanzbedürfnisse

ohne Gesetzesänderung möglich

Wozu dient das sog. „Teilbesteuerungsverfahren“ auf

Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen?

Die sog. „wirtschaftliche Doppelbelastung“ soll (teilweise) gemildert

werden

Welches ist der Unterschied zwischen dem

„Teilsatzverfahren“ beim Kanton und dem

„Teileinkünfteverfahren“ beim Bund?

Beim Kanton erfolgt die Entlastung über den Steuersatz und

beim Bund über die Bemessungsgrundlage

Gibt es eine eidgenössische Vermögenssteuer?

Nein, nur die Kantons- und Gemeindesteuern kennen eine solche

Mit welchem Wert wird unbewegliches Vermögen bei der

Vermögenssteuer des Kantons Bern erfasst?

Zum Amtlichen Wert

Was soll mit der sog. „Vermögenssteuerbremse“ nach Art. 66,

Abs. 1 StG-BE vermieden werden?

Die konfiskatorische Besteuerung

Welche zivilrechtlichen Formen stehen für die Ausübung einer

gewerblich-unternehmerischen Tätigkeit zur Verfügung?

Selbstständige Erwerbstätigkeit (Einzelunternehmung, Kollektiv- und

Kommanditgesellschaft, einfache Gesellschaft) und juristische Personen

(Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, Gesellschaft mit

beschränkter Haftung, ev. Genossenschaft)

Worin liegt aus steuerlicher Sicht der zentrale Unterschied zwischen der

Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit als selbstständig

erwerbender resp. mittels einer juristischen Person?

Bei der selbstständigen Erwerbstätigkeit werden die privaten und

geschäftlichen Elemente in der persönlichen Steuererklärung des

Unternehmers zusammengefasst und gemeinsam der Einkommens- und

Vermögenssteuer unterworfen, d.h. es gibt nur ein Steuersubjekt. Bei

einer unternehmerischen Tätigkeit in Form einer juristischen Person

haben wir es mit zwei Steuersubjekten zu tun; die Unternehmung

unterliegt der Gewinn- und Kapitalsteuer und der Unternehmer der

Einkommens- und Vermögenssteuer. Rechtlich betrachtet übt der

Unternehmer im zweiten Fall eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aus

Welches sind die Merkmale einer selbstständigen Erwerbstätigkeit?

• Tragen eines unternehmerischen Risikos

• Objektive Eignung zur Gewinnerzielung

• Teilnahme am Wirtschaftsverkehr

• Freie Wahl der Arbeitsorganisation / Keine Subordination

(Unterordnung)

Was verstehen Sie unter dem sog. „Massgeblichkeitsprinzip“?

Ein handelsrechtskonformer Jahresabschluss muss von der

Steuerverwaltung zwingend als Grundlage zur steuerlichen

Gewinnermittlung verwendet werden. Allenfalls sind Korrekturen aufgrund

der unterschiedlichen (Bewertungs-)vorschriften im Handels- resp.

Steuerrecht vorzunehmen

Welches sind die zentralen Unterschiede zwischen Privat- und

Geschäftsvermögen?

Im Privatvermögen sind Abschreibungen nicht zulässig, Kapitalgewinne

steuerfrei (mit Ausnahme von Grundstückgewinnen bei den Kantons- und

Gemeindesteuern) und Kapitalverluste unbeachtlich. Im

Geschäftsvermögen gilt genau das Gegenteil

Was besagt die sog. „Präponderanzmethode“?

Jeder Vermögensgegenstand ist jenem Vermögenskomplex zuzuweisen in

welchem er genutzt wird. Wird ein Vermögensgegenstand gemeinsam

genutzt, so erfolgt die vollumfängliche Zuteilung nach der überwiegenden

Nutzung. Bei Alternativgütern muss die Zuteilung bei der Anschaffung

erfolgen und dieser Entscheid ist in der Folge verbindlich resp. bei einer

Überführung muss steuerlich abgerechnet werden

Spielt die Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen bei

juristischen Personen auch eine Rolle?

Nein, denn eine juristische Person hat immer nur Geschäftsvermögen. Die

privaten Elemente gehören immer der natürlichen Person, welche ein

separates Steuersubjekt darstellt

Weshalb muss bei der Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen -

und auch umgekehrt - steuersystematisch abgerechnet werden?

Da unterschiedliche Besteuerungsregeln gelten

Was ist der zentrale Unterschied zwischen Handels- und Steuerrecht

bezüglich der Bildung von stillen Reserven?

Das Handelsrecht dient dem Gläubigerschutz und lässt die Bildung stiller

Reserven grundsätzlich unbeschränkt zu. Das Steuerrecht muss das

Steuersubstrat sichern und die Bildung stiller Reserven ist daher nur

beschränkt zulässig; insbesondere innerhalb der Abschreibungssätze sowie

durch nicht realisierte Buchgewinne (Kapitalgewinne).

In welchem Umfang kann steuerlich eine Delkredererückstellung

gebildet werden?

Ausserhalb von konkret gefährdeten Forderungen werden folgende

pauschalen Delkredererückstellungen anerkannt:

• 5 % auf Inlanddebitoren

• 10 % auf Auslanddebitoren in Schweizer Franken

• 15 % auf Auslanddebitoren in Fremdwährung

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