dsnkmfsköm
dcsjnkjvnfyj
dcsjnkjvnfyj
136
0.0 (0)
Sophie Marthaler
Sophie Marthaler
Diese Vokabelkartei für Deutsch im Grundschulniveau bietet eine umfassende Sammlung von 136 Karteikarten, die sich auf wichtige Begriffe und Konzepte aus dem Bereich der Sonderpädagogik konzentrieren. Die Karteikarten decken Themen wie Behinderung, Normbegriffe, Devianz und institutionelle Fixierung ab, wobei sie sowohl theoretische als auch praktische Aspekte behandeln. Beispielhafte Begriffe sind "Behinderung", "Devianz" und "Normbegriffe". Die Plattform unterstützt auch das Rückwärtslernen von der Zielsprache zur Ausgangssprache, was sie besonders nützlich für Schüler und Pädagogen macht, die ihr Verständnis der deutschen Sprache und der damit verbundenen Konzepte vertiefen möchten.
Karten
136
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Deutsch
Stufe
Grundschule
Erstellt / Aktualisiert
19.08.2019 / 19.01.2020
-
- 1 / 136
-
Lernkarten
Utilitarismus
- Utilitarismus – Präferenzutilitarismus und die Konsequenzen
- Skizze:
- Utilias = Nutzen
- = ethische Position, welche die Folgen einer Entscheidung/Handlung moralisch bewertet
- Entscheidung/Handlung ist dann moralisch gut, wenn sie das Gesamtglück grösstmöglich steigert.
- Anfänge:
- Betham => Jurist und Philanthrop (=Menschenfreund)
- Sein Prinzip = Grösstmögliches Glück der grösstmöglichen Zahl (=> meint alle => aber was sind alle? Menschen, Tiere, Lebensmittel, ...)
- Allein die Quantität ist ausschlaggebend
- Anfänge des englischen Utilitarismus fallen in die Zeit des Empirismus und die franz.Revolution
- Kritik:
- Ungenaue oder zu enge Definition des Begriffs „Nutzen“
- Vernachlässigung/Ablehnung anderer ethischer Prinzipien
- Inkonsistentes Menschenbild: das Streben aller nach Glück lässt sich nicht einfach so auf die Gesellschaft übertragen => Psychologisches Muster vs. Utilitaristisches Prinzip
- Präferenzutilitarismus:
- Prinzip des Utilitarismus (Glücksmaximierung) + Prinzip des negativen Utilitarismus (Schmerzminderung) + Kriterium der individuellen Präferenz => schränkt die Definition von Nutzen/Glück noch zusätzlich ein
- Damit ein Wesen über Präferenz verfügen kann, muss es ein Mindetmass an Intelligenz, Explorationsdrang, Selbstbewusstsein, Zeitgefühl, Kommunikationsfähigkeit verfügen => Wesen, welche diese Kriterien nicht erfüllen, haben keinen Anspruch auf Vermehrung des Glücks und Minderung des Leids.
- Peter Singer stiess mit diesem Aufsatz auf Kritik => v.a. in Sonderpädagogik!
- Damit wird die Abwandlung des ursprünglichen Utilitarismus anfällig für eine selektionsethische Argumentation => nicht nur Menschen haben Anspruch auf Glücksoptimierung und moralischen Schutz, auch nicht alle Menschen haben diesen Anspruch!
- Speziesargument:
- In westlicher Philosophie ist die Annahme verbreitet, dass der Mensch die übergeordnete Spezies sei
- Unter den empirisch-rationalen Philosophen hat diese Sichtweise an Gewicht verloren => Abgrenzungsversuche zwischen Mensch und Tier sind umstritten, da nicht vollständig geklärt ist, was den Menschen in seinem Unterscheidungsmerkmal ausmacht => Einziger Unterschied: Der Mensch ist ein Wesen, dass von Menschen geboren worden ist
- Der Dammbruch: Wo endet die Euthanasie?
