Staatskunde - Grundwortschatz

Wenn du eine Zeitung aufschlägst oder online liest, wirst du täglich vielen der hier zu lernenden Begriffe begegnen. Du lernst mit dieser Kartei die wichtigsten Grundbegriffe der Schweizer Politik kennen. Alle Begriffe werden wir auch im Unterricht in einem grösseren Zusammenhang besprechen, trotzdem lohnt es sich die einzelnen Begriffe immer wieder zu repetieren (Prüfung!). Die grün unterlegten Teile der Definitionen sind besonders wichtig, die "normalen" sind als Erklärung gedacht.

Wenn du eine Zeitung aufschlägst oder online liest, wirst du täglich vielen der hier zu lernenden Begriffe begegnen. Du lernst mit dieser Kartei die wichtigsten Grundbegriffe der Schweizer Politik kennen. Alle Begriffe werden wir auch im Unterricht in einem grösseren Zusammenhang besprechen, trotzdem lohnt es sich die einzelnen Begriffe immer wieder zu repetieren (Prüfung!). Die grün unterlegten Teile der Definitionen sind besonders wichtig, die "normalen" sind als Erklärung gedacht.


F. A.
Diese Lernkarten bieten einen grundlegenden Überblick über die Staatskunde, insbesondere mit Fokus auf die Schweizer Politik. Sie erklären zentrale Begriffe wie das Zweikammernsystem mit Nationalrat und Ständerat, die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative, sowie direkte Demokratieinstrumente wie Volksinitiative und Referendum. Auch Wahlsysteme wie Proporz- und Majorzwahl werden behandelt. Die Karteikarten eignen sich besonders für Grundschüler, die die Grundlagen der Staatskunde verstehen möchten.
Karten
41
Lernende
135
Sprache
Deutsch
Kategorie
Politik
Stufe
Grundschule
Erstellt / Aktualisiert
06.08.2019 / 04.11.2025

Lernkarten

Exekutive 

Die Exekutive ist eine der drei Staatsgewalten. Die Aufgabe der Exekutive ist die Ausführung und Umsetzung von Gesetzen, welche die Legislative beschlossen hat. Auf Bundesebene ist das oberste Organ der Exekutive der Bundesrat, auf Kantonsebende der Regierungsrat (manchmal auch Staatsrat genannt) und bei den Gemeinden der Gemeinderat (oder Stadtrat). 

 Föderalismus 

Föderalismus ist ein Organisationsprinzip eines Staates. Föderalismus bedeutet, dass die Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen aufgeteilt sind. Die Kantone sind in vielen Bereichen selbstständig. Der Bund kann nur in jenen Bereichen Entscheidungen treffen, die in der Verfassung dem Bund übertragen sind.  

Gewaltenteilung 

Gewaltenteilung ist ein Grundprinzip der Demokratie. Es gibt drei Staatsgewalten: Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte). Jede der drei Staatsgewalten hat klar definierte Aufgaben. In der Schweiz sind dies auf Bundesebene das Parlament (Legislative), der Bundesrat (Exekutive) und die Gerichte (Judikative). Keine Person darf auf gleicher Ebene (z.b auf Bundesebene) gleichzeitig in mehreren dieser Gewalten vertreten sein. 

 

Judikative 

Die Judikative ist eine der drei Staatsgewalten. Die Judikative sind die Gerichte. Sie entscheiden in einem Streitfall darüber, wie ein Gesetz angewendet werden soll. In der Schweiz gibt es verschiedene Gerichten auf allen Ebenen (Bund, Kanton, Bezirke). Die einzelnen Gerichte sind einander untergeordnet. Das heisstdas das Bundesgericht das letzte Wort hat. 

 

Kollegialitätsprinzip 

Beim Kollegialitätsprinzip wird die Meinung der Mehrheit einer Gruppe von der gesamten Gruppe vertreten. Mit dem Kollegialitätsprinzip wird in der Schweiz häufig die Funktionsweise des Bundesrats beschrieben. Alle Bundesräte vertreten gegen aussen die Meinung der Mehrheit des Bundesrates, auch wenn sie persönlich anderer Meinung sind. 

 

Legislative 

Die Legislative ist eine der drei Staatsgewalten (Gewaltentrennung). Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Sie macht Gesetze und kontrolliert die Regierung. In der Schweiz bildet die Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) die Legislative. Beim Kanton bildet das Kantonsparlament die Legislative. 

 

 Majorzwahl

Majorzwahlen sind Mehrheitswahlen. Das heisst, dass einE KandidatIn beim ersten Wahlgang über 50 Prozent aller Stimmen haben muss, um gewählt zu sein (absolutes Mehr). Beim zweiten Wahlgang wird dann der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt, auch wenn er nicht die Hälfte aller Stimmen erreicht hat (relatives Mehr).  
Beispiele dafür sind die Ständeratswahlen oder Regierungsratswahlen. 

