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4. Teilfähigkeit - GRUNDLAGEN FINANZGESCHÄFT

relevante Gesetze und bankengesetzliche Vorschriften Wertpapiere und deren Übertragungsart Wertpapiere nach Kriterien unterscheiden Verjährungsfristen kennen und den Wertpapieren zuordnen Arten von Gläubiger- und Beteiligungspapieren Wandelanleihe erklären Rating + Renditeberechnung Begriff Anlagefonds und beteiligte Parteien Geld- und Kapitalmarkt Einsatzmöglichkeiten von Geldmarktinstrumenten Eigenschaften und Risiken von Edelmetallanlagen

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Kartei Details

Karten 115
Sprache Deutsch
Kategorie VWL
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 30.07.2019 / 15.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20190730_4_teilfaehigkeit_grundlagen_finanzgeschaeft
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ZIEL des Börsengesetzes (BEHG) = Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel

  • Anlegerschutz - Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Kunden sowie Transparenz der einzelnen Geschäfte
  • Funktionsschutz - Bewahrung der Funktionsfähigkeit des CH Finanzmarktes

INHALT des Börsengesetzes (BEHG) = Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel

Regelt die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Börsen sowie den berufsmässigen Handel mit Effekten

ZIEL des Konsumkreditgestetzes (KKG) offiziell: "Bundesgesetz über den Konsumkredit"?

  • Schutz der Kunden, die als Pivatpersonen ihren Konsum mit einem Kredit finanzieren. 
  • Die Überschuldung der Konsumenten soll verhindert werden.

INHALT des Konsumkreditgesetzes (KKG)

Die Banken müssen bei der Vergabe von Konsumkrediten überprüfen, dass sich die Kreditnehmenden mit dem gewünschten Kredit nicht überschulden.