4. Teilfähigkeit - GRUNDLAGEN FINANZGESCHÄFT
relevante Gesetze und bankengesetzliche Vorschriften Wertpapiere und deren Übertragungsart Wertpapiere nach Kriterien unterscheiden Verjährungsfristen kennen und den Wertpapieren zuordnen Arten von Gläubiger- und Beteiligungspapieren Wandelanleihe erklären Rating + Renditeberechnung Begriff Anlagefonds und beteiligte Parteien Geld- und Kapitalmarkt Einsatzmöglichkeiten von Geldmarktinstrumenten Eigenschaften und Risiken von Edelmetallanlagen
relevante Gesetze und bankengesetzliche Vorschriften Wertpapiere und deren Übertragungsart Wertpapiere nach Kriterien unterscheiden Verjährungsfristen kennen und den Wertpapieren zuordnen Arten von Gläubiger- und Beteiligungspapieren Wandelanleihe erklären Rating + Renditeberechnung Begriff Anlagefonds und beteiligte Parteien Geld- und Kapitalmarkt Einsatzmöglichkeiten von Geldmarktinstrumenten Eigenschaften und Risiken von Edelmetallanlagen
Kartei Details
Karten | 115 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | VWL |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 30.07.2019 / 15.04.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20190730_4_teilfaehigkeit_grundlagen_finanzgeschaeft
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ZIEL des Börsengesetzes (BEHG) = Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel
- Anlegerschutz - Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Kunden sowie Transparenz der einzelnen Geschäfte
- Funktionsschutz - Bewahrung der Funktionsfähigkeit des CH Finanzmarktes
INHALT des Börsengesetzes (BEHG) = Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel
Regelt die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Börsen sowie den berufsmässigen Handel mit Effekten
ZIEL des Konsumkreditgestetzes (KKG) offiziell: "Bundesgesetz über den Konsumkredit"?
- Schutz der Kunden, die als Pivatpersonen ihren Konsum mit einem Kredit finanzieren.
- Die Überschuldung der Konsumenten soll verhindert werden.
INHALT des Konsumkreditgesetzes (KKG)
Die Banken müssen bei der Vergabe von Konsumkrediten überprüfen, dass sich die Kreditnehmenden mit dem gewünschten Kredit nicht überschulden.