- Die Debatte kreiste auch um die Befürchtung, dass die Entwicklung nicht mehr gestoppt werden kann => die Schwere einer Behinderung ist ein pseudoobjektiver Massstab für Glück und Leid eines Menschen
- Die Grenzen zwischen behindert, schwerbehindert und schwerstbehindert sind nicht trennscharf und bergen die Gefahr einer kontinuierlichen Ausweitung des betroffenen Personenkreises
- Es bleibt die Frage, welche Werte in der jetzigen Gesellschaftsform durchsetzbar sind und wer über die dazu notwendige Definitionsmacht verfügt
- Wiederspruch zwischen Prävention und Förderung – Integration und Akzeptanz:
- Das Problem bleibt, dass die Massnahmen gegen eine Behinderung dem ständigen Risiko ausgesetzt sind, zur Abwertung von Behinderung zu führen
- Konflikt „Leben erhalten und Leid vermindern“
- Selbst in einem weniger existenziellen Sinne kann sich die Sonderpädagogik kaum der Ambivalenz ihrer Interventionen und den Risiken ihrer Klassifikationen entziehen
grenzen nach häberlin für die sonderpädagogik
- Grenzen für die Sonderpädagogik (nach Häberlin):
- Leiderfahrungen gehören für ihn zur menschlichen Existenz (im Sinn individueller Reifeprozesse)
- Leid ist nicht grundsätzlich wertlos und auch nicht per se das Gegenteil von Lust
- Er lehnt die Abwertung des Lebens mit Schädigungen ab, weil dies unter anderem nicht inhaltlich begründet werden könne
- Deontologie
- Skize:
- = Gesinnungsethik
- Das moralisch Gute muss aus sich heraus getan werden ohne Berücksichtigung der Rahmenbedingungen oder Folgen, selbst wenn die möglichen Konsequenzen der sittlich guten Handlung negativ sein könnten.
- Deontologische Positionen werden in den eingeschränkten Konseequentalismus eingeordnet
- Immanuel Kant:
- Berührungspunkt zwischen Utilitarismus und Deontologie => Jeder gehört sich selbst und ist nicht bloss das Mittel zum beliebigen Gebrauch für diesen oder jenen Willen
- Pflicht gegenüber sich selbst => Weil man Mensch ist und sich selbst ist
- Kategorischer Imperativ: Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde => man soll so handeln, dass es für alle gültig ist
- Glaube an die Vernunftnatur des Menschen => Wer vernünftig ist, handelt ethisch richtig, wer ethisch richtig handelt, ist vernünftig => Unabhängigkeit/Befreiung: Weil man nur sich selbst verantwortet
- Beispiele:
- Mary Warnock => Eine deontologische Position muss letztlich nicht erklären können
dentologie in der sonderpädagogik
- In der Sonderpädagogik:
- Klassiker der modernen Sonderpädagogik wie Bleidick, Häberlin, nehmen differenzierte deontologische Positionen ein => Basis: Integration in die Gesellschaft, welche unabhängig von der Person und ihren individuellen Fähigkeiten erfolgen muss
- Grenzen für die Sonderpädagogik:
- Einseitig rationalistische Idealbild
- Fehlen von inhaltlichen Aussagen über ethische Normen (=> stimmt nicht! Häberlin hat das falsch verstanden => es gibt keine inhaltlichen Aussagen)
- Gefahr der Abwertung von weniger vernunftbegabten Personen
- Starke Fokussierung auf Autonomie birgt Nachteile für Personen mit einer Behinderung
- Übergreifende Elemente
- Übergreifende Elemente
- Diskurs- und Tugendethiken sind keine eigenen Positionen, sondern es sind Elemente einer jeden ethischen Position
- Diskurs:
- U.a. kritische Theorie (Habermas, Apel)
- Verlangen einen einvernehmlichen und geregelten Weg des Interessensausgleichs
- Basis = Austausch von Argumenten => Ziel = Verständigung
- Ist auf Tugenden angewiesen => das Gegenüber wird als mündige Person anerkannt
- Tugend:
- Beziehen sich auf psychologische Triebkräfte und Grundeinstellungen, welche die Umsetzung eines ethisch begründeten Moralsystems ermöglichen => z.B. Wahrheit, Transparenz, Herrschaftsfreiheit, ...