 

Milizsystem 

Ein Milizsystem ist ein Organisationsprinizip. In der Schweiz haben wir beispielsweise ein Milizparlament. Ein Milizsystem bezeichnet ein politisches System, in dem viele Personen neben ihrer parlamentarischen Tätigkeit einen anderen Beruf ausüben. Das heisst, dass ein/e ParlamentarierIn Ingenieur sein kann und als ParlamentarierIn einen Sitz im Nationalrat hat. ParlamentarierInnen bekommen eine Entschädigung für ihre politische Arbeit. 


 

Monarchie 

Regierungsform, in welcher alle drei Gewalten nur von einer Person (Königin/König) wahrgenommen werden. Die Macht im Staat wird meistens vererbt. Es gibt absolute (z.B. Saudi-Arabien), konsitutionelle (z.B. Marokko) und parlamentarische (z.B. GrossbritannienSchweden) Monarchien, wo die Macht unterschiedlich aufgeteilt wird. 

Nationalrat 

Der Nationalrat ist neben dem Ständerat eine der zwei Kammern des Schweizer Parlaments (Legislative) und wird auch grosse Kammer genannt. Zusammen mit dem Ständerat macht und entscheidet der Nationalrat über Gesetze. Der Nationalrat hat 200 Mitglieder und vertritt das Volk. Je mehr Einwohner ein Kanton hat, desto mehr Sitze hat er auch im Nationalrat. 

Proporzwahl

Der Proporz beschreibt ein Wahlsystem. Proporzwahlen sind Verhältniswahlen. Das bedeutet in erster Linie, dass die Sitze auf verschiedene Parteien verteilt werden. Parteien, die mehr Stimmen gewonnen haben, erhalten dabei mehr Sitze wie Parteien, die weniger Stimmen gewonnen haben. In der Schweiz werden die Nationalratswahlen in den meisten Kantonen als Proporzwahlen durchgeführt.

 

 

Referendum (fakultativ)

Ein Referendum ist ein direktes instrument der Demokratie in der Schweiz. Bundegesetze werden von der Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) beschlossen. Die Bevölkerung stimmt normalerweise nicht über ein Bundesgesetz ab. Werden jedoch innerhalb von 100 Tagen 50 000 Unterschriften gesammelt, so kommt es doch zu einer Volksabstimmung. 

 

Referendum (obligatorisch)

Ist ein direktes Instrument der Demokratie in der Schweiz. Über einer Verfassungsänderung oder einen Beitritt zu gewissen Organisationen (z.B. UNO oder EU), muss das Volk abstimmen. Anders als bei einem fakultativen Referendum müssen dafür keine Unterschriften gesammelt werden.  

 

Session 

Eine Session ist der Zeitraum, in dem das Parlament zusammenkommt (Nationalrat und Ständerat getrennt). Es gibt zwei Arten Sessionen: Die ordentliche Session und die Sondersession. In der Schweiz gibt es in der Regel vier ordentliche Sessionen im Jahr. Die Sondersession wird ausserhalb der ordentlichen Sessionen organisiert, wenn einer der beiden Räte gewisse Fragen nicht behandeln konnte. 

 

Souveränität 

Souveränität bedeutet, dass ein Staat unabhängig gegenüber anderen Staaten ist. Deutschland kann beispielsweise nicht in der Schweiz Gesetze einführen sowie das die Schweiz in Deutschland auch nicht kann. Ein Land bestimmt über sich selbst. Dabei muss sich ein Land dennoch an gewisse Regeln wie internationale Verträge halten. 

 

Ständerat  

Der Ständerat ist neben dem Nationalrat eine der zwei Kammern des Schweizer Parlaments (Legislative) und wird auch kleine Kammer genannt. Zusammen mit dem Nationalrat macht und entscheidet der Ständerat über Gesetze. Der Ständerat hat 46 Sitze und vertritt die Kantone. 

 

Vereinigte Bundesversammlung 

Haben die beiden Kammern eine gemeinsame Sitzung (z.B. für die Wahl des Bundesrates), so spricht man von der vereinigten Bundesversammlung. 

 

Volksinitative

Die Volksinitiative ist ein direktes demokraitsches Instrument. Mit einer eidgenössischen Volksinitiative können BürgerInnen eine Änderung der Bundesverfassung vorschlagen. Auf nationaler Ebene müssen dafür innerhalb von 18 Monaten 100 000 Unterschriften von stimmberechtigten BürgerInnen gesammelt werden. Wurden genügend Unterschriften gesammelt, so stimmt das Volk über die vorgeschlagene Änderung der Bundesverfassung ab.

 

Aktives Wahlrecht

Aktives Wählen bedeutet, dass man bestimmen darf, wer das Volk im Parlament (und je nach dem auch in der Regierung) vertreten darf. In der Schweiz darf man als Schweizer Bürger mit 18 Jahren aktiv wählen.

 

Passives Wahlrecht

Eine Person kann sich  selbst als KandidatIn zur Verfügung stellen und sich ins Parlament wählen lassen. In der Schweiz dürfen alle SchweizerInnen, welche älter als 18 Jahre alt sind, sich wählen lassen.

 

Zweikammernsystem 

Das Schweizer Parlament besteht aus zwei Kammern: Dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat repräsentiert die Gesamtbevölkerung und der Ständerat die Kantone. Die beiden Kammern haben die gleichen Rechte und Pflichten.  

 

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