Eidg. Immobilienbewirtschafter FA
SVIT Sachenrecht
SVIT Sachenrecht
Kartei Details
Karten | 94 |
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Lernende | 136 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 17.08.2019 / 13.02.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe (SVIT Bücher) |
Weblink |
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Welche Rechtsquellen kennen Sie?
- geschriebenes Recht (Verfassung - Gesetze - Verordnung)
- Gewohnheitsrecht
- Richterrecht
In welchen Art. im ZGB ist das Personen-, Familien-, Erb-, Sachenrecht niedergeschrieben?
- Personenrecht: Art. 11 bis 89 ZGB
- Familienrecht: Art. 90 - 456 ZGB
- Erbrecht: Art. 457 - 640 ZGB
- Sachenrecht: Art. 641 - 977 ZGB (Sachen- und Obligatiosnrecht bilden das Vermögensrecht)
Erkläre den Begriff Sachenrecht und wie lauten die vier Begriffsmerkmale und in welche zwei Arten unterscheidet das Gesetzt die Sache?
Merkmale
- Unpersönlich
- Körperlich
- Abgegrenzt
- Beherrschbar
Zwei Arten
- Fahrnisbauten Art. 713 ZGB, bewegliche Sachen
- Grundstücke Art. 655 Abs. ZGB, unbewegliche Sachen
Das Sachenrecht ist ein dingliches Recht = absolutes Recht. Es wird die Sache, es geht um einen körperlicher greifbarar Gegenstand, der der Herrschaft einer Person untersteht und gegenüber jedermann wirkt.
Das Sachenrecht besteht in den Schranken der Rechtsordnung gegenüber Jedermann aber nur einzelnen Sachen. Im Gegensatz zum Forderungsrecht nach OR dies kann nur gegen eine Person entgegengesetzt werden.
Wie lassen sich die subjektiven Sachenrechte unterscheiden?
- Eigentumsrecht
- beschränk dingliche Rechte