- UNO-Behindertenrechtskonvention
- UNO-Behindertenrechtskonvention
- = Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung => Dez 2006
- basiert auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
- in Kraft getreten für die CH im Mai2014
- 2015: 152 Vertragsstaaten
- Art.3: Allgemeine Grundsätze:
- Achtung der Menschen
- Nichtdiskriminierung
- Chancengleichheit
- Teilhabe an Gesellschaft
- Akzeptanz
- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Art.6: Frauen mit Behinderungen:
- Vertragsstaaten gewährleistet, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt geniessen können
- Vertragsstaaten treffen Massnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, Förderung und Stärkung der Autonomie
- Art.7: Kinder mit Behinderungen:
- Vertragsstaaten treffen Massnahmen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern sind
- Wohl des Kindes wichtig
- Art.10: Recht auf Leben:
- Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben
- Art.12: Gleiche Anerkennung vor dem Recht:
- Menschen mit Behinderungen haben das Recht, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden
- Vertragsstaaten treffen Massnahmen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit benötigen
- Art.17: Schutz auf Unversehrtheit der Person:
- Jeder Mensch mit Behinderung hat gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit
- Art.19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft:
- Gleiche Wahlmöglichkeit
- Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt die Möglichkeit, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben
- Unterstützungsdienste
- Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit
- Art.24: Bildung:
- Recht auf Bildung
- Ohne Diskriminierung Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen
- Eine Ethik der Gerechtigkeit (J.Rawls)
- Eine Ethik der Gerechtigkeit (J.Rawls)
- Kurzbiographie:
- Politischer Philosoph
- Lebensgefährliche Krankheit in der Kindheit
- Einer der wichtigsten Vertreter der liberalen politischen Philosophie
- Eine Theorie der Gerechtigkeit:
- Gleiche Grundfragen wie der Präferenzutilitarismus => z.T. andere Ergebnisse
- Frage, für welche Grundsätze sich freie und vernünftige Menschen bei einer fairen Ausgangssituation in ihrem eigenen Interesse entscheiden würden
- 3 Gerechtigkeitskriterien:
- 1.Gerechtigkeitskriterium:
- „Jede Person hat den gleichen Anspruch auf ein völlig adäquates System gleicher Grundrechte und Freiheiten, das mit demselben System für alle vereinbart ist.“
- Ist eine Art Grundsicherung => man sagt, dass wenn man auf der Welt ist, braucht man keine spezifischen Voraussetzungen (man kann nur zuhause rumliegen) => auf dieses Recht hat man in jedem Fall Anspruch
- Das Zugeständnis von Grundrechten erachtet Rawls als absolut notwendig und hat für ihn Priorität vor utilitaristischen Einstellungen
- 2.Gerechtigkeitskriterium:
- „Eine gerechte soziale Ordnung muss mit gesellschaftlichen Positionen verbunden sein, die allen unter Bedingungen fairer Chancengleichheit offen stehen.“
- Chancengleichheit meint, dass alle Individuen die gleichen Startchancen erhalten => Faktoren wie Schichtzugehörigkeit, Geschlecht usw. dürfen keinen Einfluss auf soziale Aufstiegschancen haben
- Genetischer Zufall => es sind nicht alle gleich leistungsfähig! Das ist nicht ausschliesslich der persönliche Verdienst, denn man hat bestimmte Voraussetzungen
- 3.Gerechtigkeitskriterium:
- „Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu regeln, dass sie den am wenigsten Begünstigen die bestmögliche Aussichten bringen.“
- Rawls erweitert hier das Prinzip der Chancengleichheit, welches gewisse Probleme beinhaltet (Ungleichheit wird auf Zufälle der Geburt/Genetik geschoben), um das Bedürftigkeitsprinzip => dieses besagt, dass man Güter aufgrund des persönlichen Bedarfs und nicht des Verdienstes erhalten sollte
- Kompensation (das verstehen Lehrer und links Politiker als Chancengleichheit) => Rawls verlangt eine Ungleichbehandlung, damit mehr Gleichheit erlangt wird
- Gerechtigkeitskriterien bei Singer und bei Rawls:
- 1.Gerechtigkeitskriterium:
- Die Anerkennung der Abhängigkeit (A.MacIntyres)
- Die Anerkennung der Abhängigkeit (A.MacIntyres)
- Kurzbiographie:
- Die Anerkennung der Abhängigkeit:
- Zuwendung macht autonom => Um die für den Menschen typische reflexive Autonomie zu erreichen, sind wir von Beginn weg auf Zuwendung angewiesen (Abhängigkeit vs. Unabhängigkeit)
- Graduelle Ab- und Unabhängigkeit => Eine reflexive Autonomie lässt sich nur mit Hilfe von aussen erreichen=> Mit diesem Gedanken überwindet er den Unterschied zwischen Behinderten und Nicht-Behinderten => Weil wir alle Nesthocker sind, sind wir angewiesen auf Andere => Es gibt in uns allen einen Zeitpunkt, in dem wir behindert (im übertragenen Sinn) sind => später werden wir wieder in so eine Phase eintreten, wo der Grad der Abhängigkeit stark steigt
- Die Voraussetzungen für die Unabhängigkeit werden in diesem interaktiven Prozess erst erworben
- Lücken und Asymmetrie im Netz des Gebens und Nehmens => Dieses Hilfsnetzwerk weist jedoch an vielen Stellen Lücken auf, da nicht alle Personen fähig sind, später diese Hilfestellungen ihrerseits anzubieten
- Jeder Nicht-Behinderte ist einem Risiko ausgesetzt, behindert zu werden, und das täglich => gibt keine Planung => Mittels Perspektivenübernahme müssen wir lernen, uns in die Rolle von Behinderten zu versetzten und diese in unser soziales System einzubeziehen.
- Behinderung ist als Kontinuum anzusehen => jeder von uns nimmt auf dieser Skala einen Platz ein => Behinderung ist nicht nur vom Grad, sondern auch von der Zeitspanne abhängig => Jede Person hat in ihrem Leben Phasen, in welchen sie mehr behindert ist, als in anderen, weshalb sich unsere Position auf dem Kontinuum ständig verändert
- Ungenau bleibt aber das Motiv, aus welchem Grund wir eine fürsorgliche Haltung in unseren Mitmenschen gegenüber einnehmen sollten => Egoismus (= Selbsterhaltung) oder Altruismus (=Arterhaltung)?
- 3 Ansätze sind möglich:
- die advokatorische Hilfe für Behinderte um ihrer selbst willen
- Hilfe um unserer selbst willen, weil wir einmal in eine Situation der Abhängigkeit geraten => Ich helfe jetzt und später sollt ihr mir helfen => egoistische Hilfe
- Hilfe um das Gesamtnetz im Gleichgewicht zu halten
- 3 Ansätze sind möglich:
- Elemente einer advokatorischen Ethik
Ideologische Offenheit:
- Die Sonderpädagogik ist anfällig für Ideologien und Instrumentalisierung.
- Die Währung der Distanz zu festgefahrenen Ideologien, sowie die Offenheit gegenüber den Bedürfnissen und Anliegen der Betroffenen, sind für diese von existenzieller Bedeutung
- Eingeschränkter Speziesismus und Lebensrecht:
- Basis = Aufnahme aller Personen in die Rechts- und Schutzgemeinschaft, um Risikofaktoren wie z.B. der Dammbruch zu vermeiden
- Auf dieser Basis gründet eine allgemeine Verantwortlichkeit gegenüber allen Lebensformen in ihren unterschiedlichsten Ausprägungen
- Begründung: ohne Hierarchie => es gehören Alle zum Leben dazu
- Bildbarkeit und Bildungsrecht:
- Die Akzeptanz des Lebensrechts aller Personen beinhaltet auch den Zugang zu Bildung
- Keine Behinderungsform befreit uns von pädagogischen Anstrengungen, deren Grundprinzip die „Hoffnung auf Entwicklung“ ist.
- Selbstständigkeit und Lebensqualität:
- Es gibt keine überzeugende Begründung, weshalb für Personen mit einer Behinderung die Erziehungsziele Autonomie und Lebensqualität nicht gelten sollten
- Das Normalisierungsprinzip (Nirje) muss zur Richtschur des heilpädagogischen Handelns werden
- Das Ziel von Pädagogik ist Autonomie = Selbstständigkeit = sich loslösen von Pädagogik => wenn das so ist, gilt das für alle Personen! Es muss eine Bildung sein, die sich überflüssig macht
- Effizienzkontrolle und Selbstkritik:
- Für ein professionelles heilpädagogisches Handeln ist die permanente Überprüfung und Selbstkritik unabdingbar
- Gerade auch im Umgang mit Personen, welche einen schweren Behinderungsgrad aufweisen, sind die Ursachen für fehlende Entwicklung auch bei sich zu suchen
- Beobachtung der Ambivalenz sonderpädagogischen Handelns:
- Bewusstsein um negative Effekte, welche durch unser Handeln ausgelöst werden
- stigmatisierung bewusst
- Akzeptanz vs. Förderung
- Integration vs. Prävention
- Das Wesen der Behinderung und seine Relativierung:
- Behinderung als gesellschaftliches Phänomen
- Behinderung als gesellschaftliches Phänomen
- Behinderung als soziales Phänomen
- Was ist Sonderpädagogik? => Was rechtfertigt es, ein so heterogenes Gebiet unter einen einzigen Begriff zu fassen? / Was ist das Verbindende, das gemeinsame Element einer schweren gB, einem Stigmatismus, einer schulischen Leistungsschwäche, einer SB oder einer Spracherwerbsstörung? è Abweichung von Normalität
- Devianz:
- Definition: Abweichendes Verhalten (=Devianz) ist jedes Verhalten, das die Leute so etikettieren. => d.h., abweichendes Verhalten ist abhängig von seinen Definitionen und nicht von Behinderung
- Konstruktion:
- Umdeutung von Varianz (Mass für Abweichung) in Devianz (abweichendes Verhalten)
- Unterschiede zwischen Menschen = Varianz
- Hierarchische Deutung (besser/schlechter) dieser Unterschiede verwandelt Unterschied in eine Abweichung = Devianz
- Lässt sich Fragestellung ableiten, wer oder welche Institution über Deutungsmacht verfügt und ob diese einen realen Nutzen daraus zieht.
- Hauptfragen:
- Welche sozialen Bedingungen und Mechanismen sind an der Deklaration einer Behinderung beteiligt?
- Welche sozialen Implikationen sind mit einer Behinderung verbunden?
- Gegenstand:
- Hauptgegenstand der Untersuchungen, wenn Behinderung als soziales Phänomen aufgefasst wird = soziale Beziehungen zwischen Mitgliedern einer Gesellschaft mit und ohne Behinderungen
- Es macht einen Unterschied, wie Behinderung in einer Gesellschaft definiert wird und was sie darunter verstehen will (unterschiedliche Interventionen)
- Disability studies:
- Sie betonen die Erkenntnis, dass allein schon die Feststellung einer Behinderung als solche behindert wirken kann, unabhängig von den tatsächlichen Eigenschaften des Individuums => d.h., dass Behinderung nicht einfach „vorhanden“ ist, sondern „hergestellt“, produziert und konstruiert wird
- Behinderungsbegriffe in der Kritik:
- Ausweitung der Behinderungszone => Immer mehr Verhaltensweisen, Zustände oder Merkmale werden zu Behinderungen erklärt
- Was heisst soziale Konstruktion? => Graduelle Mehrdeutigkeiten:
- Behinderung als soziales Konstrukt
- Behinderung als soziales Konstrukt
- Funktionalität sozialer Kennzeichnung:
- Ermöglichen die Identifizierung und die Legitimation spezifischer Ansprüche
- Sind ein Instrument für die Sicherung von Ressourcen
- Reduzieren Komplexität und stellen eine gemeinsame Kommunikationsbasis her
- Fördern institutionelle Stabilität
- Dienen der Grenzziehung
- Kontrastierende Modelle von Behinderung:
- Individuelles Modell:
- Persönliches Problem
- Individuelle Behandlung
- Fürsorge als Sozialleistung
- Kontrolle als Leistungsempfänger
- Individuelle Anpassung
- Individuelles Modell:
- Soziales Modell:
- Soziales Problem
- Soziale Intervention
- Individuelle und kollektive Verantwortung
- Rechte als Anspruch
- Sozialer Wandel
- Ambivalenzen des Behinderungsbegriffs:
- Etikettierung-Ressourcen-Dilemma = ohne Zuschreibung (Etikettierung) wurden keine zusätzlichen Ressourcen (Lehrstellen) bereitgestellt
- Bedarfsangebot-Junktim = Dort, wo es Angebot gibt, gibt es auch Behinderung
- Janusgesicht des Behinderungsbegriffs = Hilfe führt bei betroffenen Personen nicht nur zu positiven Effekten => wichtig, dass man sich dieser Problematik bewusst ist
- WHO publizierte 2001 eine Konzeption von Behinderung => Dimensionen: Schädigung der Körperstrukturen und -funktionen / Beeinträchtigung der Aktivitäten / Beeinträchtigung der Partizipation
Normbegriff
- Normbegriffe:
- = Gegenbegriff zur Devianz
- Unterscheidung: statische, ideale, optimale, funktionale, subjektive Norm
- Funktionale Normbegriff:
- Ende des 19.Jhd. Ausweitung nach Durkheim
- Als normal bezeichnet er alle Phänomene, die allgemein in einer Gesellschaft vorkommen. => auch abweichende Phänomene sind als normal anzusehen
- Behinderung als Teil der Gesellschaft völlig normal
- Unterscheidung zwischen funktionaler (systemhaltender) und dysfunktionaler (systemschädigender) Wirkung von Devianz
- Systemerhaltend: Abweichendes Verhalten hat die Funktion der Normverdeutlichung
- Devianz kann Veränderungsbedürftigkeit offen legen und damit innovativ wirken
- Gesellschaftliche Sanktionen gegen Devianz solidarisieren die Sanktionierenden
- Institutionelle Fixierung:
- Institutionelle Fixierung:
- Divergierende Prävalenzraten
- Überschneidungen bei Abgrenzungsmerkmalen
- Inhomogene Störungsbilder („Auffangbecken“)
- Institutionen und Gesellschaft legen Behinderung fest
- Langfristige Folgen: Je institutionsgebundener Behinderte unterrichtet werden, desto schwieriger wird die Erreichung eines Hochschulabschlusses
- Devianzbeispiel: Krankheit:
- Devianzbeispiel: Krankheit:
- Medizinisch: ist durch eine Abweichung von biologisch-physiologischen Normen charakterisiert
- Soziologisch: nicht nur biologischer Vorgang, sondern auch soziale Realität => Diagnose und Behandlung sind sozial bedingte Vorgänge, weil das Gesunde und Normale einer sozialen Wertung unterliegt => Krankheit beeinträchtigt die normale Rollenausübung => deshalb = dysfunktional
- Krankenrolle:
- Haber&Smith:
- Soziologische Rolle von Behinderten unterscheidet sich von der Krankenrolle durch eine generelle Umdefinition der Person
- Feststellung der Behindertenrolle normalisiert die Stellung einer behinderten Person in der Gesellschaft => unnormale Verhaltensweisen werden als normal für diese Person angesehen
- Behindertenrollen sind funktional, weil sie Klarheit über die gegenseitige Rollenerwartung schaffen => sie sind Ausdruck einer Anpassung von Betroffenen an die Erwartungen => Kann zu antipädagogischer Haltung führen: VA-Junge: wird erwartet, dass er auffälliges Verhalten zeigt
- Parsons:
- Kranke werden für ihre Unfähigkeit nicht verantwortlich gemacht, da diese ausserhalb der bewussten Kontrolle liegt
- Als Krankheit definierte Unfähigkeit gilt als legitime Grundlage für eine Rollenbefreiung
- Haber&Smith:
Der Kranke hat kompetente Hilfen aufzusuchen und mit den entsprechenden Instanzen zusammenzuarbeiten
- Ein differenzierter Behinderungsbegriff: Behinderung ist ...
- Ein differenzierter Behinderungsbegriff: Behinderung ist ...
- Relativ und nicht absolut
- Relational und nicht unabhängig von sozialen Bezugssystemen
- Prozesshaft und nicht statisch
- Ein institutioneller und kein personeller Begriff
- Ein gesellschaftliches und kein naturwüchsiges Phänomen